Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 17. Mai 2023
Freut Euch doch, ihr kriegt wenigstens noch eine! 

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.. und du musst 30 ahre gezahlt haben und davon, ich glaube 3, in den letzten 5 Jahren vor Antrag auf "Rente" .... sonst brauchst nix beantragen ... und es ändert sich ständig bzw öfter .. sogar wenn du Antrag auf höheren GbB stellt, und es nach neuen Richtlinien beurteilt wird, kannst sogar schlechter abschneiden .... ist auch teils gut so wenn ich verschiedene "Behinderte" sehe ...holmi57 hat geschrieben: 16. Mai 2023 "Sind Sie 1964 oder später geboren, können Sie mit 65 Jahren ohne Abzüge (wird Abschläge genannt) oder ab 62 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Wenn Sie zwischen 1952 und 1963 geboren sind, erhöht sich Ihre Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Die Altersgrenze, ab der Sie die Rente frühestens – jedoch mit Abschlägen – erhalten können, steigt parallel dazu von 60 auf 62 Jahre."
Schade nur das im Handwerk darauf keine Rücksicht genommen wird, das heißt es schau zu wie du mit der neuesten Technik zurecht kommst, Vorruhestand wg neuer Technik höre ich immer nur im Kaufmännischen Bereich...Bambi hat geschrieben: 17. Mai 2023 Dabei wurde ich - zusammen mit ca. 50 anderen Kollegen gleichen Alters - bereits vor 8 Jahren in den Vorruhestand geschickt. Mit dem Argument 'Wir ändern Organisation und EDV grundlegend. Alle über 58 schaffen das nicht!' Individuelle Fähig- und Möglichkeiten wurden nicht berücksichtigt.