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Re: Definition Garage ?

Verfasst: 1. Aug 2024
von obelix
Der wohl grösste Knackpunkt ist, wenn man da drin schrauben will, der Boden.
Stichwort Ölabscheider. Damit erlegt das Ordnungsamt jeden Versuch, das zu legalisieren:-)
Das zieht selbst dann, wenn da vorher ne Werkstatt drin war und man "nur" Karosseriearbeiten vornimmt.

Übrigens: abgemeldete KFZ (egal welches) gelten nicht mehr als KFZ sondern als Sondermüll.
(Teil)zerlegte sowieso.

Gruss

Obelix

Re: Definition Garage ?

Verfasst: 1. Aug 2024
von Lisbeth
obelix hat geschrieben: 1. Aug 2024 Übrigens: abgemeldete KFZ (egal welches) gelten nicht mehr als KFZ sondern als Sondermüll.
……und mit Saisonkennzeichen als Teilzeit-Sondermüll! :grinsen1:

Re: Definition Garage ?

Verfasst: 1. Aug 2024
von ghill
obelix hat geschrieben: 1. Aug 2024 Übrigens: abgemeldete KFZ (egal welches) gelten nicht mehr als KFZ sondern als Sondermüll.
(Teil)zerlegte sowieso.
nicht ganz so, länger abgemeldete und nicht fahrbereite, unfallbeschädigte oder KFZ aus denen Betriebsstoffe austreten, gelten nach Ablauf einer "Entsorgungsfrist" als Abfall und können auf Kosten des letzten Halters entsorgt werden. Insbesondere wenn sie auf öffentlichen Straßen oder frei zugänglichen Geländen stehen (auch auf privaten..)
Sondermüll sind in diesem Fall die Betriebsstoffe....
Grüße Hilmar

Re: Definition Garage ?

Verfasst: 1. Aug 2024
von ghill
Lisbeth hat geschrieben: 1. Aug 2024 ……und mit Saisonkennzeichen als Teilzeit-Sondermüll! :grinsen1:
...und jeder Gebrauchtwagenhändler betreibt eine Sondermülldeponie.... :lachen1: :lachen1:

Re: Definition Garage ?

Verfasst: 1. Aug 2024
von GalosGarage
sven1 hat geschrieben: 1. Aug 2024 @Galo. Die vorgesehene Nutzung darf nicht eingeschränkt werden, auch nicht durch Fahrräder.

Kann ja nicht sein. Unser Stadtrat hat das in der Form geändert.
Wie bereit geschrieben, hat die Komune da ne gewisse Freiheit.

Thema: Verkehrwende... :roll:

Re: Definition Garage ?

Verfasst: 1. Aug 2024
von obelix
Lisbeth hat geschrieben: 1. Aug 2024…und mit Saisonkennzeichen als Teilzeit-Sondermüll!
Nope...
Das KFZ ist ja während der Stillegephase nicht abgemeldet. Ist auch beim Wechsel-Kennzeichen so oder bei 07-ern

Gruss

Obelix

Re: Definition Garage ?

Verfasst: 1. Aug 2024
von Zissel
GalosGarage hat geschrieben: 1. Aug 2024 Aber solange man keinen Parkraum auf der Straße benutzt u das Auto mit aufm Grundstück steht, sollte man die 5 grad sein lassen.
Man sollte auch Fünf gerade sein lassen und diese Oberaufseher NICHT mit den eigentlich angemessenen Mitteln vom Privatgrundstück befördern. Nix für ungut, aber die Tatsache, dass sogar in einem Motorradforum auf die bizarrsten Stilblüten der Bürokratie ernsthaft eingegangen wird, lässt einen über deren Existenz nicht wundern. Ich überlege gerade, in welchem Land solchen Auswüchsen nicht bestenfalls mit Sarkasmus begegnet werden würde.

Übrigens kann hierzulande eine Fahrt ohne konkretes Ziel mit 100€ Ordnungsgeld geahndet werden. Wollen wir uns jetzt ernsthaft darauf einlassen und damit die Erfinder solcher Kalauer für noch buntere Einfälle legitimieren?

Re: Definition Garage ?

Verfasst: 1. Aug 2024
von Bollermann
Du weißt aber schon, daß Dein Beitrag unter "Rechtsberatung" fällt und damit so nicht zulässig ist?
Oder bist Du durch eine sachkundige Person laut § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz dazu legitimiert?

Re: Definition Garage ?

Verfasst: 1. Aug 2024
von jenscbr184
Ich hau mich weg... :lachen1: :lachen1:

Re: Definition Garage ?

Verfasst: 2. Aug 2024
von Bambi
Bollermann hat geschrieben: 1. Aug 2024 Du weißt aber schon, daß Dein Beitrag unter "Rechtsberatung" fällt und damit so nicht zulässig ist?
Oder bist Du durch eine sachkundige Person laut § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz dazu legitimiert?
Ich habe bisher gedacht, wir sind hier zusammengekommen um uns gegenseitig zu helfen bevor es anfängt richtig Geld zu kosten???
Was ich dann nachher aus den Informationen mache nehme ich auf meine eigene Kappe ...
Verunsicherte Grüße, Bambi