Worum geht´s dir eigentlich, Jürgen? Geht´s Dir um die Technik oder die Diskussion um Begrifflichkeiten?
Wenn Du möchtest, können wir natürlich auch zwischen (Gesamt)System und Kühlkreislauf im Motor unterscheiden.
Fakt ist: Durch Weglassen des AGB (oder einen leeren AGB) wird aus dem geschlossenen ein offenes System. Das Luftpolster im Kühler dient als Ausdehnungsvolumen und ersetzt damit den AGB im geschlossenen System. Es wird dadurch keine Luft in den Kühlkreislauf gepumpt. Der Kühler ist physikalisch gesehen nichts anderes als ein nicht ganz bis oben hin gefüllter offener Eimer, auf dem ein mit einem Gewicht beschwerter Deckel liegt.
Fußhupe hat geschrieben: 29. Mär 2018Ob die beiden Markierungen tatsächlich das aus- und wieder eingeatmete Volumen anzeigen?
Die Markierungen sicher nicht, die zeigen lediglich den im kalten Zustand vorgeschriebenen Füllstand des AGB an und sollen sicher stellen, dass einerseits genügend Wasser zum Ansaugen zur Verfügung steht und andererseits der AGB nicht überläuft. Aber von dem Volumen "zwischen den Markierungen" hat auch niemand was geschrieben.
Ich hatte mir damals lediglich die Frage gestellt, ob mein AGB mit 7 oz/200 ml groß genug ist.

Und wenn zwischen leer(!) und max 200 ml liegen, dann kann man das als Anhaltsunkt für das "Arbeitsvolumen" und die Größe des AGB bzw. die Größe des Luftpolsters beim offenen System durchaus nutzen.
Fußhupe hat geschrieben: 29. Mär 2018Das Problem beim Entlassen ist, daß bei ordentlicher Hitze (z.B. Stop-and-Go im Sommer) viel Wasser ins Freie gelangt. Das ist dann weg. Bei der nächsten Fahrt (z.B. durch die kühleren Wälder des Spessarts) bleibt dann eine größere Blase/Polster/'Ding' im System.
Deshalb habe ich auch ganz zu Anfang schon geschrieben:
f104wart hat geschrieben: 27. Mär 2018
Theoretisch kann man den Ausgleichsbehälter schon weg lassen und etwas weniger Wasser (200 ml) in den Kühler füllen.
Ich würde es aber nicht machen.