Ou Mann, bin ich blöd. Ich hab nur Motogadget gelesen und war deshalb sofort beim Thema Tacho. Vergesst es bitte.
Ansonsten: Funkentstörung ist das Mindeste, ab Anfang der 2000er dann halt EMV im Sinne der ECE-R10, wird das Ding bestimmt haben.
Eintragungspflichtig an sich ist das sicher nicht, aber die ganzen Funktionen die dranhängen, müssen halt vorschriftsmäßig sein. Problematisch sind da so Sachen wie Tastersteuerung mit Mehrfachbelegung oder fehlender Kennzeichnung der Bedienelemente. Ist aber relativ speziell, da hat man gute Karten, dass es keinem auffällt.
