Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
Verfasst: 14. Feb 2016
Die Vorschriften sind nicht alle in einzlenen Paragraphen abgefasst, es kann durch aus sein, dass die sich praktisch aus mehreren anderen Vorschriften ergeben. Ganz dunkel und ohne Gewähr bilde ich ein, dass das beim Rücksstrahler der Fall ist.
Wie gesagt, wenn man ihn unbedingt nicht-mittig haben will entweder beim TÜV provisorisch mittig anbauen und dann halt dahin stecken, wo man ihn haben will (wenn man's denn nicht vergisst, bei so einem Pipifax). ;)
Kommt immer bissi drauf an, meine zwei mögen es schon, wenn sie merken, dass man sich informiert hat - nur jemanden, der im eigenen langjährigen Beruf daherkommt und klugscheißt mag wohl keiner... und wenn er 10mal Recht hat.
Wie gesagt, wenn man ihn unbedingt nicht-mittig haben will entweder beim TÜV provisorisch mittig anbauen und dann halt dahin stecken, wo man ihn haben will (wenn man's denn nicht vergisst, bei so einem Pipifax). ;)
Kommt immer bissi drauf an, meine zwei mögen es schon, wenn sie merken, dass man sich informiert hat - nur jemanden, der im eigenen langjährigen Beruf daherkommt und klugscheißt mag wohl keiner... und wenn er 10mal Recht hat.
