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Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 5. Apr 2015
von 12qwert
Ranger hat geschrieben:ja
Jetzt musste ich nochmal nachlesen.
Also das gilt natürlich nicht im Winter!
Im Winter dürfen meinen Winterreifen "langsamer" laufen können als mein Auto, aber mindestens Q
Im Sommer von 15 Mai bis 15 Oktober
darf man das aber nicht!
Schön dass die in Italien feste Zeiten für Sommerreifen haben!
Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 5. Apr 2015
von blatho
Alrik hat geschrieben:h8cru hat geschrieben: Was bedeutet die "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" welche beachtet werden muss?
Das bedeutet, dass dein Mopped der Fabrikatsbindung unterliegt und du dich entweder an die alten Pellen, die in der Betriebserlaubnis vom Mopped stehen, halten musst, oder aber Schlappen mit Herstellerfreigabe fahren kannst/musst.
Hab ich auch drin stehen.
Hab dann vor wenigen Tagen neuen TÜV bekommen, dabei hab ich Michelins montiert, die keine Freigabe für meine GS besitzen.
Laut meinem TÜV Ingenieur ist der Zusatz hinfällig, man muß sich nur noch an die Reifengröße halten.
Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 5. Apr 2015
von GalosGarage
hat die Eu nicht die reifenbindung ( markenbindung) vor geraumer zeit gekippt?
Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 5. Apr 2015
von DerAlte
Im Prinzip ja, gilt aber nur für neuere Mopeds ab Bj. 2000 (glaub ich). Die alten Baujahre mit Bindung müssen sich noch daran halten!
Grüße Volker
Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 5. Apr 2015
von blatho
DerAlte hat geschrieben:Im Prinzip ja, gilt aber nur für neuere Mopeds ab Bj. 2000 (glaub ich). Die alten Baujahre mit Bindung müssen sich noch daran halten!
Grüße Volker
Nope, meine GS ist von 1977.
Würde auch kaum Sinn machen, da es für die neueren Moppeds ohnehin mehr als genug Auswahl an Reifen mit Zulassung gibt.
Jetzt kommt sicher wieder das Argument mit nationaler kontra EU-Zulassung... was aber natürlich Blödsinn ist, da hier das EU- über dem nationalen Recht steht (stehen sollte/müßte).
Ok, Gesetz und Sinnhaftigkeit gehen häufig nicht Hand in Hand, ganz besonders bei der STVZO

Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 5. Apr 2015
von DerAlte
Jetzt nochmals Klartext Blatho: du hast Reifen montiert, die keine Herstellerfreigabe für dein Moped haben und du hast eine Reifenbindung in den Papieren, die nicht mit den montierten Reifen übereinstimmt. Dein TÜV sagt, das ist ok... Stimmt das soweit???
Da bin ich mal auf meinen TÜV gespannt: Guzzi mit Reifenbindung Metzeler, bereift mit Conti Roadattack ohne Freigabe für LM2.
Beim ersten Sonnenstrahl in der nächsten Woche fahr ich hin!
Grüße Volker
Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 5. Apr 2015
von blatho
DerAlte hat geschrieben:Jetzt nochmals Klartext Blatho: du hast Reifen montiert, die keine Herstellerfreigabe für dein Moped haben und du hast eine Reifenbindung in den Papieren, die nicht mit den montierten Reifen übereinstimmt. Dein TÜV sagt, das ist ok... Stimmt das soweit???
Stimmt fast, hab keinen bestimmten Reifen im Schein stehen sondern nur den Zusatz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", mein TÜV Ing. allerdings meinte, der Zusatz wäre nicht mehr gültig.
Hab allerdings eben auch schon davon gehört, dass sich manche TÜVis etwas anstellen und mit nationaler Zulassung bis Baujahr irgendwas argumentieren- was Blödsinn ist, da hier EU-Recht über nationalem Recht steht-
meiner hat da Gott sei Dank etwas mehr Ahnung.
Viel Erfolg beim TÜVen, Volker!
Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 5. Apr 2015
von GalosGarage
mein tüv hat auch nix dagegen gehabt, das ich ein anderes fabrikat fahre als eingetragen.
größe u profil hat ihn interessiert.
und die umtragung von 170er auf 180er steht im schein.
Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 7. Apr 2015
von DerAlte
Zeichen und Wunder!!!!
Komme gerade vom TÜV , war nur wegen der Reifengeschichte dort. Hatte mir schon so einen Gesprächsverlauf mit meinen Argumenten zurecht gelegt.
Was soll ich sagen, bin offene Türen eingerannt.
30 Minuten später waren alle Bindungen ausgetragen. Steht jetzt nur noch drin: vorne und hinten gleicher Hersteller!
Manchmal machen einen die Graukittel einfach platt
Zumal ein guter Freund mit seiner XS 650 genau beim selben TÜV (anderer Prüfer) die Reifenbindung behalten musste, nur noch einen weiteren Reifen eingetragen wurde.
Da versteh einer die Welt?
Grüße Volker
Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 7. Apr 2015
von blatho
Der mochte wohl Deine Guzzi leiden
