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Re: Kawasaki Z 750 E Umbau zum Cafe Racer
Verfasst: 1. Mai 2014
von Bambi
Hallo zusammen,
Ritzel lösen solange die Kette noch drauf ist kann man auch so:
1. Gang rein, zusätzlich betätigt ein Helfer die Hinterradbremse, passende Nuss mit großer Knarre, ev. noch Verlängerung aufstecken.
Schöne Grüße, Bambi
Re: Kawasaki Z 750 E Umbau zum Cafe Racer
Verfasst: 1. Mai 2014
von pex
Kennt irgendwer eine Addresse wo man Ochsenaugenblinker kaufen kann die eine gemeinsame Zulassung für vorne und hinten haben ?
lg
Re: Kawasaki Z 750 E Umbau zum Cafe Racer
Verfasst: 1. Mai 2014
von Jupp100
Ist das nicht der Sinn von Ochsenaugenblinkern, daß sie für vorne
und hinten blinken? Kenne nur die alten von Hella, da gab es noch nie
Probleme beim TÜV.
Re: Kawasaki Z 750 E Umbau zum Cafe Racer
Verfasst: 1. Mai 2014
von pex
Sie können auch nur die Funktion für vorne übernehmen.
Gibt es die von Hella noch zu kaufen ?
Re: Kawasaki Z 750 E Umbau zum Cafe Racer
Verfasst: 2. Mai 2014
von Dind
Re: Kawasaki Z 750 E Umbau zum Cafe Racer
Verfasst: 2. Mai 2014
von pex
Sehr gut danke.
gibt es Montagemaße die man einhalten muss ?
Re: Kawasaki Z 750 E Umbau zum Cafe Racer
Verfasst: 2. Mai 2014
von williwirsing
Wichtig ist die Kennzeichnung. Ich glaube die Gläser müssen die Zahlen 11und12 tragen. Problem ist dass neue Blinker nicht mehr für beide Richtungen geprüft werden, weil nur lenkerendenblinker bei neuen Zulassungen nicht mehr erlaubt sind.
Die hella Ochsenaugen sollten die Prüfung aber haben. Einige nachbauten auch.
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Re: Kawasaki Z 750 E Umbau zum Cafe Racer
Verfasst: 2. Mai 2014
von Dind
Nicht das ich wüsste, denke bei extrem eng geneigten Stummellenkern könnte es schwierig werden.
Noch ein Hinweis, die Blinker von Tante Louise sehen genauso aus wie die von Dock66 haben aber auf den Gläsern nur die Kennzeichnung für vordere Blinker, die Hella haben beide Kennzeichnungen sind aber ziemlich teuer.
Grüße
Dind
Re: Kawasaki Z 750 E Umbau zum Cafe Racer
Verfasst: 2. Mai 2014
von pex
ok, was bedeutet dann e1 und e4 ?
ach ja ist eine Kennzeichen Beleuchtung bei Baujahr 82 vorgeschrieben?
Re: Kawasaki Z 750 E Umbau zum Cafe Racer
Verfasst: 2. Mai 2014
von Bambi
Hallo zusammen,
da in den Beiträgen wieder die Unsicherheit der meisten Mopedfahrer und -bauer um die alleinige Verwendung von Ochsenaugen ersichtlich ist: das ist nur bei Erstzulassung vor dem 01.01.87 erlaubt! Danach müssen auch bei den zugelassenen Hellas hintere Blinker angebaut sein!
Hier der Textauszug:
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Und hier kommt's her (herunter-scrollen):
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
Ich hoffe, daß ist für's Urheberrecht deutlich genug erklärt, sonst sagt mir bitte Bescheid damit ich korrigiere kann!
Schöne Grüße, Bambi