Re: Bekommt man TÜV mit... ?
Verfasst: 19. Dez 2014
Meine 750er Kawatwins sind alle Baujahr zwischen 1976 und 1982.
Da gilt die STVZO und sie brauchen keine AU.
Soweit ist das ja allen klar ;-)
Mein jüngstes Mopped ist eine Honda VFR750F, Baujahr 1992.
Bei dem Drama um einen gekürzten Spritzschutz hinten unterliegt sie sicher noch der STVZO, muß aber alle zwei Jahre eine AU über sich ergehen lassen.
Seit wann gibt es denn die EG-Betriebserlaubnis ?
Gab es eine Übergangsfrist, in der beide Regelungen gültig waren und die Hersteller sich eine aussuchen konnten ?
PS: Vielleicht verknüpfe ich die Begriffe STVZO und die Fahrzeug-ABE beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) in unsachlicher Weise ?
Mein Verständnis ist, das die (alte) Fahrzeug-ABE nur dann erteilt wurde, wenn das Fahrzeug der STVZO in der damals gültigen Fassung entsprochen hat.
Da gilt die STVZO und sie brauchen keine AU.
Soweit ist das ja allen klar ;-)
Mein jüngstes Mopped ist eine Honda VFR750F, Baujahr 1992.
Bei dem Drama um einen gekürzten Spritzschutz hinten unterliegt sie sicher noch der STVZO, muß aber alle zwei Jahre eine AU über sich ergehen lassen.
Seit wann gibt es denn die EG-Betriebserlaubnis ?
Gab es eine Übergangsfrist, in der beide Regelungen gültig waren und die Hersteller sich eine aussuchen konnten ?
PS: Vielleicht verknüpfe ich die Begriffe STVZO und die Fahrzeug-ABE beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) in unsachlicher Weise ?
Mein Verständnis ist, das die (alte) Fahrzeug-ABE nur dann erteilt wurde, wenn das Fahrzeug der STVZO in der damals gültigen Fassung entsprochen hat.