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Re: Paragraphenwirrwarr bei Spiegeln

Verfasst: 9. Okt 2019
von Mopedschrauber
vanWeaver hat geschrieben: 9. Okt 2019
theTon~ hat geschrieben: 9. Okt 2019
Vorgeschriebene Spiegelgrößen:
In diese Spiegelfläche muss ein Kreis von 78 mm Durchmesser passen, sowie ein Rechteck von 12 x 20 cm.
Rechteck von 12x20 cm?
......Schminkspiegel für Mädelmopped´s :lachen1:
Das ist schon die Vorbereitung für E-Spiegel. zwei Tabletts mit aktiver Kamera. :neener:

Re: Paragraphenwirrwarr bei Spiegeln

Verfasst: 9. Okt 2019
von 7Fifty
vanWeaver hat geschrieben: 9. Okt 2019
theTon~ hat geschrieben: 9. Okt 2019
Vorgeschriebene Spiegelgrößen:
In diese Spiegelfläche muss ein Kreis von 78 mm Durchmesser passen, sowie ein Rechteck von 12 x 20 cm.
Rechteck von 12x20 cm?
Das ist das Grenzmaß. Dadurch soll vermieden werden, das Spiegel sonderbare Formen annehmen, z.B. eine Spiegelfläche 69 x 1cm.
Taugt dann wohl weder dem Fahrer, noch zum Schminken. :wink:

Re: Paragraphenwirrwarr bei Spiegeln

Verfasst: 9. Okt 2019
von Alrik
Tomster hat geschrieben: 9. Okt 2019Es gibt anscheinend Spiegel mit E-Nr. bei denen das nicht der Fall ist.
Eher nicht. Die Regelung mit dem Kreis eines bestimmten Durchmessers soll einfach das Sichtfeld sicherstellen, auch wenn der Spiegel ansonsten irgendeine komische Form hat.
Die E-Zeichen werden von der im jeweiligen Staat zuständigen Behörde vergeben, das macht im Gegensatz zum CE-Zeichen nicht der Hersteller selbst. Von daher kann man schon davon ausgehen, dass bei nem auf dem Spiegel vorhandenen E-Zeichen auch die Größe stimmt.
Es sei denn, man bestellt sein Zeug grundsätzlich bei Alibaba oder woanders in China, dann würd ich vorsichtshalber auch nachmessen. :)

Re: Paragraphenwirrwarr bei Spiegeln

Verfasst: 10. Okt 2019
von theTon~
Öhm ja..., so muss es natürlich richtig heißen:
theTon~ hat geschrieben: 9. Okt 2019 Vorgeschriebene Spiegelgrößen:
In diese Spiegelfläche muss ein Kreis von 78 mm Durchmesser passen, sowie die Spiegelfläche in ein Rechteck von 12 x 20 cm.