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CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?

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AlteisenMalte
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Motorrad:: CX500 1979 CR
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Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?

Beitrag von AlteisenMalte »

Unbekannter92 hat geschrieben: 1. Mai 2019 Moin Leute,

also die Daten aus meinem Fahrzeugschein:


Zulassung: 06.1981
Standgeräusch U.1: 79 dB
Fahrgeräusch U.3: 81 dB

Es ist nur der dB Wert eingetragen ohne Buchstaben oder einen weiteren Wert. U.2 ist leer.


Ich selbst möchte auch kein Motorrad fahren, welches sich mit der Lautstärke eines Jets messen kann....
Das ist doch Klasse für dich! Ein "national" geprüftes Moped. Standgeräuschlimit derweil 105dB, und Fahrgeräusch wird nur mit Vorbeifahrt gemessen ohne Beschleunigung.
Vermutlich ist dein Moped schon im legal Bereich.....
Wie oben schon gesagt: Such dir die Richtlinien und mach eine Fahrgeräuschmessung "national". Wenn du die 81 einhälst ist das legal und zumindest vom Geräuschlevel eintragungsfähig.
Eindeutige Kennzeichnung des Schalldämpfers ist allerdings erforderlich dann....

Viel Glück!

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Unbekannter92
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Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?

Beitrag von Unbekannter92 »

@AlteisenMalte
Echt? Das wäre wirklich sehr gut. :rockout: Ich habe nochmal zur Sicherheit meinen Fahrzeugschein abfotografiert.
IMG_3926.jpg
Ich würde dennoch zur Vorbeugung einen einfachen universal dB Eater verbauen und dann wie von euch erwähnt eine Fahrgeräuschsprüfung unter Berücksichtigung der Vorgaben machen.

Beste Grüße Christoph
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Joe84
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Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?

Beitrag von Joe84 »

Das mit der "Vorbeifahrt" trifft für dieses Baujahr ganz sicher nicht zu. Wenn du eine Fahrgeräuschmessung machst, bekommst du mit deinem aktuellen Setup ein Problem, da gibts nämlich keine Toleranz.
Bild

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manne
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Motorrad:: Kawasaki 750 twin
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Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?

Beitrag von manne »

AlteisenMalte hat geschrieben: 1. Mai 2019
Unbekannter92 hat geschrieben: 1. Mai 2019 Moin Leute,

also die Daten aus meinem Fahrzeugschein:


Zulassung: 06.1981
Standgeräusch U.1: 79 dB
Fahrgeräusch U.3: 81 dB

Es ist nur der dB Wert eingetragen ohne Buchstaben oder einen weiteren Wert. U.2 ist leer.


Ich selbst möchte auch kein Motorrad fahren, welches sich mit der Lautstärke eines Jets messen kann....
Das ist doch Klasse für dich! Ein "national" geprüftes Moped. Standgeräuschlimit derweil 105dB, und Fahrgeräusch wird nur mit Vorbeifahrt gemessen ohne Beschleunigung.
Vermutlich ist dein Moped schon im legal Bereich.....
Wie oben schon gesagt: Such dir die Richtlinien und mach eine Fahrgeräuschmessung "national". Wenn du die 81 einhälst ist das legal und zumindest vom Geräuschlevel eintragungsfähig.
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Viel Glück!
diese Aussagen mit "national" und "105 db" sind leider FALSCH tappingfoot es gelten sehr wohl die im Schein genannten Werte :dontknow:

@AlteisenMalte - WIE kommst du zu der Aussage?
mfg Manne

auch andere 2 Zylinder können nett sein... .daumen-h1: und ebenso ein SIX-Pack... :dance1:

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obelix
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Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?

Beitrag von obelix »

Unbekannter92 hat geschrieben: 1. Mai 2019
also die Daten aus meinem Fahrzeugschein:


Zulassung: 06.1981
Standgeräusch U.1: 79 dB
Fahrgeräusch U.3: 81 dB
Du redest hier ned vom Fahrzeugschein von der Zulassungsbescheinigung. Und hier wird wohl auch der Hase im Pfeffer liegen. Da wurde imho wohl beim Übertragen der Werte aus den alten Papieren falsch abgeschrieben, passiert immer wieder mal, hatten wir auch erst neulich bei nem anderen Kollegen hier. Was steht in den alten Paieren? Ich tippe stark auf 79N und 81N.

Mit der Eintragung ohne die "N"-Klassifizierung hast Du ein dickes Problem in der Kontrolle. Dann werden nämlich lediglich 5db auf den Messwert aufgerechnet, die 21db Umrechnungstoleranz kommen dann nicht zur Anwendung.

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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AlteisenMalte
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Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?

Beitrag von AlteisenMalte »

manne hat geschrieben: 1. Mai 2019 .....
@AlteisenMalte - WIE kommst du zu der Aussage?
Weil diese Geräuschwerte denen entsprechen, die "national" geprüft wurden.
Das "N" KANN nach Richtlinie weggelassen werden, SOLLTE aber nicht. Eine alte Briefkopie kann helfen, ansonsten halt Papiere korrigieren lassen.

Finde meine obigen Aussagen immernoch richtig. :fingerscrossed:

timeless
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Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?

Beitrag von timeless »

Ich kann da nur beipflichten. Bei meiner Guzzi (V35 Imola) stehen auch nur 75 oder sowas in der Richtung im aktuellen "Schein", in den alten Papieren aber mit nen N dahinter...

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manne
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Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?

Beitrag von manne »

AlteisenMalte hat geschrieben: 1. Mai 2019
manne hat geschrieben: 1. Mai 2019 .....
@AlteisenMalte - WIE kommst du zu der Aussage?
Weil diese Geräuschwerte denen entsprechen, die "national" geprüft wurden.
Das "N" KANN nach Richtlinie weggelassen werden, SOLLTE aber nicht. Eine alte Briefkopie kann helfen, ansonsten halt Papiere korrigieren lassen.

Finde meine obigen Aussagen immernoch richtig. :fingerscrossed:
sorry wollte hier niemand auf die Füsse treten.. dass bei den Papieren das wichtige "N" einfach weggelassen wurde davon war ich nicht ausgegangen - zumal dieses Thema hier doch schon mehrfach im Gespräch war... - und sorry da widerspreche ich nun doch - Nein das kann eben nicht weggelassen werden... weil es ganz verschiedene Messverfahren mit deutlich unterschiedlicher Aussagekraft bei gleichem Zahlenwert darstellen.

Manne
mfg Manne

auch andere 2 Zylinder können nett sein... .daumen-h1: und ebenso ein SIX-Pack... :dance1:

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AlteisenMalte
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Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?

Beitrag von AlteisenMalte »

manne hat geschrieben: 1. Mai 2019 ... Nein das kann eben nicht weggelassen werden... weil es ganz verschiedene Messverfahren mit deutlich unterschiedlicher Aussagekraft bei gleichem Zahlenwert darstellen.

Manne
ja, absolut.
Die Richtlinie zum Ausfüllen des Fz.-Scheins sieht das halt anders. :dontknow:

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Bambi
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Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?

Beitrag von Bambi »

Hallo Malte,
DAS sehe ich ganz anders! Eine Änderung der Daten ist gleichbedeutend mit einer Enteignung, das würde ich mir nicht gefallen lassen. Ich kann immer nur dazu raten die übernommenen Daten aus dem alten in den neuen Brief (Bitte lasst uns jetzt nicht um Begrifflichkeiten wie Zulassungsbescheinigung und Brief und Kfz-Schein streiten! Wir wissen alle was gemeint ist!) genauestens zu prüfen und die kleinste und unscheinbarste Änderung bis zur obersten Stelle hin zu monieren!
Schöne Grüße, Bambi
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