
Warum diskutierst Du das nicht mit Deinem Prüfer vor Ort, oder dem Karnevallsverein, der den Nachweis lesen möchte? Oder interessieren die sich nicht für Deine Thesen?
Rechtlich ist das absolut klar geregelt und warum, wurde ebenfalls schon dargelegt. Dass man immer wieder einen Fall findet, in dem das nicht so wirklich sinnhaft erscheinen mag, liegt einfach in der Komplexität des Themas per se. Eine kleine Scheibe ist etwas anderes, als eine Vollverkleidung, aber irgendwo muss man ansetzen und für die Abwägung dessen, was für eine Eintragung notwendig ist, gibt es den Sachverständigen. Dass es eigentragen werden muss, ist festgelegt.
Vieles gefällt mir auch nicht, aber noch haben wir ganz gute Möglichkeiten, innerhalb der gesetzlichen Grenzen recht individuell umzubauen. Vielleicht sollten wir uns mal wieder in diese Richtung besinnen.
Gruß,
Andreas