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Re: Reifen zulassung

Verfasst: 15. Sep 2014
von MichaelZ750Twin
Moin Männer,

ich habe noch eine alte Yamaha RD80LC1, Bj. 1982.
http://www.z750twin.de/yamaha_rd80lc1.htm

Da ist nur die Reifengröße und der Geschwindigkeitsindex eingetragen (ok, auch alternative Reifengrößen) aber keinerlei Hinweis auf den Hersteller oder den Typ des Reifens.
Da speziell die Vorderreifengröße mit 2.50x18 (das ist die Größenangabe des Reifens, nicht der Felge !!!) sehr schwierig zu beschaffen ist, kann es hier zu Mischbereifung kommen.
Das wurde beim TÜV aber nie beanstandet, da es keine Fabrikatsbindung oder den Eintrag "Reifen nur von einem Hersteller" gibt.
Habe mir für vorn alternativ einen 2.75x18-Reifen eintragen lassen, seit dem klappt die Reifenbeschaffung wieder viel besser und das Mopped läuft auch damit seine eingetragenen 93 km/h Höchstgeschwindigkeit :-)
Da der originale Hinterreifen auch nur ein 2.75x18 ist, mußte der natürlich auch wachsen. Die Eintragung eines 3.00x18 war möglich und wurde gemacht :-)
Puh, gerade noch so den breiten Hinterreifen geschafft.
Wie würde das sonst aussehen ?
:tease: :lachen1: :wink:

Solche schmalen Reifen (aka "Sägeblätter") sind notwendig, wenn das Fahrzeugleergewicht gerade mal 78 kg betragen soll !
Das ist genau so viel wie der Motor einer Kawa Z750 Twin wiegt.
Beide kann ich für kurze Zeit (wenige Sekunden) allein heben.
Den vorbereiteten Kawamotor hebe ich in der Zeit gerade mal in den oder aus dem Rahmen, die Yamaha hebe ich hoch und drehe sie in der Zeit einmal um 180° !
"In der anderen Richtung geht's weiter!"
Da solltet ihr die erstaunten Blicke der weiteren Biker mal sehen, wenn ich das öffentlich vorführe ;)
Erst lachen über das kleine Mopped, anschließend das Aha-Erlebnis !

Ich glaube, ich komme gerade vom Thema ab :-)

Viel Spaß !

Re: Reifen zulassung

Verfasst: 15. Sep 2014
von Alrik
Mein Lieblingsthema, ich mach's aber kurz, eigentlich steht in PeWe's Beitrag unten auf der ersten Seite im ersten Absatz schon die ganze Wahrheit:
Vergesst erstmal die ganzen Scheißhausparolen von wegen Fabrikatsbindung ist unzulässig von wegen EG-Recht, usw.
Wenn ein konkretes Fabrikat im Schein genannt ist oder da der Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" steht, dann is Fabrikatsbindung erstmal Fakt und man darf nur genau das fahren, was da steht oder man muss eben ne Freigabe vom Reifen- oder Motorradhersteller haben.
Wenn nix im Schein steht, kann man draufziehen, was man will, meinetwegen vorne nen Enduroschlappen und hinten nen Semislick, solange die Größe, die Bauart, die Traglast und die Geschwindigkeit stimmen.

Re: Reifen zulassung

Verfasst: 15. Sep 2014
von MichaelZ750Twin
Hi Alrik,

sehr schöne Zusammenfassung !
Man muß halt genau lesen, was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist ;)

Re: Reifen zulassung

Verfasst: 15. Sep 2014
von Alrik
So isses!
Blöd ist nur, dass es teilweise Moppeds gibt, bei denen irgendeine Zulassungsstelle ohne Grund den Satz "Fabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" geschrieben hat, obwohl's keine Bindung für dieses Motorrad gibt. Und dann wundert sich den Nutzer, warum er so wenige freigegebene Reifen für sein Mopped findet oder bekommt bei der HU ans Bein getreten.
Und Otto Normalmoppedfahrer hat ja gar nicht die Möglichkeit, in die Betriebserlaubnis reinzugucken.

Re: AW: Reifen zulassung

Verfasst: 15. Sep 2014
von sixty4
Genau das ist mir Freitag passiert. In Dortmund trägt das System das standartmäßig ein. Total schwachsinnig, aber kratzt mich nicht.

Re: Reifen zulassung

Verfasst: 15. Sep 2014
von igel
Also doch so, wie ich schon geschrieben hatte..... :dontknow:

Re: AW: Reifen zulassung

Verfasst: 16. Sep 2014
von Alrik
Ja, genau so. Du darfst sogar abweichende Geschwindigkeits- und Traglastindizes fahren, solange sie technisch zum Motorrad passen. Im Schein steht nämlich oft "too much".

Re: Reifen zulassung

Verfasst: 17. Sep 2014
von PeWe
Alrik hat geschrieben:...eigentlich steht in PeWe's Beitrag unten auf der ersten Seite im ersten Absatz schon die ganze Wahrheit.
Danke für die Zustimmung.... :thanks:

LG
PeWe

Re: Reifen zulassung

Verfasst: 22. Sep 2014
von Ranger
Alrik hat geschrieben:Mein Lieblingsthema, ich mach's aber kurz, eigentlich steht in PeWe's Beitrag unten auf der ersten Seite im ersten Absatz schon die ganze Wahrheit:
Vergesst erstmal die ganzen Scheißhausparolen von wegen Fabrikatsbindung ist unzulässig von wegen EG-Recht, usw.
Wenn ein konkretes Fabrikat im Schein genannt ist oder da der Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" steht, dann is Fabrikatsbindung erstmal Fakt und man darf nur genau das fahren, was da steht oder man muss eben ne Freigabe vom Reifen- oder Motorradhersteller haben.
Wenn nix im Schein steht, kann man draufziehen, was man will, meinetwegen vorne nen Enduroschlappen und hinten nen Semislick, solange die Größe, die Bauart, die Traglast und die Geschwindigkeit stimmen.

Der Mann kennst sich aus, genau so isses. Selbst Mischbereifung IST möglich, allerdings auch, wie beim TKC80, ein Aufkleber, der auf einen niedrigere Maximalgeschwindigkeit hinweist. Vorsicht aber im Ausland, besonders Italien, da Gilt das definitiv NICHT und man kann schwer zahlen .... bis zu 1600 Euro um genau zu sein ...

Re: Reifen zulassung

Verfasst: 22. Sep 2014
von Alrik
Aufkleber mit niedrigerer Geschwindigkeit geht nur bei Winterreifen, sonst Haue.