Mal ein kurzes Update zu meinen Bemühungen für ein kleines Kennzeichen, obwohl das langsam in die Witzecke kann.
Freitag 08.04.2016 morgens / Zulassungsstelle
Eintrag von 2 technischen Änderungen und mündlicher Antrag wg. dem Kennzeichen, Gutachten etc. wurde vorgelegt. Aussage vom Mitarbeiter der Zulassungsstelle zu dem kleinen Kennzeichen:
Mitarbeiter hat geschrieben:Kleine Kennzeichen dürfen wir nicht mehr vergeben, klare Anweisung vom Regierungspräsidium per Rundschreiben. Wenn Sie ein kleines Kennzeichen möchten wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium.
OK, bin ich halt ohne kleines Kennzeichen zur Zahlstelle um meine Eintragungen zu bezahlen und dann wieder zurück. Auf dem Rückweg steht dann der genannte Mitarbeiter mit einem Zollstock an meiner Maschine und ist am messen des Kennzeichenträgers. Kurzer Plausch zwischen uns und der Mitarbeiter bemerkte:
Mitarbeiter hat geschrieben:Da geht ja wirklich kein normales Kennzeichen dran!
Freitag 08.04.2016 abends / Am heimischen PC
Ansprechpartner bzw. Mail-Adresse vom RP gesucht, alle Unterlagen als PDF gespeichert und einen hochoffiziellen Antrag beim RP gestellt.
Beim zusammenstellen der Unterlagen bin ich dann noch mal über die FZV Anlage 4 gestolpert:
FZV Anlage 4 hat geschrieben:Ist es der
Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug
vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die
die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht
unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines
Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein
amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem Kraftfahrzeug die
Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a, b oder c
einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde
eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d
genehmigen.
Da eigentlich laut FZV Anlage 4 alles für mich spricht, hab ich auch noch mal den Mitarbeiter der Zulassungstelle angeschrieben, als Antwort kam direkt eine Abwesenheitsnotiz. 1 Woche Urlaub.
Montag 11.04.2016 / Vormittags
Mail vom Regierungspräsidium, leider nicht direkt an mich, sondern an die Zulassungstelle, ich war in CC gesetzt, original Wortlaut der Mail:
Regierungspräsidium hat geschrieben:Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehender Antrag ist bei uns eingegangen. Zuständigkeitshalber leiten wir den Antrag an Sie weiter. Telefonische Rücksprache mit Herrn (Dienstellenleiter) erfolgte vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Frau XY
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
Regierungspräsidium Darmstadt
Eigentlich sollte man jetzt annehmen das die Zulassungsstelle entscheidet. Na ja
Montag 18.04.2016 vormittags / Anruf vom Mitarbeiter der Zulassungstelle
Bezugnehmend auf meine Mail vom 08.04.2016 direkt an ihn wollte er mir noch mal erklären das die Zulassungsstelle nicht zuständig ist, ich habe ihm dann auf die Mail vom 11.04.2016 vom RP an die Zulassungsstelle hingewiesen und er meinte das er das mit seinem Dienststellenleiter klären muss, die Mail vom RP läge ihm nicht vor.
Mittwoch 20.04.2016 vormittags / Anruf vom Mitarbeiter der Zulassungsstelle
Anruf im Auftrag des Dienststellenleiters:
Mitarbeiter hat geschrieben:Hallo Herr XY, unser Dienststellenleiter hat eine E-Mail vom RP bekommen das wir nicht über Ihren Antrag auf ein kleines Kennzeichen entscheiden dürfen, diese Entscheidung liegt einzig und allein beim RP. Ich weiß das Sie jetzt denken das der Amtsschimmel wiehert, ist aber so. Sie müssen einen Antrag beim RP stellen!
Mittwoch 20.04.2016 abends / Neuen Antrag beim RP gestellt mit Hinweisen auf den ganzen HickHack und die Herren der Zulassungsstelle in CC gesetzt.
Mal schauen wer jetzt zuständig ist, langsam gehört die Aktion in unsere Lokal-Zeitung.
Angefixt durch die Aktion hab ich jetzt auch mal verstärkt auf Kennzeichen an anderen Fahrzeugen geachtet, da bekommt ein SUV ein kleines Kennzeichen, weil links neben dem Kennzeichenträger eine Steckdose installiert ist.
Kleine Kennzeichen mit Frankfurter Zulassung an Fahrzeugen die man der dortigen, na ja sagen wir mal Halbwelt zuordnen kann, sind anscheinend ebenfalls kein Problem.
Ich habe die Lösung, ich mach hier einen Puff auf und lade die Mitarbeiter der Zulassungsstelle ein.
Mal sehen wie es weiter geht.