Bambi hat geschrieben: 13. Okt 2022
...beim Big-Gespann am Motorrad das gleiche Rücklicht wie am Seitenwagen zu montieren
Hallo Rehlein,
beim Motorrad müssen die Blinker nach StVZO einen Mindestabstand von 240 mm haben. Der Mindestabstand zum Rücklicht ist hier nicht angegeben, resultiert aber aus der Forderung nach der sammetrischen Anordung und würde dann mindestens 120 mm zur Mitte des Rücklichts bedeuten.
Nach EG-Richtlinie ist ein Mindestabstand von 90 mm gefordert.
Da ein Gespann rechtlich und zulassungstechnisch gesehen als Mototrrad behandelt wird, müssten diese Abstände theoretisch auch beim Zugfahrzeug des Gespanns gelten. Es könnte also sein, dass Du die Treckerleuchte mit integriertem Blinker am Zugfahrzeug nicht eingetragen bekommst.
...Vielleicht kann Alrik dazu was genaueres sagen.