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Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?
- Alrik
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Re: Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?
Macht ja nix, kostet nix extra. 

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- hellacooper
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Re: Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?
Moin Jungs,
er hat doch geschrieben: "War die ganze Zeit angemeldet und hat gültigen TÜV." Somit stellt sich die Frage nach dem Kennzeichen (mit oder ohne Stempel) und der Versicherung nicht.
Außerdem bekommt er mit regulär zugelassenem Fahrzeug keine Kurzzeitkennzeichen! Müßte er erst abmelden, dann KZK, dann TÜV, dann wieder anmelden. Macht kein Mensch, oder?
Mag sein, daß es rechtlich so aussieht, wie Alrik es beschrieben hat (er sollte es wissen), aber ich habe es in all den Jahren der Moped-Umbauerei noch immer so geregelt, daß ich mit dem zugelassenen(!) Fahrzeug auf eigenen Rädern zum TÜV gefahren bin und die Eintragungen habe vornehmen lassen. Danach zum Amt, Brief ändern und gut war´s. Klar ist da ein Risiko dabei, das jeder für sich selber ausmachen muß! Deswegen: nicht zur Nachahmung empfohlen!!
Wenn Du es richtig machen willst, dann: auf den Hänger.
BTW: Meines Wissens nach ist es erlaubt, mit dem abgemeldeten Fahrzeug (mit gültigem TÜV!) zur Zulassungsstelle zu fahren zum Zwecke der Wiederzulassung. Genauso umgekehrt. Der Vericherungsschutz besteht zu diesem Zwecke ausdrücklich!
Grüße
André
er hat doch geschrieben: "War die ganze Zeit angemeldet und hat gültigen TÜV." Somit stellt sich die Frage nach dem Kennzeichen (mit oder ohne Stempel) und der Versicherung nicht.
Außerdem bekommt er mit regulär zugelassenem Fahrzeug keine Kurzzeitkennzeichen! Müßte er erst abmelden, dann KZK, dann TÜV, dann wieder anmelden. Macht kein Mensch, oder?
Mag sein, daß es rechtlich so aussieht, wie Alrik es beschrieben hat (er sollte es wissen), aber ich habe es in all den Jahren der Moped-Umbauerei noch immer so geregelt, daß ich mit dem zugelassenen(!) Fahrzeug auf eigenen Rädern zum TÜV gefahren bin und die Eintragungen habe vornehmen lassen. Danach zum Amt, Brief ändern und gut war´s. Klar ist da ein Risiko dabei, das jeder für sich selber ausmachen muß! Deswegen: nicht zur Nachahmung empfohlen!!

Wenn Du es richtig machen willst, dann: auf den Hänger.
BTW: Meines Wissens nach ist es erlaubt, mit dem abgemeldeten Fahrzeug (mit gültigem TÜV!) zur Zulassungsstelle zu fahren zum Zwecke der Wiederzulassung. Genauso umgekehrt. Der Vericherungsschutz besteht zu diesem Zwecke ausdrücklich!
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- obelix
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Re: Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?
Hmm...
Konfusion:-)
Zuerst sollte man unterscheiden, ob man zum TÜV zur HU oder zum LRA zur Zulassung fährt, das sind erst mal zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Ich kenne das so:
Zulassungsstelle - die erste und letzte Fahrt (direkter Weg!) sind zulässig. Ganz einfach, weil da schon, bzw. noch HP-Versicherungsschutz besteht sofern man (früher - Papier-Doppelkarte, heute - elektronische Bestätigung) eine Versicherung hat.
Zum TÜV (oder Werkstatt oder zum Teile kaufen) mit entstempeltem KZ - geht nicht, das hat mit dem Zulassungsvorgang rein gar nix zu tun und ist somit aussen vor.
Die Krux dabei ist, dass die Zulassungsstelle das Fahrzeug nicht zulassen wird, wenn kein TÜV besteht, da dann per se angezweifelt wird, ob das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand ist.
Zum Thema mit nicht eingetragenen Umbauten fahren. Zu Umbauten, die der TÜV nicht abgesegnet hat (z.B. offene Luffis o.ä.) muss man ja nichts mehr schreiben, das Thema ist ja jedem geläufig. Bei abgenommenen Um- oder Anbauten gibt es welche, die nicht zwingend SOFORT in die Papiere eingetragen werden müssen, sondern "bei nächster Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren". Dann muss man das TÜV-Gutachten eben immer mit dabei haben und alles ist grün.
Bei den anderen Abnahmen, die eine umgehende Änderung der FZ-Papiere erfordern, MUSS man ZWINGEND sofort ändern lassen. Und hier liegt der Hase im Pfeffer - Kommt man auf der Fahrt zum LRA in ne Kontrolle, kann der Uniformträger richtig Ärger machen, da man mit erloschener ABE unterwegs ist. Aus rechtlicher Sicht darf man noch ned mal vom TÜV zum LRA fahren. Ist völlig blöd, aber eben geltendes Recht.
Gruss
Obelix
Konfusion:-)
Zuerst sollte man unterscheiden, ob man zum TÜV zur HU oder zum LRA zur Zulassung fährt, das sind erst mal zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Ich kenne das so:
Zulassungsstelle - die erste und letzte Fahrt (direkter Weg!) sind zulässig. Ganz einfach, weil da schon, bzw. noch HP-Versicherungsschutz besteht sofern man (früher - Papier-Doppelkarte, heute - elektronische Bestätigung) eine Versicherung hat.
Zum TÜV (oder Werkstatt oder zum Teile kaufen) mit entstempeltem KZ - geht nicht, das hat mit dem Zulassungsvorgang rein gar nix zu tun und ist somit aussen vor.
Die Krux dabei ist, dass die Zulassungsstelle das Fahrzeug nicht zulassen wird, wenn kein TÜV besteht, da dann per se angezweifelt wird, ob das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand ist.
Zum Thema mit nicht eingetragenen Umbauten fahren. Zu Umbauten, die der TÜV nicht abgesegnet hat (z.B. offene Luffis o.ä.) muss man ja nichts mehr schreiben, das Thema ist ja jedem geläufig. Bei abgenommenen Um- oder Anbauten gibt es welche, die nicht zwingend SOFORT in die Papiere eingetragen werden müssen, sondern "bei nächster Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren". Dann muss man das TÜV-Gutachten eben immer mit dabei haben und alles ist grün.
Bei den anderen Abnahmen, die eine umgehende Änderung der FZ-Papiere erfordern, MUSS man ZWINGEND sofort ändern lassen. Und hier liegt der Hase im Pfeffer - Kommt man auf der Fahrt zum LRA in ne Kontrolle, kann der Uniformträger richtig Ärger machen, da man mit erloschener ABE unterwegs ist. Aus rechtlicher Sicht darf man noch ned mal vom TÜV zum LRA fahren. Ist völlig blöd, aber eben geltendes Recht.
Gruss
Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...
- sponk
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Re: Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?
Habe bisher schon mehrere Eintragungen mit abgelaufener HU bzw. abgemeldetem Krad machen lassen.
Ist teilweise sogar einfacher. Moped(s) auf n Hänger. Zum TÜV vorfahren. Eintragen lassen. Gut ist.
Zumindest war es so nie ein Problem. Hochgeschwindigkeitsmessungen o.Ä. denke ich wird dir so kein TÜV-er machen. Normale Bremstests oder so waren aber nie ein Problem.
Am Besten aber voher mal anfragen.
Zum Fahren ohne die Eintragungen: Zum TÜV würde ich es wagen. Damit fröhlich in den nächsten Urlaub eher ned. Blechschaden, mag noch bezahlbar sein, aber verletzte Personen können dich finanziell durchaus ruinieren.
Wie das bei ner Fahrt zum TÜV ist, kann ich ned sagen. Allerdings darf man ja auch mit abgelaufener HU im Frühjahr ohne Belangung zum TÜV.
Mfg sponk
Ist teilweise sogar einfacher. Moped(s) auf n Hänger. Zum TÜV vorfahren. Eintragen lassen. Gut ist.
Zumindest war es so nie ein Problem. Hochgeschwindigkeitsmessungen o.Ä. denke ich wird dir so kein TÜV-er machen. Normale Bremstests oder so waren aber nie ein Problem.
Am Besten aber voher mal anfragen.
Zum Fahren ohne die Eintragungen: Zum TÜV würde ich es wagen. Damit fröhlich in den nächsten Urlaub eher ned. Blechschaden, mag noch bezahlbar sein, aber verletzte Personen können dich finanziell durchaus ruinieren.
Wie das bei ner Fahrt zum TÜV ist, kann ich ned sagen. Allerdings darf man ja auch mit abgelaufener HU im Frühjahr ohne Belangung zum TÜV.
Mfg sponk
- Alrik
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Re: Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?
Doch, Kollege cx500mystery hat danach gefragt.hellacooper hat geschrieben:Moin Jungs,
er hat doch geschrieben: "War die ganze Zeit angemeldet und hat gültigen TÜV." Somit stellt sich die Frage nach dem Kennzeichen (mit oder ohne Stempel) und der Versicherung nicht.
Es hat auch keiner behauptet, dass das verboten wäre. Ich jedenfalls nicht.Mag sein, daß es rechtlich so aussieht, wie Alrik es beschrieben hat (er sollte es wissen), aber ich habe es in all den Jahren der Moped-Umbauerei noch immer so geregelt, daß ich mit dem zugelassenen(!) Fahrzeug auf eigenen Rädern zum TÜV gefahren bin und die Eintragungen habe vornehmen lassen.
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- hellacooper
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Re: Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?
Alrik hat geschrieben:Doch, Kollege cx500mystery hat danach gefragt.hellacooper hat geschrieben:Moin Jungs,
er hat doch geschrieben: "War die ganze Zeit angemeldet und hat gültigen TÜV." Somit stellt sich die Frage nach dem Kennzeichen (mit oder ohne Stempel) und der Versicherung nicht.
Ok, stimmt. Ich hatte das auf die Ursprungsfrage des Threaderstellers bezogen. Sorry.
Alrik hat geschrieben:Es hat auch keiner behauptet, dass das verboten wäre. Ich jedenfalls nicht.hellacooper hat geschrieben:Mag sein, daß es rechtlich so aussieht, wie Alrik es beschrieben hat (er sollte es wissen), aber ich habe es in all den Jahren der Moped-Umbauerei noch immer so geregelt, daß ich mit dem zugelassenen(!) Fahrzeug auf eigenen Rädern zum TÜV gefahren bin und die Eintragungen habe vornehmen lassen.
=>
Und Du hattest Dich auf den 19er bezogen. Wenn die BE durch meinen Umbau erlischt, dann würde ich das Fahren im Strassenverkehr schon als "verboten" bezeichnen. Oder nicht?obelix hat geschrieben:Nei-en:-) Nicht mal zum TÜV. Theoretisch müsstest mit nem Hänger, 06-erKZ oder KZK fahren
Obelix
Sind aber auch Haarspaltereien jetzt. Ich denke, wir sind uns einig, daß er am besten, wenn er keinen Stress haben möchte, mit der Karre auf'm Hänger zum TÜV fährt, die Abnahme machen läßt, mit einem anderen Fahrzeug als das Moped zur Zulassungsstelle fährt, dort die Papiere ändern läßt. Dann ist die Karre legal, und er kann wieder losdüsen.
Grüße
André
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Re: Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?
Stimmt schon: Vorbeugen ist besser als auf die Schuhe kotzen.
Aber Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder zur Erlangung einer Betriebserlaubnis sind in jedem Fall gestattet.
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Re: Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?
Alrik hat geschrieben:Stimmt schon: Vorbeugen ist besser als auf die Schuhe kotzen.

Aber ist das jetzt wirklich so? Das wäre dann ja die finale Antwort auf die Frage von Felgenputzer. Und dann hätte ich mich in der Vergangenheit ja doch nicht illegal bewegt.

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Re: Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?
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