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Re: CB 400 N Café New Racer

Verfasst: 23. Jun 2016
von alexCB400
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Re: CB 400 N Café New Racer

Verfasst: 24. Jun 2016
von christianw
hallo, wie schaut das mit dem gelben scheinwerfer aus, geht das durch den tüv ?
gruss
chris

Re: CB 400 N Café New Racer

Verfasst: 24. Jun 2016
von obelix
christianw hat geschrieben:hallo, wie schaut das mit dem gelben scheinwerfer aus, geht das durch den tüv ?
Klar, in China... Nein, ernsthaft - schon die gelbe Farbe ist unzulässig. Und das Gitter ebenfalls. Jedwede Abdeckung von Scheinwerfern (Steinschlagschutzgitter, Steinschlagschutzfolie (selbst klare) usw.) bedarf eines Gutachtens oder einer Prüfnummer - und zwar für genau die Anwendung, an der sie verbaut ist. Ansonsten isses Essig mit zulässig. Ausnahmen sind nur, wenn es den Scheinwerfer mit Gitter zu kaufen gibt und der so auch die Prüfung hinter sich gebracht hat. Das kenne ich aber nur von Zusatzscheinwerfern, Hauptscheinwerfer hab ich noch keine gesehen, die mit so einem Gitter legal wären.

Gruss

Obelix

Re: CB 400 N Café New Racer

Verfasst: 24. Jun 2016
von alexCB400
Das ist der gekaufte Neue Scheinwerfer gewesen.

Re: CB 400 N Café New Racer

Verfasst: 24. Jun 2016
von christianw
hallo,
ich habe mal vorsichtig angefragt, selbst mit e-prüfzeichen nur als zusatzscheinwerfer möglich.......
gruss
chris

Re: CB 400 N Café New Racer

Verfasst: 24. Jun 2016
von alexCB400
Die gelbe Streuscheibe ist von BOSCH mit E1 Kennung die in Frankreich verbaut wurde (Restbestände).
Deshalb hat die Streuscheibe und der Reflektor kein punktuelles Lichtbild wie bei Arbeits- und Suchscheinwerfer bzw. Zusatzscheinwerfer sondern Normales Fahrlicht.
Da Lkw's zu genüge mit gelben Licht auf deutschen Straßen unterwegs sind
(mit Deutscher-Zulassung)
Kriege ich das schon durchgeboxt ;)
wie sagt mein Horst ( Prüfer) immer !!!
Das ist eine Momentaufnahme und Ermessenssache des Prüfers.
Zur Not hab ich halt noch eine klare Streuscheibe!

Re: CB 400 N Café New Racer

Verfasst: 24. Jun 2016
von obelix
alexCB400 hat geschrieben:Die gelbe Streuscheibe ist von BOSCH mit E1 Kennung...
...ist völlig egal, die STVZO regelt glasklar, dass in D gelbes Licht für die Scheinwerfer (mit Ausnahme der Nebelscheinwerfer) nicht zulässig ist.
Da Lkw's zu genüge mit gelben Licht auf deutschen Straßen unterwegs sind (mit Deutscher-Zulassung)
Wo? Ich bin jeden Tag auf den Strassen unterwegs, aber LKW mit gelben HS sehe ich nirgends.
Kriege ich das schon durchgeboxt ;) Das ist eine Momentaufnahme und Ermessenssache des Prüfers.
Der Ermessensspielraum des Prüfers endet spätestens da, wo eindeutige Vorschriften verletzt werden, was bei gelbem Licht der Fall ist. Er kann das höchstnes ignorieren und sich später bei Nachfragen drauf berufen, dass das bei Deinem Besuch nicht gelb war. Aber der erste uniformierte Kollege der Rennleitung legt Deine Burg an die Kette, wenn er schlecht gelaunt ist.

Gruss

Obelix

Re: CB 400 N Café New Racer

Verfasst: 24. Jun 2016
von f104wart
Er meint wahrscheinlich französische LKW mit in Deutschland zugelassenen Aufliegern. :lachen1:


...Übrigens: Auch in Deutschland sind gelbe Nebelscheinwerfer zugelassen. Aber eben keine Hauptscheinwerfer mit Fahr- und Fernlicht. :wink:

.

Re: CB 400 N Café New Racer

Verfasst: 24. Jun 2016
von Nickel
Da haben die jungs leider recht, alex.. Habe mich im bereich PKW auch mal damit auseinander gesetzt.. Die einzige möglichkeit ist, wenn das fahrzeug serienmäßig so ausgeliefert und in deutschland so zugelassen wurde. Nebelscheinwerfer sind in gelb wiederrum zulässig.

Re: CB 400 N Café New Racer

Verfasst: 24. Jun 2016
von theTon~
Gelbe Scheibe hin oder her, dass sieht doch schon mal wirklich gut aus, was Du da zusammenschraubst. Ich bin mal gespannt wie es weiter geht und auch was Dein Horst dazu sagt. :mrgreen:

Aber tue mir doch bitte mal einen Gefallen. Mache bitte nicht aus jedem Satz einen eigenen Beitrag. Man kann sich ja auch vorher überlegen, was man schreibt und dann auch mehrere Themen strukturiert in einen Beitrag einbetten. Das ließt sich auch viel angenhemer. ;)