@Obelix: Das ist die normale Fahrgeräuschprozedur bis 80 für Typen und bis 82 für genehmigte gewesen. Mit Aufkommen der Leistungsstärkeren Motoräder ist das ziemlich laut geworden, war halt schon immer geil. Ende der 70er hat sich dann der Gesetzgeber und insbesondere der TÜV auf ein neues, realeres Verfahren geeinigt: die beschleunigte Fahrgeräuschmessung. Nannte sich dann EG-Messung, wurde mit "E" gekennzeichnet.
Das ist doch alles nix neues

...aber vergessen scheinbar. Ich sammele die alten "N"-Mopeds. Nicht ohne Grund
Einziger zulässiger Streitpunkt wäre, ob bei aktuellen Eintragungen das Standgeräusch nach EG in Feld 22 eingetragen werden sollte. Also zu U.1: 100E mit Schalldämpfer nix, Typ garnix z.B.
Würde da auf Erhalt des origal "N"-Wertes in U.1 bestehen.
Fahrgeräuschwert bleibt Kontrollwert nach "N" OHNE Drahtziehen!!!
Flüsterasphalt ist erst bei Messungen ab EZ91 notwendig übrigens.....
Wesergruß