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				Schutzblech Abstand am Hinterrad
				Verfasst: 19. Aug 2015
				von Olli411
				Bräuchte mal Hilfe. Wie weit darf das Hinterrad frei seien?Habe eine Honda CB Four
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Würde das Schutzblech Komplet gerne entfernen. 
Danke für die Hilfe. Gruß Olli411
 
			 
			
					
				Re: Schutzblech Abstand am Hinterrad
				Verfasst: 20. Aug 2015
				von EnJay
				Das sagt das Kraftfahrtbundesamt dazu:
KBA_-_Info Radabdeckung.pdf
Kurzfassung:
Das EU Recht schreibt kein Schutzblech vor, und das KBA ist der Meinung, dass dies auch für ältere Motrräder gilt, da in der STVO sowieso nur eine vorläufige Richtlinie benutzt wurde.
-> Ab da mit, und wenn du ein schlechtes Gewissen hast das Schreiben Wasserdicht unter den Höcker packen oder so.
PS: Irgendwie passt dein Zweitfahrzeug im Hintergrund nur bedingt zum Cafe Racer   

 
			 
			
					
				Re: Schutzblech Abstand am Hinterrad
				Verfasst: 20. Aug 2015
				von Bambi
				Hmm, EnJay, diese Frage hatten wir am vergangenen Wochenende beim  50. eine Freundes auch. Wír kamen zu der Lösung, daß es sich hier um den 'Once and Future Caferacer' handelt ...
Schöne Grüße, Bambi
The once and future Caferacer.jpg
 
			 
			
					
				Re: Schutzblech Abstand am Hinterrad
				Verfasst: 20. Aug 2015
				von Bambi
				Es gibt noch ein deutlich schöneres Bild von hinten. Aber daran haben wir nicht die Rechte. Dieses hier hat meine Frau Iris geschossen.
Schöne Grüße, Bambi
			 
			
					
				Re: Schutzblech Abstand am Hinterrad
				Verfasst: 20. Aug 2015
				von Olli411
				Danke erstmal für die Antworten. Der Racer im Hintergrund ist ein neues Projekt [FACE WITH STUCK-OUT TONGUE AND WINKING EYE][FACE WITH STUCK-OUT TONGUE AND WINKING EYE][FACE WITH STUCK-OUT TONGUE AND WINKING EYE][FACE WITH STUCK-OUT TONGUE AND WINKING EYE]
			 
			
					
				Re: Schutzblech Abstand am Hinterrad
				Verfasst: 20. Aug 2015
				von rsvholger
				gibt´s so n wisch auch für die vordere radabdeckung ?
			 
			
					
				Re: Schutzblech Abstand am Hinterrad
				Verfasst: 20. Aug 2015
				von EnJay
				Nein.
Aaaber, argumentativ ist es genau das selbe, da das Gesetz worauf sich der Wisch bezieht ja das selbe ist für vorne und hinten.
Ich denke das KBA sieht den vorderen als durchaus wichtig an und hat daher nur den hinteren explizit erwähnt.
Ich fahr vorne auch ohne rum (wenn Regen ab zu sehen ist sollte man das echt lassen!). Bisher weiß ich nicht was passiert wenn man das so den Herrn Beamten beibringt. Den Wisch hab ich jedenfalls dabei.
			 
			
					
				Re: Schutzblech Abstand am Hinterrad
				Verfasst: 28. Okt 2015
				von segler3626
				Wie sieht das denn mit der vorderen Radabdeckung aus?! Für hinten hat sich noch nie jemand interessiert.
Vorne würde selbst bei orginaler! Radabdeckung gemeckert beim TÜV. Der Prüfer hatte sich aber dann doch noch einsichtig gezeigt. Allerdings hat er sich nur anhand Internetbildern originaler MAschinen überzeugen lassen.
Weiß jemand mehr?
Grüße
			 
			
					
				Re: Schutzblech Abstand am Hinterrad
				Verfasst: 30. Okt 2015
				von sven1
				Moin, 
normalerweise ist das Vorderrad egal, da du dir dann den Dreck ja nur selber ins Gesicht schmeisst. Sollte dort allerdings ein Stabbi verbaut sein, zuckt der Prüfer schon mal.
Beim Hinterrad motzt der TÜV schon mal weil du den nachfolgenden Verkehr beschießt.
Sollte aber das freundliche Schreiben entschärfen. 
Ansonsten wie immer...Einzelentscheidungen
Sven