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Bekommt man TÜV mit... ?

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MichaelZ750Twin
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Re: Bekommt man TÜV mit... ?

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Meine 750er Kawatwins sind alle Baujahr zwischen 1976 und 1982.
Da gilt die STVZO und sie brauchen keine AU.
Soweit ist das ja allen klar ;-)

Mein jüngstes Mopped ist eine Honda VFR750F, Baujahr 1992.
Bei dem Drama um einen gekürzten Spritzschutz hinten unterliegt sie sicher noch der STVZO, muß aber alle zwei Jahre eine AU über sich ergehen lassen.

Seit wann gibt es denn die EG-Betriebserlaubnis ?
Gab es eine Übergangsfrist, in der beide Regelungen gültig waren und die Hersteller sich eine aussuchen konnten ?

PS: Vielleicht verknüpfe ich die Begriffe STVZO und die Fahrzeug-ABE beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) in unsachlicher Weise ?
Mein Verständnis ist, das die (alte) Fahrzeug-ABE nur dann erteilt wurde, wenn das Fahrzeug der STVZO in der damals gültigen Fassung entsprochen hat.
LG, Michael
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NipponEagle
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Re: Bekommt man TÜV mit... ?

Beitrag von NipponEagle »

Alrik hat geschrieben:
NipponEagle hat geschrieben:EU Zulassung und EU Betriebserlaubnis sind zwei paar Stiefel...
Ah so, dann erklär mal. :wink:
Fahrzeugschein Punkt 17...
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Alrik
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Re: Bekommt man TÜV mit... ?

Beitrag von Alrik »

Ja, und was sagt uns das? :)
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

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Alrik
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Re: Bekommt man TÜV mit... ?

Beitrag von Alrik »

MichaelZ750Twin hat geschrieben: PS: Vielleicht verknüpfe ich die Begriffe STVZO und die Fahrzeug-ABE beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) in unsachlicher Weise ?
Mein Verständnis ist, das die (alte) Fahrzeug-ABE nur dann erteilt wurde, wenn das Fahrzeug der STVZO in der damals gültigen Fassung entsprochen hat.
Passt so.
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MichaelZ750Twin
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Re: Bekommt man TÜV mit... ?

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Hi Alrik,
danke, da bin ich erleichtert ;-)
LG, Michael
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Butsch
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Re: Bekommt man TÜV mit... ?

Beitrag von Butsch »

Hallo liebe Gemeinde!
Zuerst einmal freue ich mich über die vielen Antworten. Es ist vorallem genial jemanden vom TÜV dabei zu haben.

Nun, dass das Motorrad so nicht durch den TÜV kommt ist einleuchtend, aber denkt ihr es ist machbar ein Skateboard als Heckfender zu verwenden und alles so zu basteln, dass man einen schönen TÜVkleber bekommt? Also wenn man auf Winkel des Kennzeichens achtet?

Ich dachte es kommen eventuell Einwände wegen der freistehenden Rahmenenden? Denn an diesen würden in meinem Fall die Blinker sitzen. Also jetzt gar nicht aus Sicht individuellen Geschmacks (ich steh total auf den RATLOOK) sondern rein auf Zulassung. Kann man das so machen?
Sitzbank kommt bis Weihnachten vom Sattler und wird mit der originalen Halterung befestigt. Aber nen Gürtel als Haltegurt für meine Sozia fände ich genial!

Grüße
Korbi/Butsch

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MichaelZ750Twin
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Re: Bekommt man TÜV mit... ?

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Hi Korbi,

ich sehe primär keinen Grund, warum ein Skateboard nicht auch als Spritzschutz akzeptiert werden sollte.
Das ist schließlich hoch belastbares Material !
Selbst als Sitzbankgrundplatte würde ich das für tauglich erachten, sofern es ordentlich befestigt ist.
Von einem sehr kurzen Heck mußt du dich gedanklich leider verabschieden, wenn der max. Kennzeichenwinkel von 30° eingehalten werden soll.

Die freistehenden Rahmenrohrenden sind zwar nicht schön, scheinen aber nicht so weit abzustehen, das davon eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (speziell Fußgänger) ausgeht.
Da dran die Blinker montiert, mit ausreichend langen Armen, sollte kein Problem darstellen.
Man sieht dann (möglicherweise) die Verschraubung der Blinker und die Kabel, ist aber bei funktionssicherer Verlegung der Kabel ein rein optisches Thema.
Vielleicht könnte man auch ein Flacheisen zu einer Art Loop biegen und den an den freistehenden Rahmenenden verschrauben. Würde dem Ganzen vielleicht etwas mehr "geschlossene" Optik geben ?

Wenn du einen Gürtel als Halteriemen verwenden möchtest, sollte das auch gehen.
Es sollte schon ein solider Ledergürtel sein !
Hier ist aus meiner Sicht zwischen provisorischer und dauerhafter Lösung zu unterscheiden.
Den Haltegürtel nicht um Sitzbank und Rahmen schnallen, sondern nur um die Sitzbank !
Wenn du den Gürtel noch gegen Verrutschen nach vorn und hinten sicherst, also an der Unterseite der Sitzbank befestigst und die Spannung des Gürtels so wählst, das er schön aufliegt, der Sozius bei Bedarf aber einfach drunterfassen kann, dann sollte das klappen.
Mit Halteriemen ist die mir bekannte, vorgeschriebene Länge der Sitzbank 660 mm (wurde hier im Forum schon auf 650 mm korrigiert). Bitte kläre nochmal, wie lang die Sitzbank mit Halteriemen für zwei Personen sein muss.
Mit Haltebügel hinten würden 600 mm Länge ausreichen, mit Halteriemen ist es das eben nicht.

Über Sinn und Unsinn eines Halteriemens oder-bügels möchte ich mich hier nicht zu sehr auslassen.
Wenn sich mein Sozius oder meine Sozia nicht an mir festhalten möchten, lasse ich sie einfach wieder absteigen !
Auch ich als Fahrer brauche den Kontakt zum Sozius, um sicher fahren zu können.
Ein sich am Halteriemen oder -bügel festhaltender, zurücklehnender Sozius ist mir zu gefährlich :wink:
LG, Michael
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ps911
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Re: Bekommt man TÜV mit... ?

Beitrag von ps911 »

Salve,

am besten ich melde mich einfach mal selbst zu Wort, um mein gefährliches Halbwissen mit euch zu teilen.
Wo fange ich an, die Geschichte mit dem Kalender und der Anwesenheitspflicht...
Ich kann gut verstehen, dass es manch einem in dieser illustren Runde sauer aufstößt, Kräder von Leuten in dem Kalender zu sehen, die sich augenscheinlich wohl kaum bis gar nicht am Geschehen beteiligen. Ich bin oft im Forum unterwegs, gebe jedoch nicht ständig meinen Senf dazu. Zur RD habe ich in einem anderen Forum ausführlich jeden Fortschritt festgehalten (siehe http://www.2strokeworld.com/forum/index ... ic=18594.0), die Güllepumpe ist handwerklich keine Meisterleistung und außer alles abbauen und in die Tonne klopfen gab es über den Umbau ohnehin nicht viel zu erzählen, ne Ratte eben.
Das mühsame TÜV-Thema...
Dass man diverse Umbauten nicht mit den Grünen vereinbaren kann, sollte in der Zwischenzeit bekannt sein. Jeder muss mit sich selbst vereinbaren, ob er das "Risiko", beispielsweise mit einer gelben Folie auf seinem E-geprüften Scheinwerfer (Strafe: 15 Euro) erwischt zu werden, eingeht. Für mich gibt es weitaus schlimmeres, als ohne Radabdeckungen unterwegs zu sein. Baujahrbedingt müssten sie dennoch vorhanden sein, für die Abnahme musste ich zumindest vorne etwas montieren. Die Kennzeichenhalterung ist hinten gleichermaßen Radabdeckung an der auch ein Rückstrahler angebracht ist. Kennzeichen selbst wird mit diesen kleinen LED ausreichend beleuchtet. Die Ochsenaugen an den Stummeln sind grenzwertig, ging aber in Ordnung. Der Teppich hält auch ohne Gürtel bombenfest auf dem Brett, ist jedoch nicht lang genug, um offiziell eine Sozia drauf zu packen. Habe ich etwas vergessen?

Johannes - Kapitel 8 Vers 7: Als sie nun anhielten, ihn zu fragen, richtete er sich auf und sprach zu ihnen: Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie. In diesem Sinne :steinigung:

Weitermachen :rockout:

Winnecaferacer
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Re: Bekommt man TÜV mit... ?

Beitrag von Winnecaferacer »

   13 Da sprachen die Pharisäer zu ihm: Du zeugst von dir selbst; dein Zeugnis ist nicht wahr. 14 Jesus antwortete und sprach zu ihnen: So ich von mir selbst zeugen würde, so ist mein Zeugnis wahr; denn ich weiß, woher ich gekommen bin und wohin ich gehe; ihr aber wißt nicht, woher ich komme und wohin ich gehe. (Johannes 5.31) (Johannes 7.28) 15 Ihr richtet nach dem Fleisch; ich richte niemand. (Johannes

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obelix
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Re: Bekommt man TÜV mit... ?

Beitrag von obelix »

MichaelZ750Twin hat geschrieben:Da dran die Blinker montiert, mit ausreichend langen Armen, sollte kein Problem darstellen.
War da ned was mit Abstand der Blinker zum Fahrzeugende???
Ich meine da was mit 30cm max. im Kopp zu haben.

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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