Re: ABE mitführen nur in Papierform?
Verfasst: 8. Jan 2022
Ich denke, es kommt darauf an, ob es Teile sind, die lediglich eine Zulassung brauchen, wie beispielsweise das Druckprüfzeugnis für einen selbstgebauten Tank, an dem sich durch den Ab- und Wiederanbau nichts ändert.
Genau so ist es bei unterschiedlichen Rad-/Reifenkombinationen oder einer Fußrastenanlage. Wenn die einmal gepasst haben, dann passen die auch beim nächsten Mal.
Anders ist das bei Teilen wie einem (Sonder)Lenker, der von Haus aus sogar eine ABE hat, bei dem aber im Rahmen der Eintragung die korrekte Montage, der Abstand der Griffe zum Tank und die Freigängigkeit der Züge geprüft wurde. Wenn der abgebaut wird, muss er theoretisch wieder ausgetragen werden.
Genau so ist es bei unterschiedlichen Rad-/Reifenkombinationen oder einer Fußrastenanlage. Wenn die einmal gepasst haben, dann passen die auch beim nächsten Mal.
Anders ist das bei Teilen wie einem (Sonder)Lenker, der von Haus aus sogar eine ABE hat, bei dem aber im Rahmen der Eintragung die korrekte Montage, der Abstand der Griffe zum Tank und die Freigängigkeit der Züge geprüft wurde. Wenn der abgebaut wird, muss er theoretisch wieder ausgetragen werden.