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Eintragungspflicht Motogadget M Unit

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f104wart
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von f104wart »

.
Also so in etwa:

Beitrag #4 auf Seite 1

f104wart hat geschrieben: 14. Dez 2020 Moin Heiko,

die M-Unit hat aber nichts mit nem Tacho zu tun. Vom Prinzip her ist das "nur" ein elektronisches Steuergerät für die Bordelektrik.

Was die technische Abnahme betrifft, könnte ich mir vorstellen, dass es hier in erster Linie um die Funktion und Parametrierung der Beleuchtung, der Fahrtrichtungsanzeiger und der Bremsleuchte geht:

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TortugaINC
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von TortugaINC »

Jedenfalls nicht so:
f104wart hat geschrieben: 15. Dez 2020 Bitte lesen: Beantwortet letzte Zweifel !


...Das sind die Fakten. Wie das dann im Einzelfall gehandhabt wird, ist wieder eine ganz andere Frage.
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Schinder
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von Schinder »

Doch. Genau so.
Da steht alles Beachtenswerte.


.
Ich würde mich ja gerne entschuldigen, aber es tut mir einfach nicht leid.

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TortugaINC
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von TortugaINC »

Alrik ist AAS- ich denke mal das er weiß wovon er spricht. Egal. Wer’s noch nicht verstanden hat, wird sich von seiner Meinung nicht abbringen lassen. Also lass das Teil abnehmen :prost:
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Schinder
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von Schinder »

Dann bemühe Dich doch bitte mal im Verstehen des hier und dort Geschrebenen.
Wer meint, der denkt nicht.

:prost:
Ich würde mich ja gerne entschuldigen, aber es tut mir einfach nicht leid.

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grumbern
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von grumbern »

Ich denke auch, dass man diese Kästchen von den Krädern abnehmen sollte :mrgreen:

Macht euch mal locker, ma kann auch übertreiben.
Gruß,
Andreas

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TortugaINC
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von TortugaINC »

Kann ich auch nicht nachvollziehen. So schwer verständlich hat Alrik sich ja auch wirklich nicht ausgedrückt.
Frohes Fest.
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f104wart
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von f104wart »

Schwer verständlich nicht, aber auch nicht bindend. Das, was Heioko schreibt, ist "richtig", fällt aber eher unter die Kategorie
f104wart hat geschrieben: 15. Dez 2020 ... Wie das dann im Einzelfall gehandhabt wird, ist wieder eine ganz andere Frage.
Der eine sieht's eben so, der andere beruft sich auf das, was der Hersteller in die Montageanleitung schreibt.
Und das ist erst mal Fakt. :law:


Heiko schreibt dazu ganz unverbindlich
Alrik hat geschrieben: 16. Dez 2020 ... Ist aber relativ speziell, da hat man gute Karten, dass es keinem auffällt. :)

Und genau so isses.


...Deine Diskussionen, die, wie so oft, nur um des Diskutierens Willen geführt werden und einem mitunter das Wort im Mund verdrehen, bringen da niemand wirklich weiter. :roll:


Wer sich so'n Ding einbaut und damit zum TÜV fährt, hat entweder Glück, dass es den Prüfer nicht interessiert oder muss es, wenn der sich auf die Montageanleitung beruft, eintragen lassen. Is ja dann, wenn alles passt, auch kein Problem. Ob das dann Sinn macht oder nicht, oder ob es übertrieben ist, steht doch überhaupt nicht zur Debatte. Gadgets kosten halt. :mrgreen:

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TortugaINC
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von TortugaINC »

Frage:
Muss die M-Unit eingetragen werden?
Antwort:
Alrik hat geschrieben: 16. Dez 2020 Eintragungspflichtig an sich ist das sicher nicht
Fakt ist das, was die Vorschriften sagen und nicht was ein Hersteller irgendwo abdruckt.
Aber ich bin es, der diskutiert um zu diskutieren. Ist klar :stupid:
Thema für mich beendet.
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hellacooper
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von hellacooper »

f104wart hat geschrieben: 17. Dez 2020 Wer sich so'n Ding einbaut und damit zum TÜV fährt, hat entweder Glück, dass es den Prüfer nicht interessiert oder muss es, wenn der sich auf die Montageanleitung beruft, eintragen lassen.
Ich finde, das hat hier überhaupt nichts mit Glück zu tun. Für eine Eintragungspflicht muss es ja eine Gesetzesgrundlage geben! Nur weil es in der Montageanleitung so steht, muss es ja nicht rechtens sein. Auf welches Gesetz/welche Vorschrift beruft sich Moto Gadget da? Wurde bis jetzt noch überhaupt nicht geklärt. Würde ich von denen aber gerne wissen wollen, ansonsten muss ich da gar nichts eintragen lassen.
Wir lassen ja auch keine Blinkrelais oder Sicherumgskästen eintragen. Denn unterm Strich ist die M-Unit nichts anderes. Plus ein paar (Moto :grinsen1: ) Gadgets...

Deswegen:
hellacooper hat geschrieben: 15. Dez 2020
tylerhudson hat geschrieben: 15. Dez 2020 Ich schreib denen jetzt einfach mal, was es damit auf sich hat und werde die Antwort dann hier dokumentieren.
:clap: :beten:
f104wart hat geschrieben: 17. Dez 2020
Ob das dann Sinn macht oder nicht, oder ob es übertrieben ist, steht doch überhaupt nicht zur Debatte.

Doch, genau das tut es doch. Denn wenn es keinen Sinn macht (i. S. v. vorgeschrieben sein), muss ich mich darum auch nicht kümmern...

Grüße

André (der schon seit fünf Jahren mit einer nicht eingetragenen M-Unit herumfährt! :neener: )
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