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Re: Ochsenaugen

Verfasst: 21. Feb 2020
von Alrik
7Fifty hat geschrieben: 20. Feb 2020Nur zwei oder mindestens zwei?
Was wäre denn anders als in der StVZO, wenn es mindestens zwei wären?
Und bevor nochmal gefragt wird: Genau zwei.

Re: Ochsenaugen

Verfasst: 21. Feb 2020
von Alrik
hellacooper hat geschrieben: 20. Feb 2020Ich glaube, Du verwechselst das was. Die Pin sind, glaube ich, nicht als Lenkerendenblinker gedacht, sondern als Blinker für vorne oder hinten. Aber nicht gleichzeitig vorne und hinten alleine.
Die 11 ist die Zulassung für vorne, die 12 für hinten. Wenn nur auf einer Seite Licht rauskommt, dann geht gleichzeitig eh nicht, wenn auf zwei Seiten Licht rauskommt und auf den Gläsern die jeweilige Zusatzkennung draufsteht, dann geht vorne und hinten gleichzeitig. Ob das an dem jeweiligen Motorrad überhaupt erlaubt ist und ob die vorgeschriebene Sichtbarkeit gegeben ist, steht wieder auf einem anderen Blatt.

Re: Ochsenaugen

Verfasst: 21. Feb 2020
von hellacooper
Ah, interessant. Zumindest wird auf der MG-Homepage bei den erwähnten Teilen nicht von Lenkerenden- sondern von Anbaublinkern gesprochen.

Na egal.

Re: Ochsenaugen

Verfasst: 21. Feb 2020
von Andy241
Ob sie dafür gedacht sind spielt doch erst Mal keine Rolle.
Maßgeblich ist die E Kennung mit 11 und 12
Also dem Verwendungsbereich für vorne UND hinten.
Ich halte mich also hier an die StVZO, da ich sowohl die Anbaulage (Blinker Abstand) als auch die E Kennung berücksichtige.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber steht in der E Zulassung die Einbaulage?

Gruß Andy

Re: Ochsenaugen

Verfasst: 21. Feb 2020
von obelix
Andy241 hat geschrieben: 21. Feb 2020 Ob sie dafür gedacht sind spielt doch erst Mal keine Rolle.
Maßgeblich ist die E Kennung mit 11 und 12
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber steht in der E Zulassung die Einbaulage?
Natürlich kommts drauf an:-)

Wie Alrik schon schrub: Es kommt da ned drauf an, ob beide Kennungen druff sind.
Wenn der Gerät von der Bauart her nicht als LEB (also nicht nach hinten und vorn abstrahlen) geeignet sind, meinen die beiden Zahlen lediglich, dass Du die entweder vorn oder hinten anspaxen kannst.
Stell Dir vor, Du montierst so nen Bulletblinker als LEB - wer soll das denn dann blinken sehen, wenn der nur nach der Seite funzelt?

Zur E-Kennung.
Das ist ne Sache, die im Feld niemand prüfen kann. Du bekommst da ja nix mitgeliefert. Die erlaubte Anbaulage wird in D durch die Vorgaben der STVZO geregelt. selbst wenn da nun in der E.Prüfung stehen würde, dass Du die auch unterm Motor monttieren kannst, wäre das in D trotzdem nicht erlaubt. Du musst die in der STVZO beschriebene geometrische Sichtbarkeit und die Abstände einhalten. Also die Sichtwinkel, die maximalen Abstände zum Fahrzeugende, den Abstand zwischen beiden Leuchten und die Anbauhöhe. Das ist alles genau geregelt.

Zu der Verwendung der Hella-Gläser an neueren Blinkern, wie es hier auch angesprochen wurde.
Das mag prinzipiell funktionieren, die Freigabe mit der Wellenlinie ist dann trotzdem hinfällig, weil das komplette Teil eben nicht mehr der geprüften und vergutachteten Version entspricht. Hier bezweifle ich allerdings stark, dass das jemals jemand bemerkt - ausser er ist ein absout intimer Kenner der Materie und weiss ganz genau um die Unterschiede der Gehäuse.

Gruss

Obelix

Re: Ochsenaugen

Verfasst: 21. Feb 2020
von hellacooper
Na gut, dann jetzt doch noch mal Tacheles:

Die Ziffern 11 und 12 sind mir bekannt, deren Bedeutung auch. Das bedeutet erst einmal für mich, ich darf die entsprechenden Teile vorne anbringen, ich darf sie auch hinten anbringen.
Aber darf ich sie ja wohl nicht anbringen als alleinige Leuchtmittel für vorne und hinten gleichzeitig?? Wie eben die eigentliche Anwendung der O-Augen einmal gedacht war. Denn dann geht es ja auch um Lichtaustrittsfläche, Abstrahlwinkel etc. Und da liegt der Hase im Pfeffer.

Wenn das so einfach wäre, hätten wir wohl nicht die ewig wiederkehrende Diskussion, dass hintere Blinker zusätzlich zu LEB angebracht werden müssen.

Alrik hat geschrieben: 21. Feb 2020 Ob das an dem jeweiligen Motorrad überhaupt erlaubt ist und ob die vorgeschriebene Sichtbarkeit gegeben ist, steht wieder auf einem anderen Blatt.


Auf welchem Blatt steht denn das? Sorry, ich möchte nicht nerven, es interessiert mich wirklich, ich finde es nur einfach nicht. In § 54 StVZO steht´s nicht. Oder gibt´s da Anlagen zu?

Grüße


PS: Ah, Obelix schreibt sinngemäß das gleiche...

Re: Ochsenaugen

Verfasst: 21. Feb 2020
von ducmann65
7Fifty hat geschrieben: 20. Feb 2020 oder so; keine Ahnung. Die Verbindlichkeit der Blinkerei ist ja auch tatsächlich so ein juristischer Aspekt. :P
Der juristische Aspekt ist garnicht so weit hergeholt. Dazu eine Begebenheit aus dem letzten Jahr.
Während meiner Fahrt durch das Weserbergland, bin ich irgendwann von einem Streifenwagen überholt worden.
Es kam, was kommen mußte. „ Follow me“ ploppte auf und ich folgte bis zum nächsten Parkplatz.
Guter Dinge, weil keiner Schuld bewußt. Ich fragte den Herrn Kommissar nach dem Grund des Anhaltens.
Der Streifenwagenbesatzung sei während der Verfolgung aufgefallen, daß ich beim abbiegen immer meine Hände ausstrecken würde.
Je nach Richtung halt die linke bzw. die rechte Hand. Und dann fiel den Herrschaften auf, daß keine Blinker am Motorrad vorhanden waren.
Sie fragten nach dem Grund. Ich entgegnete Ihnen und meinte, daß ich das schon in meiner Kinderzeit auf dem Fahrrad gemacht habe und außerdem bekomme ich Nr. 11 und Nr. 12 in der Reihenfolge immer durcheinander. Die Fragezeichen auf den Gesichtern der Staatsmacht wurden immer größer. Nichtsdestotrotz wollte man mir ein Bußgeld anhängen.
Zur Sache machte ich keine weiteren Angaben und gab an, mich mit meinem Anwalt zu beraten. Das Verfahren ist noch ausstehend.

... Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. !

Re: Ochsenaugen

Verfasst: 21. Feb 2020
von Dampfer
:oldtimer: Fahrtrichtungsanzeiger sind für Motorräder ab Erstzulassung 01.01.1962 laut StVZO vorgeschrieben.
Ochsenaugen sind ab EZ 01.01.1987 nur in Verbindung mit zusätzlichen hinteren Blinker zulässig.

Re: Ochsenaugen

Verfasst: 21. Feb 2020
von Bambi
Hallo zusammen,
wunderbare Diskussion!
Das Heer der Bürgerkäfige benutzt die Blinker garnicht oder erst nach dem Bremsen bzw. am Schnittpunkt der Fahrbahnkanten und am Moped wird rumgeschaut und gemessen und vorgeschrieben!
Daß man beim Umrunden eines geparkten Autos oder einer Fahrbahn-Verengungen blinken sollte - Fehlanzeige. Und das in dem Heer der SUVs und Kleinbusse durch die man von einem normalen Straßen-Moped aus oder aus dem PKW heraus nicht durchgucken kann. Da macht die 'Sichtblende' plötzlich einen Schlenker nach links und man steht unvermittelt vor einem Hindernis … mit Blinken wär' das nicht passiert. Ich fahre selbst unter Anderem einen solchen Transit und blinke in den beschriebenen Situationen immer! Aber auch mit den anderen Fahrzeugen. Aufgespannt hinter dem Enduro-Lenker schränkt man den Blick des Hintermannes nach vorne nämlich auch schon ordentlich ein. Und den MX 5 nehmen in der beschriebenen Situation manche trotz eingeschaltetem Licht erst durch den Blinker überhaupt wahr.
Bitte nicht übel nehmen, aber diese ganzen Vorschriften und deren Durch- oder eben nicht Durchsetzung nerven nur noch!
Aber wahrscheinlich würde ein Streifenwagen das Blaulicht und das 'Bitte folgen!' bei einer kurzen Stadtrundfahrt nicht mehr ausschalten können wenn sie jeden dieser Verstöße ahnden sollten …
Brummelnde Grüße, Bambi
PS: ich weiß, daß das an den Vorschriften nix ändert!

Re: Ochsenaugen

Verfasst: 22. Feb 2020
von TortugaINC
Kompliziertes Thema...