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Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 16. Mär 2016
von obelix
Habe gerade weiter gesucht und da ist von 3/4 der Nenndrehzahl die Rede, nicht wie ich es oben mit 1/2 der Nenndrehzahl geschrieben habe. Zumindest mal mit ordentlich Gas und nicht einfach nur bei Leerlaufdrehzahl gemessen.
75% kenne ich auch, aber scheinbar ist das variabel:-)
Das Ding ist genial:-) Wenn Du dieses Papier in der Kontrolle aus dem Ärmel zauberst, hast Du gewonnen. Bis die das durchgelesen und verstanden haben ist der Nachmittag rum. Gezielte Desinformation... Dann musst nur noch keinen DZM montiert haben und womöglich keine Papiere dabei haben, dann schwenken die Rennkommissare zwangsläufig die weisse Flagge:-)
Übrigens gibt es einen Passus, der besagt, dass die Messung mit einem fahrzeugunabhängigen DZM zu erfolgen hat. Ich müsste das mal raussuchen, irgendwo hab ich mir das mal abgepeichert... Haben die also keinen eigenen DZM dabei, kannst die Messung schon mal begründet anzweifeln.
Gruss
Obelix
Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 16. Mär 2016
von Meicel
obelix hat geschrieben:Übrigens gibt es einen Passus, der besagt, dass die Messung mit einem fahrzeugunabhängigen DZM zu erfolgen hat. Ich müsste das mal raussuchen, irgendwo hab ich mir das mal abgepeichert... Haben die also keinen eigenen DZM dabei, kannst die Messung schon mal begründet anzweifeln.
AUSZUG AUS DER RICHTLINIE DES RATES
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen
Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen (70/157/EWG)
(ABl. L 42 vom 23.2.1970, S. 16)
Vorschriften hinsichtlich der Geräuschpegel
5.2.3.2.2. Drehzahlmessungen
Die Drehzahl des Motors ist mit Hilfe eines Drehzahlmessers
zu bestimmen, dessen Abweichung höchstens ± 3 % betragen
darf. Dieser Drehzahlmesser darf nicht der des Fahrzeugs sein.
siehe Anhang
Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 16. Mär 2016
von Max1992
Gefällt mir gut das Theman.
Ich hänge mich da mal dran.
Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 16. Mär 2016
von obelix
Meicel hat geschrieben:5.2.3.2.2. Drehzahlmessungen
Die Drehzahl des Motors ist mit Hilfe eines Drehzahlmessers zu bestimmen, dessen Abweichung höchstens ± 3 % betragen darf. Dieser Drehzahlmesser darf nicht der des Fahrzeugs sein.
G-E-N-A-U das meinte ich!!!
Super!
Gruss
Obelix
Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 19. Okt 2016
von bullifahrer
Hallo,
aus aktuellem Anlass hole ich das Thema noch mal hoch!
Ich hab mir als Winterprojekt eine Z400 auf 1978 zugelegt!
Im Fahrzeugschein steht als Standgeräusch > 75P <
Jetz zu meiner Frage:
Alles was ich finden konnte, steht immer, das die Nahfeldmessung erst ab 1980 eingeführt wurde und dieses mit P gekennzeichnet ist..
Wieso hat eine 1978 zugelassene Maschine ein P hinter der Dezibel, sollte da nicht normal ein N stehen?
Viele Grüße
Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 19. Okt 2016
von johnny3er
Hallo!
das ist nicht so gut.
Wahrscheinlich war die Z400 mal länger abgemeldet und danach wieder angemeldet (inkl. Erteilung neuer Betriebserlaubnis).
Dabei wurde dann das "P" (=Proximity ) eingetragen. Das bedeutet nun leider Nahfeldmessung.
Prinzipiell wäre es zwar möglich gewesen, also damals bei der Neuerteilung der BE), dass der alte Geräuschwert der Nahfeldmessung angepasst wurde.
Grüße Johnny
Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 19. Okt 2016
von DerAlte
75P ist nicht zu schaffen - es sei denn du baust einen E-Antrieb ein!

. Es sollte jedem mit der Materie vertrauten Menschen klar sein, daß sich da mal ein Fehler eingeschlichen hat!
Hatte das selbe Problem mit meiner Guzzi LM2. Nach der Umschreibung von italienischen auf deutsche Papiere stand da plötzlich 76 dB (P). Das Richtigstellen war nicht ganz einfach. Es wollte sich einfach niemand für zuständig erklären. Der TÜV hätte ne aufwändige und teuere Phonmessung gemacht - die die Lemme niemals bestanden hätte ( bei echten 103 dB).
Hab dann letztendlich einen geneigten TÜVer gefunden, der mir am grünen Tisch die 98 dB (P) eingetragen hat :dance2: .
Viel Erfolg!
Volker
Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 20. Okt 2016
von bullifahrer
Hallo,
danke für eure Antworten!
Bloß kein E-Antrieb

Das kam mir nämlich auch sehr komisch vor, deshalb ja die Nachfrage!
Kann mir denn jemand sagen, wie viel die Z400 B1 aus 1978 Standardmäßig eingetragen hat oder was Original ist, bzw. wo ich das erfragen kann?
Am besten wäre noch ein Kopieausschnitt aus dem Fahrzeugschein, damit wäre mir am meisten geholfen
Viele Grüße
Michael
Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 20. Okt 2016
von bullifahrer
bullifahrer hat geschrieben:Hallo,
danke für eure Antworten!
Bloß kein E-Antrieb

Das kam mir nämlich auch sehr komisch vor, deshalb ja die Nachfrage!
Kann mir denn jemand sagen, wie viel die Z400 B1 aus 1978 Standardmäßig eingetragen hat oder was Original ist, bzw. wo ich das erfragen kann?
Am besten wäre noch ein Kopieausschnitt aus dem Fahrzeugschein, damit wäre mir am meisten geholfen
Viele Grüße
Michael

Ach ja, es handelt sich um die 34 PS Version..

Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 21. Nov 2016
von KunDa
Das
hier fasst alles bisher Beigetragene sehr gut zusammen.