Re: Hinweis: Kein privater Kleinanzeigenbereich mehr im CR-Forum - dank PStTG :(
Verfasst: 6. Jan 2023
Das Forum für Petrolheads, Garagenschrauber, Ölfinger, Frickelracer und Alteisentreiber
https://www.caferacer-forum.de/
Diese Aussage trifft nach meiner Meinung den Nagel auf den Kopf!!grumbern hat geschrieben: 6. Jan 2023 Grundlegend finde ich es ja nicht falsch, dass auffällige Verkäufer gemeldet und ggf. geprüft werden. Der Punkt ist aber doch der, dass eben auch so kleine private Tauschbörsen wie hier, durch diese geforderte Beweisführung unmöglich gemacht werden. So lange dafür keine Ausnahme geschaffen wird, sehe ich da durchaus einen schweren Verlust für die Gemeinschaft und sei es nur eine virtuelle.
Gruß,
Andreas
Mein reden (nicht nur der Satz sondern dein ganzer Beitrag). Als hätte das Amt die Kapazitäten, um sich um jeden privaten Autoverkauf oder jede private Garagenentrümpelung zu kümmern. Völlig illusorisch.
Also solange die schwarzen Bretter nicht digital werden, fallen sie (noch) nicht unter das PStTG.PStTG hat geschrieben:Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf
1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.
Nach der Einschätzung der FRTG Steuerberatungsgesellschaft trifft das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) nicht auf Ebay-Kleinanzeigen zu. Diese Auffassung stützt sich auf die in § 3 Plattform; Plattformbetreiber genannten Einschränkungen.aufmschlauch hat geschrieben: 5. Jan 2023 Anyway, hier sind recht konkrete Auflistungen
https://www.prnews24.com/342180/plattfo ... fsportale/
Diese Definition macht für mich auch am meisten Sinn. Denn welche Umsätze soll Ebay Kleinanzeigen denn melden? Ein Angebotspreis auf Verhandlungsbasis kann steuerlich nicht relevant sein, die Filterung und Auswertung von PN-Kommunikationen sicherlich auch nicht. Höchstens die Umsätze die direkt über das Portal und den Ebay-Kleinanzeigen-Bezahldienst abgewickelt werden.prnews24.com hat geschrieben:Nicht betroffen sind hingegen Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Strippe, reine Werbeseiten wie Ebay Kleinanzeigen oder Webseiten, die nur auf Portale umleiten (z.B. Affiliateseiten, Blogs, etc.) sowie Seiten, die ausschließlich die eigenen Produkte oder Dienstleistungen anbieten (z.B. die eigene Unternehmenswebseite mit Onlineshop oder Buchungsfunktion). Das PStTG sagt, es handelt sich nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich Folgendes ermöglicht:
-die Verarbeitung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit erfolgen
-das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder
-die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform
Nachweisen bzw. melden kann ein Plattform-Betreiber Umsätze von registrierten Nutzern der Finanzbehörde nur, wenn die Kauf- und die Zahlungsabwicklung (z.B. Ebay) komplett über diesen erfolgt ist.