Ja, Eckhard, diese Erkenntnis ist so alt wie das Forum und hat sich schon zigfach bewährt.Ecki hat geschrieben:Ein frühzeitig Absprache mit dem TÜV ist immer sinnvol, denn wer will schon vor vollendete Tatsachen gestellt werden (aber auf alles muss man ja den Prüfer auch nicht hinweisen)

Was ich aber nicht verstehe, ist dieser Satz:
...also irgendwie beißt sich da was.Ecki hat geschrieben:Auf ein Schutzblech für hinten hat er nicht bestanden, da er der Meinung ist, das wenn das Schutzblech richtig angebracht ist, ein genügender Radschutz vorhanden sein sollte.

Der Hintergrund aber ist der, dass nach EU-Recht keine Radabdeckung gefordert ist. Deshalb wird das Thema auch bei älteren Motorrädern, die noch nach nationalem Recht zugelassen sind, nicht mehr ganz so streng bewertet.
Was den Bügel betrifft, so hängt das davon ab, wie es jeder einzelne Prüfer bewertet. Fakt ist, dass wenn man den Bügel entfernt, eine andere Versteifung eingeschweißt werden muss. Das kann ein Loop oder auch eine entsprechend gakantete oder stabile Blechplatte sein.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, den Bügel zu entfernen. Wichtig ist nur, dass hinter der Stoßdämpferaufnahme mindestens 50 mm des originalen Rahmens stehen bleiben.
Die bisher beste und handwerklich sauberste Lösung, einen CX-Rahmen zu kürzen, stammt von Wildone666

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