Re: Zeigt eure Garage, Werkstatt, Schrauberhöhle
Verfasst: 7. Jan 2020
...was aber egal ist, weil Zusatzheizungen, welche mit Gas oder Benzin/Diesel betrieben werden nicht in geschlossenen Räumen betrieben werden dürfen.
Ohne gesonderte Abnahme durch den Kaminkehrer (Feuerstättenschau) darf nur ein Ofen in Betrieb genommen werden der sporadisch (hier fehlt mir der genaue Wortlaut) genutzt wird.
Unterliegt dieser der regelmäßigen Nutzung sind alle Anforderungen zu erfle. (z.B. Luftaustausch, Raumvolumen,...).
Bei fehlerhaftem Betrieb von diesen Zusatzheizungen (in Kellern, geschlossenen Räumen, Türen unter Erdgleiche.usw.) KANN von Fahrlässigkeit ausgegangen werden. Diese ist die kleine Schwester des Vorsatzes und kann zu Regressforderungen führen.
Also sicher gehen und einen netten Stromheizer besorgen. Oder halt einen richtigen Werkstattofen, mit Kaminkehrer und allem Gedöns.
Grüße
Sven