Hallo zusammen,
jetzt schreibe ich es doch noch - eigentlich wollte ich mich raushalten:
Ich befürchte, daß der Einzige, der die als legale Lenkerendenblinker sieht, der Verkäufer ist. Aus welchen Gründen auch immer.
Ich tippe eher darauf, daß das eigentlich ein Blinker ist, der sowohl vorne als auch hinten und sowohl rechts als auch links am Motorrad montierbar ist. Aber eben nicht als legaler Lenkerendenblinker ohne hinteres Pendant.
Misstrauische Grüße, Bambi

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E Nummer Blinker
- Bambi
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Re: E Nummer Blinker
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Re: E Nummer Blinker
Gibts denn da eine Möglichkeit, eine europäische Datenbank-Abfrage o.ä. zu machen?
Für mich als Verbraucher besteht ja diese Möglichkeit meines Wissens nicht - zumindest nicht so ohne weiteres. Oder wissen das gar nur die Iren, was sich hinter ihrer nationalen Genehmigung verbirgt?
- Alrik
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Re: E Nummer Blinker
Wahrscheinlich letzteres. Das ist aber normal. Ich habe schon zigmal (teils aus gegebenem Anlass, teils aus Neugier) mein Glück versucht, aber aber bei Licht und beim Auspuff sieht es meistens eher schlecht aus.
Aber nochmal: Es sind alle erforderlichen Genehmigungszeichen drauf, es macht, was es soll, es sieht unauffällig aus, was will das deutsche Vollkaskoherz mehr?
Aber nochmal: Es sind alle erforderlichen Genehmigungszeichen drauf, es macht, was es soll, es sieht unauffällig aus, was will das deutsche Vollkaskoherz mehr?
Für's Protokoll: internationale Genehmigung,7Fifty hat geschrieben: 25. Apr 2020Oder wissen das gar nur die Iren, was sich hinter ihrer nationalen Genehmigung verbirgt?
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.
Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.
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- hellacooper
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Re: E Nummer Blinker
Moin.
Das kann ich gelten lassen bei Teilen, die keinerlei Kennzeichen tragen. Da bin ich in der Pflicht, die Zulässigkeit zu beweisen.
Nicht aber bei Teilen mit E-Zeichen, denn DAS ist ja der Beweis!
Dem ist sicher nicht so! Wir leben in D, hier heißt es immer noch „in dubio pro reo“. Das wäre ja dann Beweislastumkehr. Der Staat muss mir mein Fehlverhalten nachweisen, nicht ich dem Staat mein Wohlverhalten beweisen.
Wir wissen alle, was Du meinst, aber wenn ich zur Prüfstelle muss, dann nicht, weil ich es beweisen muss, sondern weil der Staat mir die Illegalität nachweisen will. Der TÜV kommt ja leider nicht nach Hause (zumindest in der Regel
), also muss ich da hin
Wie gesagt, wenn die Zeichen nicht plump gefälscht aussehen, wäre ich entspannt, denn selbst wenn sie sich später als Fälschung herausstellen, muss man mir nachweisen, dass ich das gewusst habe.
Niemand kann von mir verlangen, dass ich erst recherchieren muss. Das E-Zeichen muss mir als Fahrzeugführer-/halter als Beweis genügen.
So sehe ich das.
Grüße
André
obelix hat geschrieben: 24. Apr 2020 Du als Fahrer bist in der Pflicht. Ist blöd, ich weiss. Aber ist so.
Das kann ich gelten lassen bei Teilen, die keinerlei Kennzeichen tragen. Da bin ich in der Pflicht, die Zulässigkeit zu beweisen.
Nicht aber bei Teilen mit E-Zeichen, denn DAS ist ja der Beweis!
obelix hat geschrieben: 24. Apr 2020 Wenn der Herr Kommissar behauptet, das das Ding illegal ist, ist es an Dir, das Gegenteil zu beweisen.
Dem ist sicher nicht so! Wir leben in D, hier heißt es immer noch „in dubio pro reo“. Das wäre ja dann Beweislastumkehr. Der Staat muss mir mein Fehlverhalten nachweisen, nicht ich dem Staat mein Wohlverhalten beweisen.
Das mag sein, aber auch das muss der Staat mir beweisen.obelix hat geschrieben: 24. Apr 2020 Ist auch nix anderes wie bei nem E-Zeichen-Auspuff. Isser zu laut, bist Du fällig.
Wir wissen alle, was Du meinst, aber wenn ich zur Prüfstelle muss, dann nicht, weil ich es beweisen muss, sondern weil der Staat mir die Illegalität nachweisen will. Der TÜV kommt ja leider nicht nach Hause (zumindest in der Regel

Wie gesagt, wenn die Zeichen nicht plump gefälscht aussehen, wäre ich entspannt, denn selbst wenn sie sich später als Fälschung herausstellen, muss man mir nachweisen, dass ich das gewusst habe.
Niemand kann von mir verlangen, dass ich erst recherchieren muss. Das E-Zeichen muss mir als Fahrzeugführer-/halter als Beweis genügen.
So sehe ich das.
Grüße
André
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Re: E Nummer Blinker
Naja, nehmen wir mal an, du schraubst einen anderen Auspuff ans Töff. Als ordentlicher Staatsbürger fährst du zuvorderst zu $Prüforganisation und lässt das Ding legitimieren. Auf der Heimfahrt gerätst du in eine Polizeikontrolle inkl. dB-Messung.hellacooper hat geschrieben: 26. Apr 2020 Wir wissen alle, was Du meinst, aber wenn ich zur Prüfstelle muss, dann nicht, weil ich es beweisen muss, sondern weil der Staat mir die Illegalität nachweisen will. Der TÜV kommt ja leider nicht nach Hause (zumindest in der Regel), also muss ich da hin
Kannst du mir dann mal bitte die jeweiligen Zuständigkeiten erläutern, sobald die Exekutive (also die Polizei) an der Zulässigkeit deines Fz zweifelt? Wo ist der Unterschied deiner Meinung nach?
- Dampfer
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Re: E Nummer Blinker
Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Auspuff gemessen zu laut = nicht zulässig, egal ob ein e-Zeichen drauf ist. Blinker (mit e-Zeichen) sind vorschriftsmäßig montiert und funktionieren = kein Problem.
Gruß
Uli
Uli
Re: E Nummer Blinker
Naja, dann ist das ja ein Freifahrtschein für Fälscher und Kopierer, wenn sich solch ein Prüfzeichen nicht mal irgendwo verifizieren lässt. Applaus an so viel sinnlose Bürokratie + herzlichen Glückwunsch an Fernost, die das erkannt haben.Dampfer hat geschrieben: 26. Apr 2020 Blinker (mit e-Zeichen) sind vorschriftsmäßig montiert und funktionieren = kein Problem.

- igel
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Re: E Nummer Blinker
Was hier so alles diskutiert wird.....
Gibt es denn bei den über 17500 Mitgliedern hier im Forum jemanden, bei dem ein korrektes Beleuchtungsteil mit e-Nr. schonmal bei HU oder Polizei in Frage gestellt wurde? Woher weiß man denn, daß die Shin-Yo Ochsenaugen, die man beim Händler kauft, nicht auch gefälschte Zwillinge sind? Oder die Stihl-Kettensäge, oder die Adidas-Sportschuhe, oder die Messer aus Solingen. Oder,Oder.......der Händler wird’s auch nicht wissen.
Haben die Teile die richtigen Bezeichnungen und machen was sie sollen, werden sie rangeschraubt, fertsch.
Gibt es denn bei den über 17500 Mitgliedern hier im Forum jemanden, bei dem ein korrektes Beleuchtungsteil mit e-Nr. schonmal bei HU oder Polizei in Frage gestellt wurde? Woher weiß man denn, daß die Shin-Yo Ochsenaugen, die man beim Händler kauft, nicht auch gefälschte Zwillinge sind? Oder die Stihl-Kettensäge, oder die Adidas-Sportschuhe, oder die Messer aus Solingen. Oder,Oder.......der Händler wird’s auch nicht wissen.
Haben die Teile die richtigen Bezeichnungen und machen was sie sollen, werden sie rangeschraubt, fertsch.
- TortugaINC
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Re: E Nummer Blinker
Ich finde das Thema Produktpiraterie spannend, das sollte weiter erörtert werden!
"Happiness is only real when shared”.
Re: E Nummer Blinker
Ja eben, vermutlich gibts niemanden. Dann kann ich wohl diese Prüfzeichen-Orgie wohl auch gleich sein lassen, oder?igel hat geschrieben: 26. Apr 2020 Gibt es denn bei den über 17500 Mitgliedern hier im Forum jemanden, bei dem ein korrektes Beleuchtungsteil mit e-Nr. schonmal bei HU oder Polizei in Frage gestellt wurde?
Eine Analogie: An euren Fz (gleich, ob Töff oder Auto) ist ein Nummernblech angebracht. Führe mir ein Fz, welches mit Nummernblech ausgestattet ist, den Gartenzaun nieder, würde ich mir das jeweilige Kennzeichen merken und es bei der Polizei zur Anzeige bringen. Diese Ermittlungsbehörde ermittelte dann sogleich den Fz-Halter und das dementsprechende Fz.
Eine E-Kennzeichnung (inkl. der Genehmigungsnummer) erlaubt mir (oder sonstigen Leuten) dagegen dies aber nicht, eine Verififizierung vorzunehmen - jedenfalls nicht ohne Klimmzüge. WTF - was soll das?