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Rücklicht zwingend mittig?

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jenscbr184
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Re: Rücklicht zwingend mittig?

Beitrag von jenscbr184 »

DerSemmeL hat geschrieben: 14. Okt 2022 PS: ich mag den Fred hier mit dem Thema aber nicht kapern, gell ;-) - war zu langsam mit dem Mitlesen und weiterschreiben...
@Semmel
Ich bin so enttäuscht vom Gekapere hier im Forum, ich mach mir jetzt dann doch als Trost mal (!) ein Jever auf. :grinsen1:
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Bambi
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Re: Rücklicht zwingend mittig?

Beitrag von Bambi »

Hallo Jens,
ich stoße mal mit Weizen an: :prost:
Zuprostende Grüße, Bambi
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DerSemmeL
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Re: Rücklicht zwingend mittig?

Beitrag von DerSemmeL »

Prost, Jens - mit einer kühlen Flasche Augustiner Wiesnbier!

Auf das Rücklicht und die Kapern ;-)
Gruß vom SemmeL

Bei manchen Menschen verstehen die Augen mehr die Bilder als die Buchstaben

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jenscbr184
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Re: Rücklicht zwingend mittig?

Beitrag von jenscbr184 »

Mein Beitrag ist weg, irgendwie :lachen1:, egal, hier ist mein Forum. :prost: Feine Leute .
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Matthi
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Re: Rücklicht zwingend mittig?

Beitrag von Matthi »

Mal eine Beitragsfrage an Jens:

Hast Du den Kennzeichehalter-Bügel über die Schwinge bis vorne gelegt
und mit an der Kettenschutzbefestigung? mittig und unten gefällt mir!
Das Material, Vollmaterial oder Rohr?

Gruß
Matthi
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f104wart
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Re: Rücklicht zwingend mittig?

Beitrag von f104wart »

Bambi hat geschrieben: 13. Okt 2022 ...beim Big-Gespann am Motorrad das gleiche Rücklicht wie am Seitenwagen zu montieren
Hallo Rehlein,

beim Motorrad müssen die Blinker nach StVZO einen Mindestabstand von 240 mm haben. Der Mindestabstand zum Rücklicht ist hier nicht angegeben, resultiert aber aus der Forderung nach der sammetrischen Anordung und würde dann mindestens 120 mm zur Mitte des Rücklichts bedeuten.

Nach EG-Richtlinie ist ein Mindestabstand von 90 mm gefordert.


Da ein Gespann rechtlich und zulassungstechnisch gesehen als Mototrrad behandelt wird, müssten diese Abstände theoretisch auch beim Zugfahrzeug des Gespanns gelten. Es könnte also sein, dass Du die Treckerleuchte mit integriertem Blinker am Zugfahrzeug nicht eingetragen bekommst.


...Vielleicht kann Alrik dazu was genaueres sagen.

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Scirocco
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Re: Rücklicht zwingend mittig?

Beitrag von Scirocco »

So gesehen wären dann auch die 3 in 1 Blinker wiederum unzulässig oder nicht?
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Schmidei
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Re: Rücklicht zwingend mittig?

Beitrag von Schmidei »

Kommt drauf an. Nach "alter" StVZO - Zulassung ja, also unzulässig, nach EU-Zulassung nein. Alrik korrigiert mich falls Quatsch.
Und auch ein Moped mit alter Zulassung kann damit ausgerüstet werden, aber dann die komplette Lichtanlage nach EU. Wie hab ich hier mal gelesen : Rosinen picken is nich.

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f104wart
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Re: Rücklicht zwingend mittig?

Beitrag von f104wart »

Ich sehe das so:

3 in 1 Blinker müssen ja eh paarweise verbaut werden. Und dann ist der Abstand des linken Blinkers zu rechten Rücklicht maßgebend.


...wobei ich diese Dinger unmöglich finde. Sicherheitstechnisch, und darauf kommt es ja bei einer Beleuchtungsanlage in erster Linie an, bringen die keinerlei Vorteile.

Ein Kumpel von mir, mit dem ich öfter mal gemeinsam unterwegs bin, hat an seiner Bandit solche Dinger montiert. Ich empfinde die beiden kleinen Rücklichter sehr irritierend. Ein einzelnes, mittig montiertes Rücklicht an einem Motorrad ist wesentlich markanter und auffälliger als diese beiden Funzeln.


Grundsätzlich wären zwei Kombileuchten an einem Gespann sehr wohl denkbar, weil die Rücklichter ja sehr weit auseinander sind. Die Frage ist nur, wie das zulassungstechnisch aussieht. Wie gesagt: Ein Gespann ist ein Motorrad mit Beiwagen. Zulassungstechnisch wird es wie ein Motorrad behandelt.

cafetogo
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Motorrad:: Dr 800 big

Re: Rücklicht zwingend mittig?

Beitrag von cafetogo »

Ohne jetzt den ganzen Vorschriften zu kennen habe ich das so in Erinnerung, es muss klar ersichtlich sein das es sich um ein einspuriges oder zweispuriges Fahrzeug handelt. Könnte ja einer auf die Idee kommen an der Ampel rechts vorbeizufahren wenn das licht links angebracht wird :stupid:

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