Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 8. Mai 2019
Das ist halt ein fauler Trick, der ganz gut funktioniert. 

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Da wurde ja nicht von mir in der Trickkiste gerührt.
Richtig. Genauer gesagt: Ein Richter will immer einen konkreten Grund hören, wenn er eine persönliche Haftung anerkennen soll. Bei Blinkern, Rücklicht, Rasten, Hebeln ist ein solcher Grund kaum zu konstruieren.Alrik hat geschrieben: 8. Mai 2019 Dieses Gerücht hält sich hartnäckig, ist aber pauschal so nicht richtig. Die Versicherung wird ihren Kunden immer erst dann zur Kasse bitten, wenn der eingetretene Schaden mit der unzulässigen Änderung am Fahrzeug in Verbindung steht.
Ok, wer stellt das fest?Betriebserlaubnis - Wann die erlischt, steht im §19 StVZO.
Ok, also offenbar habt ihr Prüfer euch gemeinsam auf diese Position verstiegen und erklärt das nun für 'eindeutig'.Wenn ich jetzt an einem Motorrad, das über 200 fährt, die Verkleidung wegnehme, es also in einen Zustand versetze, den der Hersteller so nicht überprüft und für kundentauglich befunden hat, dann muss zunächst mal davon ausgegangen werden, dass hier eine Gefährdung vorliegt (das Beispiel mit der Verkleidung ist extrem eindeutig)!
Die Polizei interessiert das auch eher weniger. Das geschieht im Nachgang.ED123 hat geschrieben: 8. Mai 2019aber dass nach einem Unfall überhaupt ein Motorrad von der Polizei einem Gutachter vorgeführt wird, der dann "erloschener Betriebserlaubnis" nachforscht - habe ich noch nie erlebt, nie gehört, nie gelesen.
Und ganz praktisch bist du trotzdem der Depp wenn du einen Unfall hast und dein Lenkkopflager Spiel hat.ED123 hat geschrieben: 8. Mai 2019 Ganz praktisch werden Unfälle meist durch Fahrfehler, Unachtsamkeit u.ä. verursacht - und nicht durch technische Mängel. Wenn dein Lenkkopflager zu viel Spiel hat und die Kiste schaukelt - dann musst du eben langsamer fahren, genauso wie bei Regen, Windböen, Nachts, Bauschutt usw. usf.
Nix und doch alles. Es geht um den Zustand des Motorrads. Den hast du maßgeblich verändert, also gelten alle bisherigen Prüfungen/Freigaben/Abnahmen nicht mehr. Mag aufs erste für den Laien nicht nachvollziehbar sein (auch wenn er sich für sehr schlau hält), ist aber so und hat meistens auch handfeste Hintergründe.
Und komisch, dass die die schreien "in Deutschland wird alles viel zu eng gesehen" immer die allerersten sind, die alles haarklein und penibel erklärt brauchen "Wo steht das?", "Wer sagt das?", "Hab ich noch nicht gehört, glaub ich nicht!"...ED123 hat geschrieben: 8. Mai 2019Komisch, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, wo Änderungen an Bikes dermaßen hochgespielt werden.
Ok, also durch wen, und wie wird das angestossen?Rostumwandler hat geschrieben: 9. Mai 2019 [erloschene Betriebserlaubnis]
Die Polizei interessiert das auch eher weniger. Das geschieht im Nachgang.
Völlig klar.Und ganz praktisch bist du trotzdem der Depp wenn du einen Unfall hast und dein Lenkkopflager Spiel hat.
Also geht es um ein - juristisches - Prinzip.Es geht um den Zustand des Motorrads. Den hast du maßgeblich verändert, also gelten alle bisherigen Prüfungen/Freigaben/Abnahmen nicht mehr.
Diese Fragen kommen, um den Vertretern der Law-and-order-Gruppe die Chance zu geben, den Unsinn ihrer Haltung selbst zu erkennen. Offenbar suchen diese Leute einen Halt in Regeln. Und dann gibt es Leute, die Geld damit verdienen können, ihnen diesen Halt anzubieten.Und komisch, dass die die schreien "in Deutschland wird alles viel zu eng gesehen" immer die allerersten sind, die alles haarklein und penibel erklärt brauchen "Wo steht das?", "Wer sagt das?"