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Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?
Verfasst: 2. Mai 2019
von knobi92
Wo Du recht hast, hast DU recht. Aber mit 40km/h wäre die Chance höher
Naja, wenn meine zu Laut wird, kommen die originalen Lufi wieder ran und das Rahmendreieck wird geschlossen. Aber noch möchten wir nicht daran denken. Selbst messen wird bei mir ein Abenteuer... Straße rechts und links Häuser... bei uns nur ein Hof... Krad nicht zugelassen nichts.
Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?
Verfasst: 2. Mai 2019
von AlteisenMalte
...und wenn die Fuhre "national" genehmigt wurde mit "N" am Fahrgeräuschwert....
....dann wird mit konstant fuffzich am Messenden vorbeigefahren

nix am Draht ziehen und wieder loslassen.
Das braucht kein Gasanschlag, das braucht gar nix. Da kannste ne Trompete verkehrtrum an die Vergaser schrauben. Deswegen haben die das doch geändert unbedingt damals
Wesergruß
Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?
Verfasst: 2. Mai 2019
von Stefan82
Servus
Habe mir jetzt den ganzen Spaß durch gelesen.
Wie DU/IHR habe ICH dasselbe Problem, aktuell ist bei uns aber keine Messung möglich.
Da der TÜV keine geeignete Messstrecke hat, also hätte er schon aber irgend jemand hat gegen den Asphalt geklagt, wo die Messung statt findet nun darf der TÜV nicht mehr messen, da der Asphalt nicht geeignet ist. (Aussage TÜV)
Meine Unterlagen liegen bei ihm gerade vor (heute abgegeben) … Bin gespannt was er sagt.
Da ich beruflich viel mit ihm zu tun habe hoffe ich das ich vorab eine gratis Geräusch Messung (im stand bei ihm aufm Hof) machen kann mit seinem Messgerät.
So weiß ich dann überhaupt mal in welchen rahmen ich mich bewege.
Habe K u. N verbaut auch eingetragen 96P und 84E sind meine angaben.
Nun aber einen Auspuff verbaut (mit EG-ABE) aber das eine hebelt ja das andere aus meines Wissens.
Worauf ich hinaus möchte ist oder evtl. Tipp den ich habe, wäre ….
In die Freien Rahmendreiecke Nummerntafeln zu hängen für die Messung evtl. kann man damit 1dB zurückhalten evtl. das Blech von hinten dämmen ?
Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?
Verfasst: 2. Mai 2019
von Bucki
Ich habe da gleich mal ne Frage im Eigeninteresse. Aufgrund der Sache "Falsch übernommene Werte" habe ich aus Jux und Laune mal in die Papiere der Erstzulassung meiner XJ 550 geschaut. Bin auch gerade an den letzten Schritten des Einstellens mit Louis Universal und offenen K&N. Bin natürlich auch interessiert die ohne Probleme eingetragen zu bekommen. Da traf mich doch direkt der Schlag!
In den neuen Papieren steht:
Standgeräusch: 84P, Drehzahl: 4500, Fahrgeräusch: 81 (mit nix dahinter)
Im alten Fahrzeugbrief steht:
Standgeräusch: 79N, Fahrgeräusch: 80N, keine Drehzahlangabe
Nun war die Gute aber zwischen 87 und 88 stillgelegt. Heißt das, da wurde dann nach neuen Richtlinien gemessen und eingetragen oder kann ich bei den Graukitteln trotzdem mit dem alten Brief ankommen und um eine Abnahme nach den Werten 79N + 21dB und 80N + 21dB bitten? Oder vorher nochmal zur Zulassung und umtragen lassen? (Falls das eben überhaupt möglich ist)
Mit gekreuzten Fingern Grüßend,
Bucki
Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?
Verfasst: 2. Mai 2019
von obelix
AlteisenMalte hat geschrieben: 2. Mai 2019...dann wird mit konstant fuffzich am Messenden vorbeigefahren

nix am Draht ziehen und wieder loslassen.
Das wäre mir jetzt aber neu... Nicht umsonst nennt sich die Messung auch "beschleunigte Vorbeifahrt". Wo hast diese Aussage her?
Das würde ja auch mal gar keinen Sinn machen, da beschleunigst auf Fuffzich und drehst dann den Hahn zu, die Drossel klappt rein, und Du segelst über die 20 Meter Messlänge - das flüstert dann ja bloss noch... Die Fuffzich sind die Anfangsgeschwindigkeit und dann wird Gas gegeben.
Gruss
Obelix
Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?
Verfasst: 2. Mai 2019
von Hux
Bucki hat geschrieben: 2. Mai 2019
In den neuen Papieren steht:
Standgeräusch: 84P, Drehzahl: 4500, Fahrgeräusch: 81 (mit nix dahinter)
Im alten Fahrzeugbrief steht:
Standgeräusch: 79N, Fahrgeräusch: 80N, keine Drehzahlangabe
Nun war die Gute aber zwischen 87 und 88 stillgelegt. Heißt das, da wurde dann nach neuen Richtlinien gemessen und eingetragen oder kann ich bei den Graukitteln trotzdem mit dem alten Brief ankommen und um eine Abnahme nach den Werten 79N + 21dB und 80N + 21dB bitten? Oder vorher nochmal zur Zulassung und umtragen lassen? (Falls das eben überhaupt möglich ist)
Hi, also mir fällt jetzt kein echter Grund ein, warum der gleiche Rahmen irgendwann mal einer neuer Messmethode unterzogen hätte werden sollen.
Wenn die Rahmennummer wirklich die aus dem alten Brief ist, gilt das, fertig.
Bei mir wurde das (N) aus dem alten irgendwann gar nicht in den neuen Brief übertragen (Fehler oder Nachlässigkeit einer Zulassungsstelle) als ich das bemerkt habe und noch mal zum Prüfer ging war alles eine ganz andere Situation.
Nur das N beim Fahrgeräusch macht nicht wirklich viel Sinn, da die Messmethode "n"ational sich auf den Stand bezieht.
Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?
Verfasst: 2. Mai 2019
von martin58
bzgl. der messmetholden in abhängigkeit von der erstzulassungs des krads gibts hier guten lesestoff.
da steht auch irgendwas von einer vorbeifahrtmessung, aber das war wohl schon ab 1966 nicht mehr state of the art.
Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?
Verfasst: 2. Mai 2019
von AlteisenMalte
@Obelix: Das ist die normale Fahrgeräuschprozedur bis 80 für Typen und bis 82 für genehmigte gewesen. Mit Aufkommen der Leistungsstärkeren Motoräder ist das ziemlich laut geworden, war halt schon immer geil. Ende der 70er hat sich dann der Gesetzgeber und insbesondere der TÜV auf ein neues, realeres Verfahren geeinigt: die beschleunigte Fahrgeräuschmessung. Nannte sich dann EG-Messung, wurde mit "E" gekennzeichnet.
Das ist doch alles nix neues

...aber vergessen scheinbar. Ich sammele die alten "N"-Mopeds. Nicht ohne Grund
Einziger zulässiger Streitpunkt wäre, ob bei aktuellen Eintragungen das Standgeräusch nach EG in Feld 22 eingetragen werden sollte. Also zu U.1: 100E mit Schalldämpfer nix, Typ garnix z.B.
Würde da auf Erhalt des origal "N"-Wertes in U.1 bestehen.
Fahrgeräuschwert bleibt Kontrollwert nach "N" OHNE Drahtziehen!!!
Flüsterasphalt ist erst bei Messungen ab EZ91 notwendig übrigens.....
Wesergruß
Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?
Verfasst: 2. Mai 2019
von AlteisenMalte
Hux hat geschrieben: 2. Mai 2019
Hi, also mir fällt jetzt kein echter Grund ein...
Vermutlich war der Stilllegungszeitraum zu lang undnach damaligem Recht die BE erloschen. Also "Brief abgelaufen". Bei Wiedererteilung hat der TÜV vermutlich in die Zeile mit dem neueren Typ gegriffen, weils nicht eindeutig war möglicherweise..
Wenn dem so wäre gibts keine Korrektur auf kurzem Wege. Fehlerkorrektur hätte damals erfolgen müssen.
Zu den alten Werten gehts nur mit neuem Gutachten.
Wesergruß
Re: CX500 Lautstärke für den TÜV reduzieren?
Verfasst: 2. Mai 2019
von igel
Bucki hat geschrieben: 2. Mai 2019
In den neuen Papieren steht:
Standgeräusch: 84P, Drehzahl: 4500, Fahrgeräusch: 81 (mit nix dahinter)
Im alten Fahrzeugbrief steht:
Standgeräusch: 79N, Fahrgeräusch: 80N, keine Drehzahlangabe
Nun war die Gute aber zwischen 87 und 88 stillgelegt. Heißt das, da wurde dann nach neuen Richtlinien gemessen und eingetragen oder kann ich bei den Graukitteln trotzdem mit dem alten Brief ankommen und um eine Abnahme nach den Werten 79N + 21dB und 80N + 21dB bitten? Oder vorher nochmal zur Zulassung und umtragen lassen? (Falls das eben überhaupt möglich ist)
Mit gekreuzten Fingern Grüßend,
Bucki
Erstmal zu den Angaben im neuen Brief, die wurden bei mir auch falsch eingetragen. Ich bin dann mit den neuen Papieren nochmal zur Zulassungsstelle und es wurde alles anstandslos berichtigt.
Und zu Deinen 79N + 21dB und 80N + 21dB, das kannste bei der Fahrgeräuschmessung vergessen, da ist nix mit +21dB, die werden nur bei einer Standgeräusch-Kontrolle durch die Polizei drauf addiert.