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Re: Definition Garage ?

Verfasst: 2. Aug 2024
von Bollermann
Alles gut, Bambi.
Ich hab nur grad spaßeshalber mit am Rad gedreht.
Ist ja jetzt Volkssport geworden. Sogar olympisch.

Re: Definition Garage ?

Verfasst: 2. Aug 2024
von gast
Ich habe das eben mal alle gelesen... :wow:
Ich denke, mir bleibt nur die Option Selbstanzeige. :dontknow:
Ich habe mehr Garagen als Autos. :stupid:

Re: Definition Garage ?

Verfasst: 2. Aug 2024
von JOERACER
Eigendlich war meine Frage ernst gemeint und nicht zur Belustigung😉
Mir geht es darum ob ich aus meiner Garage offiziell einen Hobbyraum machen kann. In letzter Zeit sind einige merwürdigen Leute in unsere Strasse (im Dorf) eingezogen und man weis ja nie wie die reagieren wenn aus der Garage "merkwürdige" Geräusche kommen.Wenn das Tor hochgeht und es dahinter aussieht wie in einer Motorradwerkstatt könnte es halt Probleme geben.

Re: Definition Garage ?

Verfasst: 2. Aug 2024
von Mopedschrauber
doppelt

Re: Definition Garage ?

Verfasst: 2. Aug 2024
von Mopedschrauber
@Joeracer: man kann einfach alle rechtlichen Rahmenbdingungen ignorieren (wie hier ja manche empfehlen) und einfach machen. Dann muss man halt auch den Arsch haben, wenn ein Nachbar Stress macht, ein Bussgeld akzeptieren, oder bei einem Versicherungsfall eventuell seinen Schaden selbst zahlen.

Man kann auch das Risiko eingehen bei dem Bauamt nachfragen nach einer Genehmigung zur Nutzungsänderung (wenn man genug alternative Stellflächen für seine Fahrzeuge hat) um sich in den (rechtlich) sicheren Bereich zu begeben.

Da meine Frau beruflich damit zu tun hat, weiß ich, dass die Sache halt sehr individuell geregelt wird. Jedes Bundesland hat seine eigene landesbauordnung und jede Kommune regelt selbst wie kulant man mit Themen umgeht. Da helfen dir leider keine Erfahrungen anderer, da es bei deinem zuständigen Bauamt wieder ganz anders sein kann.

Eins muss man Wissen, wen man fragt und es abgelehnt wird und man es trotzdem macht, dann ist es Vorsatz.
Wenn man es macht ohne zu Fragen, dann kann man sich eventuell etwas mit Unwissenheit aus der Patsche retten, wenn es hart auf hart kommt.

Man kann natürlich auch erstmal dort anrufen und ganz allgemein Fragen, vielleicht kommt man an einen Netten der einem Tips gibt. Aus einem schriftlichen Antrag kommt man halt nicht mehr raus.

Re: Definition Garage ?

Verfasst: 2. Aug 2024
von GalosGarage
Werner: genau so ist es.
Ähnliches schrieb ich ja bereits am Anfang.

Re: Definition Garage ?

Verfasst: 2. Aug 2024
von zippi
JOERACER hat geschrieben: 1. Aug 2024 Die Frage ist halt immer noch wann ist ein Gebäude eine Garage? Nur weil es so im Bauplan steht?
Hallo

Vorab, habe hier nicht alles gelesesn, verzeiht mir wenn ich irgendwas wiederhole.
Wenn es dein Eigentum ist kannst du zum Bauamt gehen und dort einsicht in die offiziellen Bauunterlagen die dort hinterlegt sind nehmen.
Wenn es dort als Garage deklariert ist ist es offiziell eine Garage.
Grundsätzlich ist das änderbar, wenn du es z.b. als Lagerraum deklarieren willst wird es wohl sehr unbürokratisch machbar sein, allerdings wird es bestimmt schwerer sie als Werkstatt zu deklarieren, da bestimmt gewisse bauliche Auflagen für eine Werkstatt bestehen (bei kfz zb Ölabfangwanne unterm Gebäude, Brandschutz etc).

Grüße zippi

Re: Definition Garage ?

Verfasst: 2. Aug 2024
von Zissel
Ich fass es nicht. Wenn die Leute anfangen, um Erlaubnis zu fragen, ob sie in ihrer Garage ihr Moped putzen, das Fahrrad abstellen oder sich in der Nase bohren dürfen, muss man sich nicht wundern, wenn solche Verordnungen auftauchen. Ich frage mich echt, in welchem anderen Land man auf so eine Idee kommen würde.

Nette Vorstellung, was in einem französischen Dorf passieren würde, wenn ein paar Deutsche zuziehen und anschließend zur Polizei rennen, weil Monsieur Dupond einen Rasenmäher in der Garage hat :grinsen1:

Re: Definition Garage ?

Verfasst: 2. Aug 2024
von JOERACER
Danke Werner und Martin. Jetzt bin ich schlauer was dies betrifft und kann mir mal Gedanken machen wie es hier weiter geht. Bis jetzt ist alles 24 Jahre gutgegangen.
Auch Dank an die anderen.

Re: Definition Garage ?

Verfasst: 2. Aug 2024
von KlausB
Wie schon von zippi geschrieben ist es eine Garage, wenn das Bauwerk gem. Baugenehmigung / Plänen als Garage bezeichnet ist.
Häufig werden Garagen an Grundstücksgrenzen errichtet. Dort sind solche nach Bebaungsplänen und/oder nach Landesbauordnung oft zulässig. Aber eben meist nur Garagen. Ein Bauwerk als Hobbyraum oder Lager wäre dort i.d. Regel nicht genehmigungsfähig, folglich auch keine dahingehende Nutzungsänderung.
Ist die Garage an einer Stelle errichtet, an der auch Gebäude mit anderen Nutzungen zulässig wären, ist eine Nutzungsänderung im Rahmen der genehmigungsfähigen Nutzungen möglich. Voraussetzung ist dann jedoch, dass an an anderer Stelle auf dem Grundstück die nach den jeweilgen Ortssatzungen erforderlichen Kfz.Stellplätze nachgewiesen werden.
Gruß Klaus