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leroyak7777 hat geschrieben: 29. Mär 2018Ich kenne die ganzen Vorgaben und mein Prüfer auch.
Nur die 20 Grad nach innen passen nicht so ganz.
Dann sind das hier:
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also 30cm maximal? :-)
Ich würde jetzt mal locker auf 50cm schätzen...
Gruss
Obelix
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Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...
Ich kenne die Regelung bis zum Heck des Fahrzeugs und nicht zum Ende des Reifens.
Wenn es so wäre, hätten sicher die Hälfte aller Umbauten keine Chance auf eine Abnahme.
Bei meinem alten Umbau war der Abstand zum Heck noch größer. Da wurde von 2 Prüfern nichts beanstandet.
Und bitte kommt nicht immer sofort mit dem Regelkatalog für Umbauten. Ich bespreche alles immer mit meinem Prüfer und weiß worauf ich achte.
Das ist schlicht FALSCH. Das Mass bezieht sich auf das Fahrzeugende, also den definitiv letzten Punkt am Bike. Da gibt es nix dran zu rütteln. Ob von anderen Prüfern das "übersehen" wurde, tut rein gar nix zur Sache, die Vorschriften sind nun mal so und können von nem Prüfer nicht ausser Kraft gesetzt werden. Ob andere Umbauten von ähnlich gestrickten Prüfern abgenommen wurden oder nachträglich geändert wurden weisst ja auch ned.
Wäre die Regelung so, wie Du das hinstellst, köntest ja die Blinker auch mittig unter der Sitzbank ranspaxen, das würde sich ja auch ausgehen:-)
Auch Dein Prüfer muss sich an das Regelwerk halten, tut ers ned, muss er es verantworten. Das nutzt Dir aber nix, wenn ein übergelaunter Rennkommissar zuerst den Zollstock und anschliessend den Block mit den Strafzettteln auspackt.
Falls Du mir nicht glauben willst - genau nachlesen kannst es in der ECE-R53 unter 6.3.3.3. Anbringung...
...in Längsrichtung: Der Abstand nach vorn zwischen dem Bezugspunkt der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger und der Querebene, die die hinterste Grenze der „Länge über alles“ des Fahrzeugs markiert, darf höchstens 300 mm betragen.
Gruss
Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...
Ups. Dann muss ich bei einer Kontrolle wohl hoffen, dass der Polizist seinen Zollstock vergessen hat.
Da wird ihm vorher sicher noch auffallen, dass ich keinen Rückstrahler montiert habe.
Abgesehen davon habe ich heute mal eine andere Rücklichtvariante zum Fender mit Bates-Rücklicht probiert.
Es ist ein einfaches kleines Rücklicht/Bremslicht mit E-Nummer. Mir war wichtig, dass ich nach Lust und Laune tauschen kann.
Deswegen habe ich nichts in den Rahmen gebohrt/gelocht.
Das kleine fällt, wie die Blinker, kaum auf wenn es nicht leuchtet.
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leroyak7777 hat geschrieben: 29. Mär 2018
dass ich keinen Rückstrahler montiert habe
Wenn du bei deinem Prüfer die HU ohne Rückstrahler bestehst brauchen wir über die Geschichte auch nicht weiter reden....
Ich versuche immer der grün/weißen (blau/silbernen) Flotte so wenig Angriffsfläche wie möglich zu geben. Bei einem Verstoß drücken sie meist n Auge zu, bei 3,4,5 wird´s da schon schwieriger kostenfrei davon zu kommen....
All das ändert aber nichts daran, dass mir das Heck, auch mit der kleinen Lampe extrem gut gefällt
Bleibt gesund
Dirk
...am Ende wird alles gut, nur davor ist meistens scheiße
Irgendwie versteh ichs ned, dass Leute mit aller Gewalt Ärger und Geldbusse rausfordern.
Was stört denn an so nem Rückstrahler? Und wieso muss der mittig dran pappen? Auch hier hilft wieder die ECE:
Grundsatz: 5.5.1. einzelne Leuchten oder Rückstrahler sind so anzubringen, dass ihr Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt;
Aber:
6.8. HINTERER, NICHT DREIECKIGER RÜCKSTRAHLER
6.8.1. Anzahl Einer oder zwei.
6.8.2. Anbau Keine besondere Vorschrift.
6.8.3. Anordnung In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 900 mm über dem Boden. 6.8.4. Geometrische Sichtbarkeit Horizontalwinkel: 30° nach links und nach rechts bei einem Einzelreflektor; 30° nach außen und 10° nach innen bei jedem Reflektorpaar. Vertikalwinkel: 15° über und unter der Horizontalen. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe der Leuchte kleiner als 750 mm ist.
6.8.5. Ausrichtung: Nach hinten.
Was spricht also dagegen, zwei kleine Strahlerchen seitlich anzubringen - bei grossen Rädern könnte es sogar ausreichen, die an die Schwingenenden zu montieren, evtl. mit nem kleinen Stahlwinkel nach oben/hinten. Muss halt mit der Unterkante über 25cm liegen... Und die geometrische Sichtbarkeit nach innen von 10° erfüllen. Und schon kann weder ein Prüfheinz noch ein Rennkommissar sich aufregen...
Gruss
Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...