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Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1

Verfasst: 7. Feb 2015
von f104wart
h8cru hat geschrieben:Hallo,
vielleicht könnt ihr mir bei ein paar Unklarheiten helfen,


Als Ergänzung zu dem, was hier geschrieben wurde, solltest Du Dir auch diesen Thread mal anschauen:

http://www.caferacer-forum.de/viewtopic ... enfreigabe

.

Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1

Verfasst: 22. Mär 2015
von desmo749
das habe ich noch nicht verstanden,

vielleicht kann mir jemand netterweise weiterhelfen:

Im Brief einer Kawasaki ER5 ist als zulässige Bereifung neben der Größe auch zwei Hersteller: Bridgestone BT54 und irgendwas von Conti angegeben.
Ich würde gern einen Heidenau Winterreifen verbauen, der nach der Datenbank bei Heidenau auch eine Freigabe für die ER 5 besitzt.

Was ist jetzt für mich bindend, bzw. wie bekomme ich die Heidenaus legal ans Mopped ?


Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.


Gruß und Dank im vorraus

desmo

Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1

Verfasst: 22. Mär 2015
von DerAlte
So wie ich den ganzen Zirkus verstanden hab: laß dir die Freigabe von Heidenau schriftlich geben, montier die Pellen und zeig die Freigabe bei Kontrolle vor.

Grüße Volker

Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1

Verfasst: 22. Mär 2015
von desmo749
Hallo Volker,

so werde ich das wohl machen :bulle:
Offenbar bin ich mit meiner Sichtweise nicht allein.

Danke für Deinen Ratschlag

Gruß

desmo

Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1

Verfasst: 22. Mär 2015
von Ranger
.. und eines ist noch recht wichtig:
Bei Reifen, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex als der geforderte haben, und dies bei uns durch einen Warn Aufkleber im Sichtbereich legalisierbar ist, mann man diese nicht unbedingt im Ausland nutzen. In Italien beispeilsweise ist das so NICHT legal und wird sehr hart bestraft, auch bei PKW. Das sollte man bedenken, bevor man diesen Weg geht.
Gruss

Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1

Verfasst: 23. Mär 2015
von f104wart
Ranger hat geschrieben:.. und eines ist noch recht wichtig:
Bei Reifen, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex als der geforderte haben, und dies bei uns durch einen Warn Aufkleber im Sichtbereich legalisierbar ist,
Das gilt aber ausnahmslos NUR BEI WINTERREIFEN !!

...Sommerreifen MÜSSEN den geforderten Index haben!!

.

Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1

Verfasst: 23. Mär 2015
von MichaelZ750Twin
Hi,

habe auch ein Mopped mit 175 km/h Spitze und da sind ebenfalls H-Reifen eingetragen.
Es gibt eine Art Sicherheitsaufschlag von irgendwas um 8% oder so, und dann liegen wir eben über der 180km/h-Grenze, was die H-Reifen erforderlich macht.

Früher waren die Hersteller der Moppeds für Reifenfreigaben verantwortlich.
Entweder sind die zulässigen Reifentypen exakt eingetragen oder es gibt diesen nutzlosen Hinweis auf "Reifen gemäß Betriebserlaubnis".
Da wir die aber nicht vorliegen haben, wissen wir auch nicht, was da drin steht.
Spätestens beim KBA (Kraftfahrbundesamt) in Flensburg müßte die vorliegen.
Wie man da drankommt, keine Ahnung.

Deine gewünschten "Ballonreifen" sind extrem, passen aber technich auf die Felgen (wie das Beispiel SR500 zeigt).
Wo stammt das Gutachten dafür her und gibt es die Reifen auch mit passendem H-Speedindex ?
Mit P-Speedindex und ohne "M+S"-Markierung sehe ich leider schwarz für eine legale Verwendung.

Seit einigen Jahren hat sich die Situation umgekehrt.
Jetzt sind die Reifenhersteller verantwortlich für Reifenfreigaben.
Damit bieten die Reifenhersteller auch die Freigaben als Downloads an.
Ausdrucken und immer mitführen !!!
Sobald du so ein Dokument und die darin genannten Reifen drauf hast, ist es dem TÜV und den Streckenposten recht.
Alternativ kannst du die Reifen auch eintragen lassen, dann brauchst du den Zettel nicht mehr mitführen.

Bin schon mal mit freigegebenen Alternativreifen durch eine TÜV-HU mit "erheblichen Mängeln" durchgefallen !
Warum? Ich hatte den blöden Zettel nicht dabei und der TÜVler wollte nicht im Internet nachsehen, obwohl ich ihm gesagt habe, das dort die Freigabe zum kostenlosen Download zur Verfügung steht.
Naja, wahrscheinlich war er scharf auf die zusätzlichen Gebühren für die Nachuntersuchung (=Zettel vorlegen), statt diesen denkbar einfachen Service zu bieten.

Für solch ein hilfreiches Verhalten bei der überaus komplexen, kaum lösbaren Aufgabenstellung gibt es zum Glück die passenden "Danke lieber TÜV"-Aufkleber:
DSCN5585 (Custom).JPG

Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1

Verfasst: 23. Mär 2015
von Ranger
f104wart hat geschrieben:
Ranger hat geschrieben:.. und eines ist noch recht wichtig:
Bei Reifen, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex als der geforderte haben, und dies bei uns durch einen Warn Aufkleber im Sichtbereich legalisierbar ist,
Das gilt aber ausnahmslos NUR BEI WINTERREIFEN !!

...Sommerreifen MÜSSEN den geforderten Index haben!!

.

So wars auch gemeint.
Allerdings gilt es ebenso für die Ganzjahres oder Allwetter Reifen, die ja zunehmend verwendet werden. Und wie gesagt, im Ausland wird ein Zuwiderhandeln sehr hart gestraft, geradezu krankhaft. Vorreiter ist, wie so oft, Italien.

Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1

Verfasst: 23. Mär 2015
von 12qwert
Das heisst in Italien müssen meine M+S Reifen auf meinem Auto auch V haben oder was das war?!

Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1

Verfasst: 4. Apr 2015
von Ranger
ja