Tja.
Ich könnte auch noch was zu diesem unglaublich interessanten und spannenden Thema beitragen:
Vor knapp 40 Jahren hatte ich in der Regalschule einen Klassenkameraden, der hieß Harald und dessen Vater war Metzgermeister. Eines Tages hat Harald für den Biologieunterricht ein Ochsenauge mitgebracht. Das war kein schöner Anblick und ich meine mich auch zu erinnern, dass dieses Auge keinerlei Kennzeichnungen aufwies. Ich vermute auch mal, dass der Ochse zu diesem Zeitpunkt weder nach vorne noch nach hinten sehen konnte.
Gruß,
Markus

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Ochsenaugen
Re: Ochsenaugen
... was hätte Waldorf wohl dazu gesagt ;-)Statler hat geschrieben: 24. Feb 2020 Tja.
Ich könnte auch noch was zu diesem unglaublich interessanten und spannenden Thema beitragen:
Vor knapp 40 Jahren hatte ich in der Regalschule einen Klassenkameraden, der hieß Harald und dessen Vater war Metzgermeister. Eines Tages hat Harald für den Biologieunterricht ein Ochsenauge mitgebracht. Das war kein schöner Anblick und ich meine mich auch zu erinnern, dass dieses Auge keinerlei Kennzeichnungen aufwies. Ich vermute auch mal, dass der Ochse zu diesem Zeitpunkt weder nach vorne noch nach hinten sehen konnte.
Gruß,
Markus
Re: Ochsenaugen
Um nochmals kurz auf die M-Blaze Pin zurückzukommen:
In der Montageanleitung steht explizit das das Licht an der Fläche austritt die mit e1 gekennzeichnet ist. D.h. bei Montage vorne: e1 in Fahrtrichtung, bei Montage hinten: e1 entgegen der Fahrtrichtung.
Ein falscher Anbau bzw. Ausrichtung führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis.
Auch sagt gleich der erste Satz: innerhalb der EU ausschließlich als vorderer oder hinterer Fahrtrichtungsanzeiger zu nutzen.
Also ist lt. Motogadget der Nutzen als LEB legal nicht möglich
In der Montageanleitung steht explizit das das Licht an der Fläche austritt die mit e1 gekennzeichnet ist. D.h. bei Montage vorne: e1 in Fahrtrichtung, bei Montage hinten: e1 entgegen der Fahrtrichtung.
Ein falscher Anbau bzw. Ausrichtung führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis.
Auch sagt gleich der erste Satz: innerhalb der EU ausschließlich als vorderer oder hinterer Fahrtrichtungsanzeiger zu nutzen.
Also ist lt. Motogadget der Nutzen als LEB legal nicht möglich
LG, Tom