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Re: K&N Luftfilter rc 2340 EINTRAGUNG

Verfasst: 7. Jun 2020
von Ratz
DerSemmeL hat geschrieben: 7. Jun 2020 einen K&N fahre ich nicht als offenen, sondern "nur" als Dauerluftfilter, unsichtbar im Originalluftfilterkasten
Brauchste nicht eintragen da nicht offen sondern nur Ersatz des Papierlufieinsatz
DerSemmeL hat geschrieben: 7. Jun 2020 und das mit dem Schriftzug eingravieren lassen, eine sehr gute Idee
So lange du nicht "Ratz" eingravierst wird alles gut. :prost:

Re: K&N Luftfilter rc 2340 EINTRAGUNG

Verfasst: 8. Jun 2020
von DerSemmeL
Ratz hat geschrieben: 7. Jun 2020
DerSemmeL hat geschrieben: 7. Jun 2020 einen K&N fahre ich nicht als offenen, sondern "nur" als Dauerluftfilter, unsichtbar im Originalluftfilterkasten
Brauchste nicht eintragen da nicht offen sondern nur Ersatz des Papierlufieinsatz
DerSemmeL hat geschrieben: 7. Jun 2020 und das mit dem Schriftzug eingravieren lassen, eine sehr gute Idee
So lange du nicht "Ratz" eingravierst wird alles gut. :prost:
:P
Neee, da brauchst Du koa Angst haben, die Z heißt ned "Ratz" sondern Zuckerlschwester!
Ich tät dann eben Zuckerlschwesterauspuff drauf machen lassen


Gruß vom SemmeL

Re: K&N Luftfilter rc 2340 EINTRAGUNG

Verfasst: 8. Jun 2020
von MichaelZ750Twin
Bisher haben Eintragungen bei meinen Moppeds entweder mit Nummer, Hersteller oder Abmessungen bzw. einer Kombination daraus ausgereicht. Wichtig ist die eindeutige Identifizierbarkeit der Bauteile.
Spannend ist auch die Verwendung von Bauteilen anderer Motorräder, z.B. eines Handbremszylinders.
Ich habe meinem aaS angesagt von welchem Mopped der HBZ stammt, Kolbendurchmesser ist angegossen. Im Büro wurde nach dem Bauteil gegoogelt, Bilder verglichen, mit angegebener Modellbezeichnung eingetragen.
Letztendlich bleibe ich in der Pflicht nur die geprüften und eingetragenen Bauteile zu verwenden, bzw. glaubhaft nachzuweisen, das es sich um solche Bauteile handelt.
Wenn man hier etwas absichtlich falsch macht, kann man sogar wegen Urkundenfälschung belangt werden.
Also lieber nicht die eingetragene Markierung des Auspuffs auf eine Brülltüte übertragen !
Auch mit Schlagbuchstaben "K+N" markierte Alutrichter als Ersatz für eingetragene "K+N"-Filter sind keine gute Idee.
Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt ;)

Hi Semmel,
die Austauschfilter sind eine Grauzone. Zwar eine unsichtbare Änderung, die aber wohl eintragungspflichtig ist. Andererseits werden massenhaft Zubehörluftfilter statt der originalen Luftfilter in LuFiKas gesteckt und keiner schert sich darum. Deine Entscheidung ;)
Geänderte Vergaserabstimmungen sind auch eintragungspflichtig, wenn sie außerhalb der (für Normalbürger nicht einsehbaren) ABE des Fahrzeugs sind.

Größere Hauptdüsen, Dynojetkits ? Unsichtbar !
Hubraumvergrößerungen, scharfe Nockenwellen ? Unsichtbar !
Also Dinge, die beim TÜV oder einer Kontrolle am Straßenrand keinen Ärger bereiten.
Alles schick ?
Soweit ja, aber nicht wenn es zu einem Unfall kommt.
Dann wird gern tiefer gebohrt und ... den Rest mit Anwalt, Gutachter und Gericht erspare ich uns.

Genießt stressfreie Fahrten mit euren Moppeds, das Wetter wird nächste Woche wieder besser ;)

Re: K&N Luftfilter rc 2340 EINTRAGUNG

Verfasst: 8. Jun 2020
von 7Fifty
Ratz hat geschrieben: 7. Jun 2020 Man könnte meinen du arbeitest in irgend einem Amt und bist selbst so ein Paragraphenreiter.
Ja, gebe ich gern zu - allerdings in einem anderen Kontext. Du glaubst gar nicht, wie administrativ schwierig es sein kann, in 2 Ländern (dauerhaft) zu leben. In meinem Fall war das DE-CH. Stichwort Führerschein; Fahrzeugadministration, Steuern, Wohnsitz(e).
Und irgendwann, wenn man es SATT hat, von Ämtern und Behörden hier wie da mit $Fristen gegängelt zu werden, fängt man an, §§ selbst zu reiten. Und zwar aus Argumentations- und Rechtfertigungsgründen.

Und das betraf nur zwei Länder. Wenn ich aber sehe, das selbst innerhalb eines Landes (hier: DE) die administrativen Vorgehensweisen im Fz-Bereich eher der, mit Verlaub, schwammigen Natur angehören, kann ich mich nur amüsieren. Einer kloppt irgendwelche Nummern in seinen Auspuff, dem anderen reicht ein Logo, der dritte lässt sich einfach überraschen. Tolles Handlungsschema hammer uns da ausgedacht.

Zum Thema vllt. noch: Habe gerade mal nen TÜV-GA einer Auto-Felge raus gesucht: Darin ist von einer Kennzeichnung in Form eines Typzeichens die Rede. Ob das ein Markenzeichen sein kann... mh naja, imho seltsam. EOD meinerseits.

Re: K&N Luftfilter rc 2340 EINTRAGUNG

Verfasst: 8. Jun 2020
von Alrik
So langsam sollte man dazu übergehen, jedes Thema bzgl. Auspuff- und/oder Luftfilter-Abnahme sofort zu sperren. Das ist jedesmal so ein peinlicher Zirkus.

Re: K&N Luftfilter rc 2340 EINTRAGUNG

Verfasst: 8. Jun 2020
von Hux
DerSemmeL hat geschrieben: 7. Jun 2020 c) und das mit dem Schriftzug eingravieren lassen, eine sehr gute Idee... *snip*
Würde Lasern empfehlen, dann bleibt die Oberfläche heil.

Re: K&N Luftfilter rc 2340 EINTRAGUNG

Verfasst: 8. Jun 2020
von Alrik
Und ich hau dann davor und dahinter meinen TD-Stempel rein, dann ist alles krumm. :)

Re: K&N Luftfilter rc 2340 EINTRAGUNG

Verfasst: 8. Jun 2020
von Hux
Brutalo. :P

Re: K&N Luftfilter rc 2340 EINTRAGUNG

Verfasst: 8. Jun 2020
von Alrik
Irgendwo muss ich mich ja austoben.

Re: K&N Luftfilter rc 2340 EINTRAGUNG

Verfasst: 11. Jun 2020
von DerSemmeL
MichaelZ750Twin hat geschrieben: 8. Jun 2020 Bisher haben Eintragungen bei meinen Moppeds entweder mit Nummer, Hersteller oder Abmessungen bzw. einer Kombination daraus ausgereicht. Wichtig ist die eindeutige Identifizierbarkeit der Bauteile.
Spannend ist auch die Verwendung von Bauteilen anderer Motorräder, z.B. eines Handbremszylinders.
Ich habe meinem aaS angesagt von welchem Mopped der HBZ stammt, Kolbendurchmesser ist angegossen. Im Büro wurde nach dem Bauteil gegoogelt, Bilder verglichen, mit angegebener Modellbezeichnung eingetragen.
Letztendlich bleibe ich in der Pflicht nur die geprüften und eingetragenen Bauteile zu verwenden, bzw. glaubhaft nachzuweisen, das es sich um solche Bauteile handelt.
Wenn man hier etwas absichtlich falsch macht, kann man sogar wegen Urkundenfälschung belangt werden.
Also lieber nicht die eingetragene Markierung des Auspuffs auf eine Brülltüte übertragen !
Auch mit Schlagbuchstaben "K+N" markierte Alutrichter als Ersatz für eingetragene "K+N"-Filter sind keine gute Idee.
Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt ;)

Hi Semmel,
die Austauschfilter sind eine Grauzone. Zwar eine unsichtbare Änderung, die aber wohl eintragungspflichtig ist. Andererseits werden massenhaft Zubehörluftfilter statt der originalen Luftfilter in LuFiKas gesteckt und keiner schert sich darum. Deine Entscheidung ;)
Geänderte Vergaserabstimmungen sind auch eintragungspflichtig, wenn sie außerhalb der (für Normalbürger nicht einsehbaren) ABE des Fahrzeugs sind.

Größere Hauptdüsen, Dynojetkits ? Unsichtbar !
Hubraumvergrößerungen, scharfe Nockenwellen ? Unsichtbar !
Also Dinge, die beim TÜV oder einer Kontrolle am Straßenrand keinen Ärger bereiten.
Alles schick ?
Soweit ja, aber nicht wenn es zu einem Unfall kommt.
Dann wird gern tiefer gebohrt und ... den Rest mit Anwalt, Gutachter und Gericht erspare ich uns.

Genießt stressfreie Fahrten mit euren Moppeds, das Wetter wird nächste Woche wieder besser ;)
Servus Michi,

ich bin da absolut ganz bei Dir, auch was den "versteckten" K&N betrifft ( - die Sache mit den andern / übertragenen und gefälschten Kennzeichnungen lasse ich einfach unkommentiert), dass das eigentlich eingetragen gehört. Hier ist aber wieder, wie Du sagst, die Frage, wenn ich das komplett durchziehe, mit K&N, und Louis-Endtopf, lande ich unweigerlich, bei einer Leistungsmessung. Und regulär spreche ich von 21 PS, mit der legalen Bestückung. Mit einem Dauerluftfilter und anderem Endtopf wird da nicht viel an "Mehrleistung" auskommen, kann ich mir vorstellen. Also wird das für mich drauf hinauslaufen, dass ich den Endtopf vorführe und eintragen lassen werde und guad ists..

Das mit dem Wetter ist nichts was mich stört - nur das ewige Regenkombi ein und ausgeziehe, das nervt a wengerl.

Gruß in den Feiertag

Der SemmeL