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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
Verfasst: 21. Okt 2015
von PsychoHolli
Nichts in der Art erkennbar. Dort steht nur ein " - ".
Dann habe ich keine EG Zulassung.
Egal.
Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
Verfasst: 11. Feb 2016
von Vitag
blatho hat geschrieben:Rückstrahler müssen aber zentral angebracht sein!
Das stimmt nicht, es muss ein Rückstrahler vorhanden sein aber ob mittig oder bei einem seitlichen Kennzeichhalter darunter ist vollkommen egal.
Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
Verfasst: 11. Feb 2016
von Fischkopp
Da muss ich blatho zustimmen.
Bei Seitlicher muss der Rückstrahler auch mittig sitzen.
Aussnahme sind 2 Rückstrahler, die symmetrische aussermittig angeordet sind

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
Verfasst: 11. Feb 2016
von Hux
Es gibt durchaus Prüfer, die den nicht-mittigen Rückstrahler durchgehen lassen, aber so aus dem Bauch raus denke ich, dass sie ihn übersehen oder nicht drangedacht haben. Ich schätze in den wenigsten Fällen haben sie's für ok befunden.
Also wennst ihn unbedingt dort haben willst, würde ich einfach mal (diesbezüglich) kommentarlos hinfahren. Durchfallen wirst DESHALB sicher nicht - im schlimmsten Fall musst halt mit dem mittigen kurz bei der nächsten Polizeidienststelle vorfahren.
Wenn der nicht-mittig durchgeht kann's aber gut sein, dass Du beim nächsten Boxenstop einen Mängelbescheid bekommst.
Aber was wirklich schlimmes ist nicht zu erwarten. Also im Grunde kannst das Spiel bis zum Sankt-Nimmerleinstag fortführen.
Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
Verfasst: 11. Feb 2016
von blatho
Das ist wahr... gibt nen Mängelschein, den darfste nach erfolgter korrekter Montage des Rückstrahlers und nach Besichtigung eines POMs einer Wache Deiner Wahl abgeben, koscht aber nix.
Wenn die Dinger nicht immer so schnell abvibrieren würden...

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
Verfasst: 11. Feb 2016
von win311
Nabend
mein Rückstrahler am eingetragenen seitlichen Kennzeichenhalter war über der Kennzeichenbeleuchtung angebracht...
...und natürlich kurze Zeit später abvibriert, hält nix mehr das Material :-)
Gruss /// Ole
Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
Verfasst: 12. Feb 2016
von MichaelZ750Twin
Mein TÜVler hat an meinem Mopped schon mal zwei mittig angebrachte Rückstrahler bemängelt !
Einer war im Rücklichtglas integriert, den anderen hatte ich als klassischen Abschluß unterhalb des mittigen Nummernschilds montiert.
Eine Kawa EL250 hat z.B. ab Werk zwei Rückstrahler, die sind aber auf gleicher Höhe links und rechts von der separaten Nummernschildbeleuchtung angebracht.
Also manchmal ...

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
Verfasst: 14. Feb 2016
von Vitag
Dann zeigt mir doch mal die Richtlinie wo explizit steht das der Rückstrahler mittig angebracht sein muss. Es steht überall nur drin das er nicht dreieckig sein darf, von der Position steht da nichts.
Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
Verfasst: 14. Feb 2016
von blatho
Tja, da haste wohl recht... hab mal ein bißchen geforscht und tatsächlich keinen Paragraphen gefunden.
Dann revidiere ich mein Aussage auf: beim TÜV Süd brauchste mit nem aussermittigen RS nicht ankommen, gibt keinen TÜV.
Ferner sollte man in Stuttgart um Umgebung nicht mit einem aussermittigen RS in eine Schwerpunktkontrolle geraten, gibt ne Mängelkarte.
Aussagen beruhen auf eigenen, mehrmaligen Erlebnissen.

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
Verfasst: 14. Feb 2016
von gartenfux
Ich habe hier bei uns die Erfahrung gemacht, das die TÜV-Prüfer es überhaupt nicht mögen, wenn man denen mit Bestimmungen kommt.
Darum mache ich das immer so: nachfragen, so bauen, wie die das toll finden, danach umbauen, damit ich zufrieden bin!
