Hi,
wahrscheinlich ist es nicht erlaubt, aber wenn einer (Tüvi oder GrünWeiß) mäkelt, dann ist es in 10s abgepuhlt. Sollte kein Problem sein.
Bisher ist mir aber noch nichts dergleichen passiert.
Gruß
Jürgen

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'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?
- obelix
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Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?
Nicht nur wahrscheinlich, es ist defintiv nicht erlaubt. Durch das Klebeband verändest Du das Licht. Das alleine ist nicht das Problem - das könnte man ja neu begutachten. Da so eine lichttechnische Prüfung aber logischerweise keiner macht fährst Du mit einem illegalen Lämpchen rum. Das gilt im übrigen auch für alle anderen Änderungen. Auch die Verwendung von nicht geprüften Lichtquellen wie LED-Birnen, H4-Birnen in ner Biluxlampe, höhere Wattzahlen o.ä. Umbauten.Fußhupe hat geschrieben:...wahrscheinlich ist es nicht erlaubt
Generell gilt: an geprüften Teilen darf nichts geändert werden ohne neue Begutachtung, da durch die Änderung die Prüfung erlischt, also das Prüfzeichen ungültig wird. Nicht nur an Leuchten, das betrifft alle Teile. Auch die nicht bestimmungsgemässe Verwendung bringt das Prüfzeugnis zum Erlöschen, als Beispiel nenne ich mal ne Nebelschlussleuchte, die als Bremslicht eingesetzt wird. Brennt genauso hell, mit der selben Birne, hat das identische Gehäuse und auch die Streuscheibe dürfte die Selbe sein, ist aber eben als NSL geprüft (über die Prüfnummer nachvollziehbar) und nicht als Bremsleuchte. Oder ne Nebelleuchte, die als Rückfahrscheinwerfer verbaut ist. Deshalb sind auf vielen der nachträglich anbaubaren Leuchten mehrere Prüfzeichen drauf - um veschiedene Einsatzmöglichkeiten zu bieten.
Gruss
Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...
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Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?
Davon abgesehen finde ich die Kreuze eh doof...
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Troubadix
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- f104wart
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Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?
Und ich dachte schon, wir hätten inzwischen festgestellt, dass zwischen Theorie und Praxis eine große Lücke klafft und alles nicht so heiß gegessen wird, wie´s vom Herd kommt.obelix hat geschrieben:Nicht nur wahrscheinlich, es ist defintiv nicht erlaubt.Fußhupe hat geschrieben:...wahrscheinlich ist es nicht erlaubt

Ich finde die Kreuze, wenn sie einem denn gefallen, ganz praktisch, um der Rennleitung ein preiswertes Erfolgserlebnis zu bescheren. Sie freuen sich, dass sie was gefunden haben und suchen nicht weiter. Man zieht die Dinger ab und gut isses.
Letzteres sollte man im eigenen Interesse auch dann machen, wenn man des nachts unterwegs ist und man eine gute Ausleuchtung der Strasse braucht. Tagsüber isses eigentlich relativ wurscht.
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Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?
Genial!f104wart hat geschrieben: Ich finde die Kreuze, wenn sie einem denn gefallen, ganz praktisch, um der Rennleitung ein preiswertes Erfolgserlebnis zu bescheren. Sie freuen sich, dass sie was gefunden haben und suchen nicht weiter. Man zieht die Dinger ab und gut isses.
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Ciao
recycler
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Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?
f104wart hat geschrieben:...Und ich dachte schon, wir hätten inzwischen festgestellt, dass zwischen Theorie und Praxis eine große Lücke klafft und alles nicht so heiß gegessen wird, wie´s vom Herd kommt.![]()
Ich finde die Kreuze, wenn sie einem denn gefallen, ganz praktisch, um der Rennleitung ein preiswertes Erfolgserlebnis zu bescheren. Sie freuen sich, dass sie was gefunden haben und suchen nicht weiter. Man zieht die Dinger ab und gut isses....


Also ich hab durch das Klebekreuz keine Veränderung/Verschlechterung (per Auge nicht per Messung) des Lichtes festgestellt. Ist aber auch normales Isolierband und kein breites Panzerband.f104wart hat geschrieben:...Letzteres sollte man im eigenen Interesse auch dann machen, wenn man des nachts unterwegs ist und man eine gute Ausleuchtung der Strasse braucht.....

Gruß
Jürgen
- f104wart
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Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?
Davon bin ich ausgegengen.Fußhupe hat geschrieben: Ist aber auch normales Isolierband und kein breites Panzerband.![]()

...Ich hab´s noch nicht probiert, würde aber nachts trotzdem nicht damit rum fahren. Wenn ein Unfall passiert, wird sich die Staatsanwaltschaft und der gegenerische Anwalt mit Sicherheit daran hoch ziehen und Dir mindestens eine Teilschuld zuweisen.
Bei Schadenersatzansprüchen, insbesondere dann, wenn auch Personenschaden im Spiel ist, wird auch die eigene Versicherung zum Feind (erlöschen der Betriebserlaubnis).
Für das Geld kannst Du viele Rollen Isolierband kaufen.

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Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?
Ne Teilschuld habe ich ja schon weil ich mich auf's Motorrad gesetzt habe und losgefahren bin ...
Gruß
Jürgen

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Jürgen
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Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?
Es ist aber ein Unterschied, ob Du 20 oder 50% zugewiesen bekommst.
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- blatho
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Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?
Na, ich würde die Rennleitung nicht für so doof halten. Nie gut, den Gegner zu unterschätzen.f104wart hat geschrieben:Ich finde die Kreuze, wenn sie einem denn gefallen, ganz praktisch, um der Rennleitung ein preiswertes Erfolgserlebnis zu bescheren. Sie freuen sich, dass sie was gefunden haben und suchen nicht weiter. Man zieht die Dinger ab und gut isses.
Wenn ich mich in den Kontrollierenden reinversetzen müßte, ich würde mir denken: wer auf so ne Idee kommt, dem fällt auch noch mehr Mist ein ...und würde mir sein Gefährt mal genauer anschauen.
„Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum."
A.E.
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