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Re: CB 400 N Café New Racer
Verfasst: 30. Apr 2017
von alexCB400
Den gibt's mit und ohne Rücklicht, mit verschiedenen Rücklichtvarianten dadurch variieren die Preise etwas.
Re: CB 400 N Café New Racer
Verfasst: 30. Apr 2017
von alexCB400
Vorgegeben sind 30° von der Oberkante und 15° von der Unterkante ...... das stimmt!
Re: CB 400 N Café New Racer
Verfasst: 1. Mai 2017
von f104wart
Wobei sich das jetzt etwas verwirrend anhört.
Ich gehe davon aus, dass es so zu verstehen ist, dass wenn das Kennzeichen nach vorne geneigt ist, die 30° gelten und wenn´s nach hinten geneigt ist, die 15°.
http://www.motorrad-planet.com/images/W ... ellung.jpg
...Ob man den Winkel dabei von der Oberkante zur Lotrechten misst oder von der Unterkante, bleibt sich völlig gleich
(==> Stufenwinkel).
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Re: CB 400 N Café New Racer
Verfasst: 1. Mai 2017
von alexCB400
Ja das ist ein wenig schwammig darum tragen einige TÜVer es ein andere eben nicht! Je nach dem wie derjenige es sieht und für sich auslegt im Rahmen seiner Möglichkeiten!
Zum Glück ist man ja nicht fest an seinem Tüv'i gebunden, dann sucht man sich halt denjenigen der das "richtig" macht, grins!
Re: CB 400 N Café New Racer
Verfasst: 1. Mai 2017
von obelix
alexCB400 hat geschrieben:Zum Glück ist man ja nicht fest an seinem Tüv'i gebunden, dann sucht man sich halt denjenigen der das "richtig" macht, grins!
Das mit dem TÜV ist weniger das Problem - viel "gefährlicher" sind die Streckenposten draussen. Denen isses im Fall der Fälle herzlich egal, ob ein TÜV-Ingenieur irgendwas eingetragen hat. Das ist ja nur ein privater Verein ohne Beamtenstatus :-) Und wenn der Marshall schlechte Laune hat, weil er am Feiertag ned mit der Familie grillen gehen kann sondern in der prallen Sonne in Uniform Mopeds kontrollieren muss, kann das schon mal unangenehm werden.
Und da nirgends in den Gesetzestexten explizit auf das Rundbiegen des KZ eingegangen wird, ist es per se in Deutschland erst mal verboten bzw. abmahnbar - bis was anderes festgelegt wird. Das wird natürlich nie passieren, da der Gesetzgeber sowas nicht als Priorität ansieht :-)
Gruss
Obelix
Re: CB 400 N Café New Racer
Verfasst: 1. Mai 2017
von f104wart
obelix hat geschrieben:Und da nirgends in den Gesetzestexten explizit auf das Rundbiegen des KZ eingegangen wird, ist es per se in Deutschland erst mal verboten bzw. abmahnbar ...
Es steht zwar nirgends, dass sie gewölbt sein dürfen, es steht aber auch nirgends, dass sie gerade sein müssen.
...Und alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist grundsätzlich erst mal erlaubt. Nicht umgekehrt!
Die Ausgestaltung und Anbringung von KFZ-Kennzeichen ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung §10 und der Anlage 4 eindeutig geregelt. Dort steht nirgendwo, dass die Fläche zur Anbringung einen KFZ-Kennzeichenens eben sein muss. Die Anpassung an gewölbte Oberflächen ist im PKW-Bereich Gang und Gebe. Also ist das auch im Zweiradbereich nicht verboten, wenn dadurch keine andere Vorschrift dieser Verordnung verletzt wird.
Auch die Rennleitung hat nur dann eine Handhabe, wenn gegen eine Vorschrift oder geltendes Recht verstoßen wird. Gegen eine Sache, die nicht geregelt ist, kann auch nicht verstoßen werden.
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Re: CB 400 N Café New Racer
Verfasst: 1. Mai 2017
von obelix
f104wart hat geschrieben:...Und alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist grundsätzlich erst mal erlaubt. Nicht umgekehrt!
Die Ausgestaltung und Anbringung von KFZ-Kennzeichen ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung §10 und der Anlage 4 eindeutig geregelt. Dort steht nirgendwo, dass die Fläche zur Anbringung einen KFZ-Kennzeichenens eben sein muss. Die Anpassung an gewölbte Oberflächen ist im PKW-Bereich Gang und Gebe. Also ist das auch im Zweiradbereich nicht verboten, wenn dadurch keine andere Vorschrift dieser Verordnung verletzt wird.
Und genau das erzählst Du dann dem schlechtgelaunten Rennkommisar in der Kontrolle. Der freut sich dann ganz dolle und entschuldigt sich sofort.
Nein, im Grunde hast Du recht. Nur nutzt das alles nix, wenn Du an nen sturen Bemten gerätst, der prinzipiell immer Recht hat. Und da das AKZ ein amtliches Dokument ist, stellt er es so hin, wie ich es beschrieben habe. Und Du machst grad mal gar nx dagegen, weil Du es ihm halt auch ned beweisen kannst. Das meinte ich mit meinem Satz, dass es per se verboten ist. Ob Du dann im Nachinein Recht bekommst vor Gericht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Fakt ist, Du hast erst mal richtig Ärger an der Backe.
Bei PKWs, die ein gebogenes KZ benötigen sind die auch in der Horizontalen gebogen, nicht in der Vertikalen, was auch nochmal eine ganz andere Geschichte ist. Zumal wir da dann von einer Durchbiegung von ca. 1,5cm auf ner Länge von 52cm reden. An dem KZ-Halter, der hier zur Diskussion steht, schaut das schon anders aus. Ich würde mich deshalb ned auf so ein Risiko einlassen, das auch durchaus nen ungewissen Ausgang der Streiterei beinhaltet. Und vor allem ned den (unnötigen) Stress in der Kontrolle und im schlimmsten Fall auch noch den Heimweg per Taxi:-)
Gruss
Obelix
Re: CB 400 N Café New Racer
Verfasst: 1. Mai 2017
von Tomster
Bei mir in der Nähe baut Thunderbike seine Harleys zusammen.
Was es da für abenteuerliche Kreationen gibt

..... heftig!
Aber das ändert natürlich nichts daran, dass die Rennleitung den Block zückt, falls es den Beamten nicht gefällt.
Andererseits bin ich in über 35 Jahren Moped fahren genau 3 x in eine Verkehrskontrolle gekommen. Wir sind nicht die Zielgruppe der Kollegen in Grün
Wenn man sich dann im Falle eines Falles auch noch einsichtig zeigt, dann wird man wohl auch noch auf den eigenen zwei Rädern weiterkommen.
Würde das Nummernschild biegen, wenn es deutlich besser aussieht. Ich halte wenig von vorauseilendem Gehorsam
Bis dahin
Tom
Re: CB 400 N Café New Racer
Verfasst: 1. Mai 2017
von obelix
Tomster hat geschrieben:Andererseits bin ich in über 35 Jahren Moped fahren genau 3 x in eine Verkehrskontrolle gekommen. Würde das Nummernschild biegen, wenn es deutlich besser aussieht. Ich halte wenig von vorauseilendem Gehorsam
Das hängt auch davon ab, in welcher Gegend man unterwegs ist und an welchen Beamten man gerät. In BY isses weitaus gefährlicher als bei uns, in anderen BL schauts wieder anders aus. Das hat auch nix mit vorauseilendem Gehorsam zu tun - ich bin sicher der Letzte, der in ner Kontrolle ned seinen Senf dazugibt, wenn der Sheriff daneben liegt. Manche Sachen müssen aber einfach ned sein, und da zählen für mich Dinge dazu, die keiner von beiden vor Ort beweisen kann. An solchen Dingen machen die halt gerne ihre Argumentationen fest. Und es führt dazu, dass immer tiefer gegraben wird:-)
Ich hab da schon sehr tiefgreifende Erfahrungen sammeln können (mit der Dose), sei es aus Dummheit/Unwissenheit/Ehrgeiz der kontrollierenden Beamten oder aus Dummheit (bzw. Unachtsamkeit) von mir. Man ist halt immer irgendwie mit einem Bein im Graben. Nur ein Beispiel: Nem Bekannten wollten sie mal das Auto anketten, weil das Spoilergeraffel ned eingetragen war. Das war serienmässig dran, ein Sondermodell. Erst ein dazu gerufener 3. Kollege, der Markenkenntnisse hatte, konnte dann zur Aufklärung beitragen. Wie bitteschön erklärst einem Beamten, dass das so i.O. ist, wenn er meint, das passt ned. Manche bemützte Kollegen suchen so lange, bis sie was finden. Da kommen dann Dinge dabei raus wie zu tiefe Scheinwerfer bei tiefergelegten Autos, zu tiefe Kennzeichen bei denselben, erloschene ABE des Sportlenkrades wegen von der Serie abweichenden Bereifungen uswusw. - man findet an jedem Bock was.
Gruss
Obelix
Re: CB 400 N Café New Racer
Verfasst: 2. Mai 2017
von alexCB400
Das mit der Gewindeinstandsetzung ist endlich auch erledigt und das alte Mädchen hält hoffentlich nochmal 35 Jahre durch!
Trotz gerissener Steuerkette, gebrochener Gleitschiene, nicht greifendem Anlasserfreilauf, defekten Zylinderschraubengewinden....
Der Plan ist den Motor bis zum Wochenende wieder zusammen zu setzen.
Falls nicht irgendwelche Sonderaufträge von meinem General meinen Plan zunichte machen.
Bis dahin frohes schaffen.