skieny hat geschrieben:Habe gestern meinen Tank von der TÜV-Prüfung geholt. Er wurde nicht mit Druck beaufschlagt sondern nur untergetaucht. Die zweite Prüfung ist die Überkopfprüfung, wieviel kommt aus dem Tankverschluß raus. Wenn ich mich richtig erinnere dürfen nicht mehr als 30ml pro Minute raustropfen. Meiner war drunter. Habe vorher alles zu Hause getestet und erst dann zur Prüfung gegeben da die Kosten auch anfallen, wenn die Prüfung negativ ist.
Das ist der größte Blödsinn, den ich bisher zu diesem Thema gelesen habe. Was soll das Untertauchen ohne Druck denn bringen??
Die TÜV Prüfrichtlinien für Treibstofftanks sagen aus, dass alle Tanks durch den Hersteller auf Dichtheit bei i.d.R. mindestens 0,3 bar Überdruck zu prüfen sind. Die Dichtheitsprüfung ist vom Hersteller zu bescheinigen. Mehr nicht!
Anstelle des Herstellers kann das natürlich auch ein zertifizierter Betrieb machen. Also, entweder der TÜV selbst, ein Kühlerbauer oder ein Heizungsbauer, der eine Zulassung für Druckprüfungen hat.
Ob das mit einem Manometer über einen gewissen Zeitraum (i.d.R. >5 min.) geschieht oder der Tank dabei unter Wasser gedrückt wird, ist völlig wurscht. Dicht muss er sein!
Die Unterwasserprüfung (mit Druck) hat den Vorteil, dass man eventuelle Leckagen sofort erkennt. Ebenso gut könnte man den Tank auch abseifen.
Um kleinste Undichtigkeiten fest zu stellen, kann man die Druckbeaufschlagung auch mit Helium durchführen. Dies ist aber nicht gefordert.
Ein Motorradtank ist kein "Druckbehälter", denn er muss im Betrieb belüftet werden. Die Belüftung erfolgt über den Tankdeckel. Dieser ist nicht Bestandteil der Dichtheitsprüfung.
Die Bestimmungen zur geschlossenen Tankentlüftung in Verbindung mit der EURO 4-Norm ist ein ganz anderes Thema und trifft hier nicht zu. Aber auch die hat nichts mit der Dichtheitsprüfung des Kraftstoffbehälters zu tun.
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