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Re: GL500 aus Sachsen
Verfasst: 14. Mai 2020
von bastikos
Mein Prüfer meinte zur Beleuchtung und blinkerei. Entweder alles nach StVO oder alles nach EG. Nur Mischmasch geht nicht durch. Mann muss sich halt entscheiden.
Re: GL500 aus Sachsen
Verfasst: 14. Mai 2020
von f104wart
Beleuctung EU und Abgasbestimmungen nach StVZO geht normalerweise auch nicht.
...ich glaube aber nicht, dass Du mit der Kiste wirklich ne AU machen möchtest.

Re: GL500 aus Sachsen
Verfasst: 15. Mai 2020
von leifi
Zündschloss bleibt wie es ist. Mit manchen Sachen muss man halt leben. Die Blinker in den Rahmenrohren sind so nach EG kein Problem. Der Abstand beträgt 20cm und 18 sind mindestens gefordert. Das passt also.
Re: GL500 aus Sachsen
Verfasst: 15. Mai 2020
von f104wart
Ich weiß gerade nicht, was Du mit dem Zündschloss meinst. Geht es da um den Diebstahlschutz oder in welchem Zusammenhang steht das jetzt?
...Das der Abstand nach EG kein Problem ist, ist mir auch klar.
Aber: Eine Zulassung bzw. das Zulassungsrecht bezieht sich immer auf das gesamte Fahrzeug und nicht nur auf einzelne Teile/Baugruppen.
Entweder wird das Moped nach StVZO zugelassen oder nach EG-Recht.
Das bedeutet, dass wenn Du die Beleuchtungsanlage nach EG-Recht abnehmen/eintragen lässt, dann müssen auch alle anderen Vorschriften nach EG-Recht eingehalten werden. Und dazu gehört eben auch die AU, die nach EG-Recht vorgeschrieben ist, die Du aber mit dem Hobel nicht bestehen würdest.
Also versuch, diesen Mischmasch so gut es geht zu vermeiden.

Re: GL500 aus Sachsen
Verfasst: 30. Mai 2020
von Bonde
f104wart hat geschrieben: 15. Mai 2020
Ich weiß gerade nicht, was Du mit dem Zündschloss meinst. Geht es da um den Diebstahlschutz oder in welchem Zusammenhang steht das jetzt?
...Das der Abstand nach EG kein Problem ist, ist mir auch klar.
Aber: Eine Zulassung bzw. das Zulassungsrecht bezieht sich immer auf das gesamte Fahrzeug und nicht nur auf einzelne Teile/Baugruppen.
Entweder wird das Moped nach StVZO zugelassen oder nach EG-Recht.
Das bedeutet, dass wenn Du die Beleuchtungsanlage nach EG-Recht abnehmen/eintragen lässt, dann müssen auch alle anderen Vorschriften nach EG-Recht eingehalten werden. Und dazu gehört eben auch die AU, die nach EG-Recht vorgeschrieben ist, die Du aber mit dem Hobel nicht bestehen würdest.
Also versuch, diesen Mischmasch so gut es geht zu vermeiden.
Das stimmt so nicht ganz.
Richtig ist das du die Umbauten nicht vermischen darfst.
Wenn du deine Beleuchtung nach EG Typgenehmigung (Recht) baust, bedeutet das nicht das du den Rest von dem Fahrzeug dann auch danach bauen musst.
Das bezieht sich in dem Fall nur auf die Beleuchtungsanlage.
(Bsp. wäre eben der Blinkerabstand oder das man eben nach EG auch Standlicht vorn in Orange haben darf)
VG Bonde
Re: GL500 aus Sachsen
Verfasst: 30. Mai 2020
von Bonde
Nachtrag aus der ECE-R53 in Bezug auf die Gelben Begrenzungsleuchten als Beispiel:
"Der Verbau von gelben Begrenzungsleuchten ist nur dann zulässig, wenn der Nachweis erbracht ist, dass der komplette Anbau der Beleuchtungseinrichtung der ECE-R53 entspricht."