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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 15. Dez 2020
von f104wart
ducmann65 hat geschrieben: 15. Dez 2020
Bitte lesen : Seite 3
Selbsterklärend !
Nur mit dem Unterschied, dass es sich dabei um eine ältere Version handelt, um die es
HIER gar nicht geht.
Bitte lesen:
Beantwortet letzte Zweifel !
...Das sind die Fakten. Wie das dann im Einzelfall gehandhabt wird, ist wieder eine ganz andere Frage.
Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 15. Dez 2020
von TortugaINC
tylerhudson hat geschrieben: 15. Dez 2020
Darum geht's doch aber garnicht!
Dessen bin ich mir bewusst. Ich habe lediglich auf Post von KLX geantwortet. Ist das verwerflich?
Zum Thema:
Das ist erstmal nur eine Packungsbeilage. Fakt ist das, was in der stvzo bzw. EG-gedönns geschrieben steht. Und das musste sich ja entsprechend der Version der M-Unit geändert haben, was z.B.stvzo nicht betreffen kann.
Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 15. Dez 2020
von vanWeaver
Weil jemand seinen Beipackzettel ändert muss das doch nicht mit der Stvvo zusammen hängen.
MG möchte sich doch nur schadlos halten.
Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 15. Dez 2020
von tylerhudson
TortugaINC hat geschrieben: 15. Dez 2020
tylerhudson hat geschrieben: 15. Dez 2020
Darum geht's doch aber garnicht!
Dessen bin ich mir bewusst. Ich habe lediglich auf Post von KLX geantwortet. Ist das verwerflich?
Nö, ist nicht verwerflich. Hat auch niemand behauptet.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass das nichts mit dem Thema des Threads zu tun hat.
Aus Langeweile werden die Leute von motogadget das sicherlich nicht geändert haben. Ich schreib denen jetzt einfach mal, was es damit auf sich hat und werde die Antwort dann hier dokumentieren.
Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 15. Dez 2020
von ducmann65
f104wart hat geschrieben: 15. Dez 2020
ducmann65 hat geschrieben: 15. Dez 2020
Bitte lesen : Seite 3
Selbsterklärend !
Nur mit dem Unterschied, dass es sich dabei um eine ältere Version handelt, um die es
HIER gar nicht geht.
Bitte lesen:
Beantwortet letzte Zweifel !
...Das sind die Fakten. Wie das dann im Einzelfall gehandhabt wird, ist wieder eine ganz andere Frage.
munit2.5.JPG
Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 15. Dez 2020
von TortugaINC
vanWeaver hat geschrieben: 15. Dez 2020
Weil jemand seinen Beipackzettel ändert muss das doch nicht mit der Stvvo zusammen hängen.
Wenn stur alles geglaubt wird, was Hersteller abdrucken, dann muss es vorher legal gewesen sein
Bin jedenfalls gespannt was bei der Aktion rauskommt.
Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 15. Dez 2020
von ducmann65
Schmidei hat geschrieben: 15. Dez 2020
Naja, genau genommenen: Welche Frage?
Ungenau genommen: Erbsenzähler ?
Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 15. Dez 2020
von hellacooper
tylerhudson hat geschrieben: 15. Dez 2020
Ich schreib denen jetzt einfach mal, was es damit auf sich hat und werde die Antwort dann hier dokumentieren.

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 16. Dez 2020
von Alrik
Ou Mann, bin ich blöd. Ich hab nur Motogadget gelesen und war deshalb sofort beim Thema Tacho. Vergesst es bitte.
Ansonsten: Funkentstörung ist das Mindeste, ab Anfang der 2000er dann halt EMV im Sinne der ECE-R10, wird das Ding bestimmt haben.
Eintragungspflichtig an sich ist das sicher nicht, aber die ganzen Funktionen die dranhängen, müssen halt vorschriftsmäßig sein. Problematisch sind da so Sachen wie Tastersteuerung mit Mehrfachbelegung oder fehlender Kennzeichnung der Bedienelemente. Ist aber relativ speziell, da hat man gute Karten, dass es keinem auffällt.

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 16. Dez 2020
von TortugaINC
Moin,
es ging ja nur um die Eintragungspflicht der M-Unit an sich, von daher sind alle Fragen beantwortet. Danke dir!