Nein, so ist das leider nicht. Darauf wird sich kein seriöser Prüfer einlassen.
Und eine Einzelabnahme bleibt es so oder so. Das es gleich aussieht bedeutet ja noch nicht, dass es handwerklich auch auf gleichem Niveau ausgeführt wurde. Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Und das eben muss der Prüfer begutachten. So oder so.
Man neigt auch schnell dazu, irgendwelche Begriffe durcheinander zu schmeißen:
Das, was der Prüfer erstellt, ist "ein Gutachten zur Beantragung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO".
Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere macht nicht der TÜV, sondern die Zulassungsbehörde.
Unter Umständen aber kann der TÜV auf Gutachten oder Festigkeitsnachweise von Fremdteilen, die eingetragen werden sollen, verzichten. Nämlich dann, wenn die verbauten Teile aus der Serie stammen und an einem gleich- oder höherwertigen Fahrzeug verbaut sind oder waren. Zum Beispiel die Bremsen einer CB 900 an einer Güllepumpe. Dann reicht der Nachweis über die Teilenummer des Herstellers und eine individuelle Kennzeichnung zur Identifizierung.
Das ganze Thema würde jetzt hier aber wirklich zu weit führen. Natürlich hätte man Dir auch einfach mit ja oder nein antworten können, aber damit wäre Dir auch nicht wirklich geholfen.
Ich bin sicher, Micha hat Verständnis für etwas OT. Aber wenn da noch mehr Informationsbedarf besteht, dann solltest Du wirklich einen eigenen Fred auf machen.
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