in der Liste sind doch die ABE Nummern der Maschinen genannt... die solltest du in deinen Papieren auch finden.... die sollte dann stimmen...
wenn du schreibst nur ..dass ich mir als hinterreifen einen 3.00-18 eintragen lassen muss, weil es schlichtweg keine 2.75er Hinterreifen mehr gibt....
dann sollte es der Liste von Honda nach eine CB 125 ABE 7410 sein?! alle anderen haben den 3.0 als HR angegeben?!
Manne

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Größt mögliche Reifen auf der CB125
Re: Größt mögliche Reifen auf der CB125
mfg Manne
auch andere 2 Zylinder können nett sein...
und ebenso ein SIX-Pack... 
auch andere 2 Zylinder können nett sein...


- BoNr2
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Re: Größt mögliche Reifen auf der CB125
ich hab auf meiner K5/B6 seit Jahren 2.75 vorne und 3.00 hinten, da schleift nix und TÜV hat das bei den bisherigen Besuchen nicht interessiert.... wie vieles andere übrigens auch nicht 



- Janusz
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Re: Größt mögliche Reifen auf der CB125
Ohne Abnahme kommt für mich nicht in Frage, gerade bei Reifen. Da hab ich zu viel Schiss, dass mir irgendwann mal die Versicherung die Tür vor der Nase zuschlägt.
- Janusz
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Re: Größt mögliche Reifen auf der CB125
Ich muss jetzt nochmal blöd fragen, ich recherchiere mich hier dumm und dämlich:
Fahrzeugidentnr. auf dem Rahmen und im Schein stimmen überein, aber auf dem Rahmen steht CB 125 K5 und im Schein nur CB 125. Ist das korrekt oder sollte da CB 125 K stehen?
Fahrzeugidentnr. auf dem Rahmen und im Schein stimmen überein, aber auf dem Rahmen steht CB 125 K5 und im Schein nur CB 125. Ist das korrekt oder sollte da CB 125 K stehen?
- MichaelZ750Twin
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Re: Größt mögliche Reifen auf der CB125
Hi Janusz,
mit den Papieren ist alles ok. Da stehen oft keine exakten Typangaben drin.
Hast du irgendeinen Eintrag der besagt: "Reifen vorn und hinten nur von einem Hersteller" ?
Falls nein, ist eine Mischbereifung ebenfalls zulässig.
Sollte nicht die erste Wahl sein, steht dann aber als Option zur Verfügung.
Bzgl. anderer Reifengrößen sehe ich drei Wege:
1.) Freigabe über den Fahrzeughersteller
Bis in die 1990er Jahre waren die Fahrzeughersteller dafür verantwortlich Reifen für ihre Fahrzeuge freizugeben.
Wenn da per Internet nichts zu holen ist, wie es scheint, ist ein Anruf oder E-Mail hilfreich.
2.) Freigabe über den Reifenhersteller
Das ist der seit vielen Jahren übliche Weg. Damit erteilt der Reifenhersteller eine Freigabe (ähnlich einer ABE) das bestimmte Reifen auf bestimmten Fahrzeugen gefahren werden dürfen. Eine Eintragung in die Papiere ist nicht zwingend, aber möglich. Ansonsten muß man immer den ausgedruckten Zettel mitführen. Diese Freigaben können auch breitere Reifen (im bereits diskutierten Bereich) legalisieren, selbst wenn diese Reifengrößen nicht in den Papieren stehen.
3.) Einzelabnahme beim TÜV (Dekra im Osten der Republik)
Wenn alle Stricke reißen, ist das noch eine Möglichkeit.
Dazu mußt du aber eindeutig deine Felgengrößen kennen.
Die Reifenhersteller bieten auf Anfrage sog. "Technische Datenblätter" an. Damit wird fahrzeugunabhängig der jeweilige Reifen beschrieben.
Darin wird neben dem Speedindex und dem Tragfähigkeitsindex auch aufgelistet, auf welchen Felgengrößen dieser Reifen montiert werden darf.
Die techn. Datenblätter sind keine Reifenfreigabe (siehe 2.) und legalisieren den Betrieb auf öffentlichen Strassen nicht, sondern dienen dem Prüfer als "Grundlage zur Beurteilung der Eignung" und der notwendigen Eintragung.
Die Thematik der schmalen Reifen, der eingeschränkten Auswahl und deren Lieferfähigkeit ist einem erfahrenen TÜV-Prüfer durchaus bekannt und da habe ich bisher viel Unterstützung erhalten, um geeignete Alternativen eingetragen zu bekommen.
Viel Erfolg !
mit den Papieren ist alles ok. Da stehen oft keine exakten Typangaben drin.
Hast du irgendeinen Eintrag der besagt: "Reifen vorn und hinten nur von einem Hersteller" ?
Falls nein, ist eine Mischbereifung ebenfalls zulässig.
Sollte nicht die erste Wahl sein, steht dann aber als Option zur Verfügung.
Bzgl. anderer Reifengrößen sehe ich drei Wege:
1.) Freigabe über den Fahrzeughersteller
Bis in die 1990er Jahre waren die Fahrzeughersteller dafür verantwortlich Reifen für ihre Fahrzeuge freizugeben.
Wenn da per Internet nichts zu holen ist, wie es scheint, ist ein Anruf oder E-Mail hilfreich.
2.) Freigabe über den Reifenhersteller
Das ist der seit vielen Jahren übliche Weg. Damit erteilt der Reifenhersteller eine Freigabe (ähnlich einer ABE) das bestimmte Reifen auf bestimmten Fahrzeugen gefahren werden dürfen. Eine Eintragung in die Papiere ist nicht zwingend, aber möglich. Ansonsten muß man immer den ausgedruckten Zettel mitführen. Diese Freigaben können auch breitere Reifen (im bereits diskutierten Bereich) legalisieren, selbst wenn diese Reifengrößen nicht in den Papieren stehen.
3.) Einzelabnahme beim TÜV (Dekra im Osten der Republik)
Wenn alle Stricke reißen, ist das noch eine Möglichkeit.
Dazu mußt du aber eindeutig deine Felgengrößen kennen.
Die Reifenhersteller bieten auf Anfrage sog. "Technische Datenblätter" an. Damit wird fahrzeugunabhängig der jeweilige Reifen beschrieben.
Darin wird neben dem Speedindex und dem Tragfähigkeitsindex auch aufgelistet, auf welchen Felgengrößen dieser Reifen montiert werden darf.
Die techn. Datenblätter sind keine Reifenfreigabe (siehe 2.) und legalisieren den Betrieb auf öffentlichen Strassen nicht, sondern dienen dem Prüfer als "Grundlage zur Beurteilung der Eignung" und der notwendigen Eintragung.
Die Thematik der schmalen Reifen, der eingeschränkten Auswahl und deren Lieferfähigkeit ist einem erfahrenen TÜV-Prüfer durchaus bekannt und da habe ich bisher viel Unterstützung erhalten, um geeignete Alternativen eingetragen zu bekommen.
Viel Erfolg !
LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)
- Janusz
- Beiträge: 30
- Registriert: 26. Mär 2017
- Motorrad:: CB 125 K5, Marauder, Hornet
- Wohnort: Osten Hamburgs
Re: Größt mögliche Reifen auf der CB125
Ok, super!
Vielen vielen Dank für die ganzen Antworten!
Ich werde die Tage berichten was draus geworden ist. Hab gestern erstmal Öl gemacht und morgen kommen neue Kerzen+Batterie rein.
Vielen vielen Dank für die ganzen Antworten!
Ich werde die Tage berichten was draus geworden ist. Hab gestern erstmal Öl gemacht und morgen kommen neue Kerzen+Batterie rein.
- f104wart
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Re: Größt mögliche Reifen auf der CB125
Du hast eine CB125 (Verkaufsbezeichnung) Modell K5 (Typbezeichnung). Die Typbezeichnung steht auf dem Typenschild und das K steht wahrscheinlich irgendwo in der Fahrgestellnummer. Diese beginnt vermutlich mit K5xxxxxxxx.Janusz hat geschrieben:Ich muss jetzt nochmal blöd fragen, ich recherchiere mich hier dumm und dämlich:
Fahrzeugidentnr. auf dem Rahmen und im Schein stimmen überein, aber auf dem Rahmen steht CB 125 K5 und im Schein nur CB 125. Ist das korrekt oder sollte da CB 125 K stehen?
Wie dem auch sei: In der Freigabeliste von Honda ist bei der CB125 Typ K vorne wahlweise 2.50-18 oder 2.75-18 und hinten 3.00-18 eingetragen.
Damit gehst Du zum TÜV und alles ist gut. Wenn er Fragen stellt, dann sagst Du ihm, dass es keine Hinterradreifen in 2.75 gibt und Dir der Reifenhändler gesagt hat, dass eine Umschreibung auf 3.00 erforderlich ist und er Dir zu den Zollgrößen bitte auch gleich noch die passenden metrischen Größen eintragen möchte.
2.50/2.75-80 entspricht demnach 80/90-18 für den Vorderradreifen und 3.00-18 wäre 90/90-18 für den Hinterradreifen.
Umrechnung Motorradreifengrößen Zoll zu metrisch
.
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