Seite 3 von 4

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 8. Feb 2017
von Fußhupe
Hi,

wahrscheinlich ist es nicht erlaubt, aber wenn einer (Tüvi oder GrünWeiß) mäkelt, dann ist es in 10s abgepuhlt. Sollte kein Problem sein.
Bisher ist mir aber noch nichts dergleichen passiert.

Gruß
Jürgen

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 8. Feb 2017
von obelix
Fußhupe hat geschrieben:...wahrscheinlich ist es nicht erlaubt
Nicht nur wahrscheinlich, es ist defintiv nicht erlaubt. Durch das Klebeband verändest Du das Licht. Das alleine ist nicht das Problem - das könnte man ja neu begutachten. Da so eine lichttechnische Prüfung aber logischerweise keiner macht fährst Du mit einem illegalen Lämpchen rum. Das gilt im übrigen auch für alle anderen Änderungen. Auch die Verwendung von nicht geprüften Lichtquellen wie LED-Birnen, H4-Birnen in ner Biluxlampe, höhere Wattzahlen o.ä. Umbauten.

Generell gilt: an geprüften Teilen darf nichts geändert werden ohne neue Begutachtung, da durch die Änderung die Prüfung erlischt, also das Prüfzeichen ungültig wird. Nicht nur an Leuchten, das betrifft alle Teile. Auch die nicht bestimmungsgemässe Verwendung bringt das Prüfzeugnis zum Erlöschen, als Beispiel nenne ich mal ne Nebelschlussleuchte, die als Bremslicht eingesetzt wird. Brennt genauso hell, mit der selben Birne, hat das identische Gehäuse und auch die Streuscheibe dürfte die Selbe sein, ist aber eben als NSL geprüft (über die Prüfnummer nachvollziehbar) und nicht als Bremsleuchte. Oder ne Nebelleuchte, die als Rückfahrscheinwerfer verbaut ist. Deshalb sind auf vielen der nachträglich anbaubaren Leuchten mehrere Prüfzeichen drauf - um veschiedene Einsatzmöglichkeiten zu bieten.

Gruss

Obelix

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 8. Feb 2017
von Troubadix
Davon abgesehen finde ich die Kreuze eh doof...

Dann lieber den DGR Bart oder Mooneyes!!!



Troubadix

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 8. Feb 2017
von f104wart
obelix hat geschrieben:
Fußhupe hat geschrieben:...wahrscheinlich ist es nicht erlaubt
Nicht nur wahrscheinlich, es ist defintiv nicht erlaubt.
Und ich dachte schon, wir hätten inzwischen festgestellt, dass zwischen Theorie und Praxis eine große Lücke klafft und alles nicht so heiß gegessen wird, wie´s vom Herd kommt. :grinsen1:

Ich finde die Kreuze, wenn sie einem denn gefallen, ganz praktisch, um der Rennleitung ein preiswertes Erfolgserlebnis zu bescheren. Sie freuen sich, dass sie was gefunden haben und suchen nicht weiter. Man zieht die Dinger ab und gut isses.

Letzteres sollte man im eigenen Interesse auch dann machen, wenn man des nachts unterwegs ist und man eine gute Ausleuchtung der Strasse braucht. Tagsüber isses eigentlich relativ wurscht.
.

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 8. Feb 2017
von recycler
f104wart hat geschrieben: Ich finde die Kreuze, wenn sie einem denn gefallen, ganz praktisch, um der Rennleitung ein preiswertes Erfolgserlebnis zu bescheren. Sie freuen sich, dass sie was gefunden haben und suchen nicht weiter. Man zieht die Dinger ab und gut isses.
.
Genial!

Ciao

recycler

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 9. Feb 2017
von Fußhupe
f104wart hat geschrieben:...Und ich dachte schon, wir hätten inzwischen festgestellt, dass zwischen Theorie und Praxis eine große Lücke klafft und alles nicht so heiß gegessen wird, wie´s vom Herd kommt. :grinsen1:
Ich finde die Kreuze, wenn sie einem denn gefallen, ganz praktisch, um der Rennleitung ein preiswertes Erfolgserlebnis zu bescheren. Sie freuen sich, dass sie was gefunden haben und suchen nicht weiter. Man zieht die Dinger ab und gut isses....
:salute: .daumen-h1:
f104wart hat geschrieben:...Letzteres sollte man im eigenen Interesse auch dann machen, wenn man des nachts unterwegs ist und man eine gute Ausleuchtung der Strasse braucht.....
Also ich hab durch das Klebekreuz keine Veränderung/Verschlechterung (per Auge nicht per Messung) des Lichtes festgestellt. Ist aber auch normales Isolierband und kein breites Panzerband. :wink:

Gruß
Jürgen

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 9. Feb 2017
von f104wart
Fußhupe hat geschrieben: Ist aber auch normales Isolierband und kein breites Panzerband. :wink:
Davon bin ich ausgegengen. :mrgreen:


...Ich hab´s noch nicht probiert, würde aber nachts trotzdem nicht damit rum fahren. Wenn ein Unfall passiert, wird sich die Staatsanwaltschaft und der gegenerische Anwalt mit Sicherheit daran hoch ziehen und Dir mindestens eine Teilschuld zuweisen.

Bei Schadenersatzansprüchen, insbesondere dann, wenn auch Personenschaden im Spiel ist, wird auch die eigene Versicherung zum Feind (erlöschen der Betriebserlaubnis).

Für das Geld kannst Du viele Rollen Isolierband kaufen. :neener:
.

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 10. Feb 2017
von Fußhupe
Ne Teilschuld habe ich ja schon weil ich mich auf's Motorrad gesetzt habe und losgefahren bin ... tappingfoot

Gruß
Jürgen

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 10. Feb 2017
von f104wart
Es ist aber ein Unterschied, ob Du 20 oder 50% zugewiesen bekommst. :neener: :grinsen1:

.

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 14. Feb 2017
von blatho
f104wart hat geschrieben:Ich finde die Kreuze, wenn sie einem denn gefallen, ganz praktisch, um der Rennleitung ein preiswertes Erfolgserlebnis zu bescheren. Sie freuen sich, dass sie was gefunden haben und suchen nicht weiter. Man zieht die Dinger ab und gut isses.
Na, ich würde die Rennleitung nicht für so doof halten. Nie gut, den Gegner zu unterschätzen.
Wenn ich mich in den Kontrollierenden reinversetzen müßte, ich würde mir denken: wer auf so ne Idee kommt, dem fällt auch noch mehr Mist ein ...und würde mir sein Gefährt mal genauer anschauen.