pitviper hat geschrieben: 29. Jul 2020
Ich werde mal sehen ob ich eventuell weiße Reflektoren in der gleichen Größe finde, ....gibt es solche Reflektoren mit getöntem Glas , ich denke mal nicht bzw nicht mit ABE...?
Grüße Pit
Moin Pit,
dann kannst du es gleich ganz bleiben lassen. Die Vorschrift ist sinngemäß:
• Euro 4 Motorräder benötigen auf jeder Seite je einen seitlichen Rückstrahler.
• Diese dürfen nicht dreieckig sein.
• Wahlweise darf man sie vorn oder hinten anbringen. Dabei gilt allerdings folgende Farbregel:
– Vorn angebrachte Katzenaugen müssen orange sein.
– Hinten angebrachte dürfen wahlweise orange oder rot sein.
Hier noch aus der entsprechenden EG-Richlinie zitiert:
6.7. Seitliche nicht dreieckige Rückstrahler
6.7.1. Anzahl je Seite: einer oder zwei der Klasse 1a (1).
6.7.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
6.7.3. Anordnung
6.7.3.1. In der Breite: keine besonderen Vorschriften.
6.7.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.7.3.3. In Längsrichtung: so, dass der Rückstrahler unter normalen Umständen weder vom Fahrzeugführer noch vom Beifahrer noch von deren Bekleidung verdeckt wird.
6.7.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 30° nach vorn und nach hinten.
Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15° nach oben und 15° nach unten.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert werden, wenn der Rückstrahler in einer Höhe von weniger als 750 mm angebracht ist.
6.7.5. Ausrichtung:
Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen angeordnet sein.
Vorn angebrachte Rückstrahler dürfen die Einschlagbewegungen der Lenkvorrichtung mitvollziehen.
6.7.6. Zusammenbau mit anderen Lichtsignaleinrichtungen ist zulässig.