ich hab da mal wieder eine brennende Frage, zu der ich keine konkrete Antwort finde.
Sofort zum TÜV laufen und fragen will ich nicht, erst mal keine schlafenden Hunde wecken...
Anbei ein Foto von meinem aktuellen KFZ Schein:
U1: Standgeräusch in dB(A), U2: Mindestdrehzahl zu U1, U3: Fahrgeräusch in dB(A)
Ich kenne das so, dass hinter der dB(A) Angabe noch ein P oder N steht. P für Proximity, also der aktuellen Nahfeldmessung fürs Standgeräusch. Bis so ca. Ende der 70er wurde nach N gemessen, aus 7m Entfernung und 20dB Toleranz zum P-Wert.
Soll den Grünen also sagen wie sie zu messen haben

Fakt ist, beim Gutachten im Rahmen meiner 21er Vollabnahme sowie in den neuen Papieren wurde kein N oder P angegeben.
Wie soll ich das nun verstehen, wurde da was vergessen oder wird dank EZ 1976 nach Methode N gemessen?
Vielleicht hat da jemand die gleichen Erfahrungen gemacht?
Viele Grüße,
Tobias