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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 15. Dez 2020
von Ratz
Das ist mal wieder so ein deutscher Schwachsinnsanfall. Wenn die von der M-Unit ausgeführten Funktionen funktionieren wie sie sollen interessiert das kein Schwein wie das zu Stande kommt.

Habe auch neulich versucht ein Blinkerrelais für LED-Blinker eintragen zu lassen. Hat leider mangels ABE und Materialgutachten nicht geklappt. :stupid: :lachen1:

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 15. Dez 2020
von klx
Das ist ja alles klar.

Aber wieso gibt jemand so einen "Die Katze nicht in die Mikrowelle stecken" - Zettel mit, wenn im Karton weder Katze noch Mikrowelle ist?

Oder ist doch die Katze drin? Und der Hersteller hat Angst vor Mikrowellen? Wieso steht da nicht: "Wir haben ein ordentliches Produkt, gegen verpolung und Spannungsspitzen gesichert. Macht ihr mal, wir haben unser Produkt ordentlich entwickelt und getestet."

Das macht mich stutzig. Habe die gängigen ergooglebaren Ratgeber zum Umbauen durch. Da käme mir auch nicht in den Sinn das Dingen eintragen zu wollen.

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 15. Dez 2020
von TortugaINC
Das Problem ist: was ist eine Spannungsspitze? Der eine hat einen normal funktionierenden Regler mit Batterie oder ElKo und somit ein „normales“ Bordnetz mit „normalen“ Spannungsspitzen. Das ist überhaupt kein Problem für die M-Unit.
Der Nächste hat ein Motorrad mit Kicker und 40 Jahre alten Regler und verzichtet aus Platzgründen auf Batterie und ElKo. Jetzt hast du Spannungsspitzen im Netz, die deine Leuchtmittel killen. Muss eine M-Unit das abkönnen? Und der nächste Honk klemmt das LiMa Kabel an die M-Unit.
Das sind Mikrowellen, in die man eine Katze packen kann.
Gegen diesen und anderen Missbrauch sichert sich Moto-Gadget mit dem Text ab. Diese Texte findest du bei so ziemlich jeder Anleitung. So muss z.B.ein Kaffeebecher bei McDonalds darauf hinweisen, dass heiße Flüssigkeit enthalten sein könnte. Auf den Becher könnte man ebenfalls abdrucken, dass man diesen mangels Materialgutachten nicht eingetragen bekommt.

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 15. Dez 2020
von f104wart
TortugaINC hat geschrieben: 14. Dez 2020 Was in den Raum geworden wurde habe ich verstanden Ralf. Was ich noch nicht verstanden habe ist was passieren soll, wenn der Prüfer danach fragt.
Du hast diesbezüglich allenfalls eine Nebelkerze aufgestellt.
Und Du fängst wieder eine Deiner sinn- und endlosen Diskussionen an und darauf hab ich keinen Bock. :roll:

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 15. Dez 2020
von ducmann65
Bitte lesen : Seite 3

Selbsterklärend !

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 15. Dez 2020
von Schmidei
Hab mich zwar immer noch nicht vorgestellt, gebe aber hier mal meinen Senf dazu, sozusagen aus erster Hand weil verbaut.

Beim Umbau der 650-W meiner Frau zu einem luftig-leichten Tracker haben wir sehr viel Wert auf unsichtbare Kabel gelegt, zudem hatten wir extrem wenig Platz für Elektronik. Lösung: M-Unit samt M-Button. Ansteuerung aber mit Originalarmaturen.

Bei der sehr umfangreichen TÜV-Prüfung kam auch das Teil zur Sprache und zwar eigentlich nur insofern, dass alle Beleuchtungs- und Sicherheitsfunktionen den Bestimmungen entsprechen müssen. Wie das letztlich erreicht wird spielt dann aber keine Rolle. Also so gesehen, wie hier nun schon öfter erwähnt, ist das Teil eintragungsfrei.

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 15. Dez 2020
von TortugaINC
f104wart hat geschrieben: 15. Dez 2020 Und Du fängst wieder eine Deiner sinn- und endlosen Diskussionen an und darauf hab ich keinen Bock. :roll:

Worüber soll ich diskutieren? Das Thema ist längst geklärt. Ich hab dich 2 mal darum gebeten eine konkrete Aussage zu treffen, das war’s dann auch.
Das einen der TÜV darauf ansprechen kann, sagt halt nichts aus. Also lass mal die Kirche im Dorf.

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 15. Dez 2020
von tylerhudson
TortugaINC hat geschrieben: 15. Dez 2020 Gegen diesen und anderen Missbrauch sichert sich Moto-Gadget mit dem Text ab. Diese Texte findest du bei so ziemlich jeder Anleitung. So muss z.B.ein Kaffeebecher bei McDonalds darauf hinweisen, dass heiße Flüssigkeit enthalten sein könnte. Auf den Becher könnte man ebenfalls abdrucken, dass man diesen mangels Materialgutachten nicht eingetragen bekommt.
Darum geht's doch aber garnicht! Die Absicherung von Garantie wegen unsachgemäßer Installation etc. stand ja im gleichen Wortlaut auch schon in der Bedienungsanleitung Version 2.4 drin. Nur das in Version 2.5 das Wörtchen "nicht" vor dem "eintragungspflichtig" verschwunden ist und der Abschnitt um einen Satz ergänzt wurde.

Letztlich kann da wohl nur Auskunft von motogadget selbst weiterhelfen oder jemand von ner Prüforganisation äußert sich dazu. Vielleicht mal Alrik hier aus dem Forum fragen.
Natürlich kann man das alles schick machen, es funktioniert und man muss weder Katzen in Mikrowellen stecken noch schlafende Hunde wecken. Unangenehm wird's doch erst dann, wenn man in eine allseits beliebte Verkehrskontrolle kommt, ein ambitioniertes Mitglied der Rennleitung erwischt, dass die Lenkertaster spannend findet, genauer hinschaut, die mo.unit entdeckt und seine Ausführungen damit beendet, dass die Betriebserlaubnis jetzt leider erloschen ist, weil hier eine Eintragungspflicht besteht.

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 15. Dez 2020
von ducmann65
Es ist immer wieder eine Freude, zu sehen, wie eine einfache Frage durch
unsinniges Gerede und Pseudo - Wissen zunichte gemacht wird.

Damit ist keinem wirklich geholfen.

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 15. Dez 2020
von Schmidei
Naja, genau genommenen: Welche Frage?