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Schutzblech Abstand am Hinterrad

Verfasst: 19. Aug 2015
von Olli411
Bräuchte mal Hilfe. Wie weit darf das Hinterrad frei seien?Habe eine Honda CB Four
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Würde das Schutzblech Komplet gerne entfernen.
Danke für die Hilfe. Gruß Olli411

Re: Schutzblech Abstand am Hinterrad

Verfasst: 20. Aug 2015
von EnJay
Das sagt das Kraftfahrtbundesamt dazu:
KBA_-_Info Radabdeckung.pdf
Kurzfassung:
Das EU Recht schreibt kein Schutzblech vor, und das KBA ist der Meinung, dass dies auch für ältere Motrräder gilt, da in der STVO sowieso nur eine vorläufige Richtlinie benutzt wurde.

-> Ab da mit, und wenn du ein schlechtes Gewissen hast das Schreiben Wasserdicht unter den Höcker packen oder so.

PS: Irgendwie passt dein Zweitfahrzeug im Hintergrund nur bedingt zum Cafe Racer :versteck:

Re: Schutzblech Abstand am Hinterrad

Verfasst: 20. Aug 2015
von Bambi
Hmm, EnJay, diese Frage hatten wir am vergangenen Wochenende beim 50. eine Freundes auch. Wír kamen zu der Lösung, daß es sich hier um den 'Once and Future Caferacer' handelt ...
Schöne Grüße, Bambi
The once and future Caferacer.jpg

Re: Schutzblech Abstand am Hinterrad

Verfasst: 20. Aug 2015
von Bambi
Es gibt noch ein deutlich schöneres Bild von hinten. Aber daran haben wir nicht die Rechte. Dieses hier hat meine Frau Iris geschossen.
Schöne Grüße, Bambi

Re: Schutzblech Abstand am Hinterrad

Verfasst: 20. Aug 2015
von Olli411
Danke erstmal für die Antworten. Der Racer im Hintergrund ist ein neues Projekt [FACE WITH STUCK-OUT TONGUE AND WINKING EYE][FACE WITH STUCK-OUT TONGUE AND WINKING EYE][FACE WITH STUCK-OUT TONGUE AND WINKING EYE][FACE WITH STUCK-OUT TONGUE AND WINKING EYE]

Re: Schutzblech Abstand am Hinterrad

Verfasst: 20. Aug 2015
von rsvholger
gibt´s so n wisch auch für die vordere radabdeckung ?

Re: Schutzblech Abstand am Hinterrad

Verfasst: 20. Aug 2015
von EnJay
Nein.

Aaaber, argumentativ ist es genau das selbe, da das Gesetz worauf sich der Wisch bezieht ja das selbe ist für vorne und hinten.
Ich denke das KBA sieht den vorderen als durchaus wichtig an und hat daher nur den hinteren explizit erwähnt.

Ich fahr vorne auch ohne rum (wenn Regen ab zu sehen ist sollte man das echt lassen!). Bisher weiß ich nicht was passiert wenn man das so den Herrn Beamten beibringt. Den Wisch hab ich jedenfalls dabei.

Re: Schutzblech Abstand am Hinterrad

Verfasst: 28. Okt 2015
von segler3626
Wie sieht das denn mit der vorderen Radabdeckung aus?! Für hinten hat sich noch nie jemand interessiert.
Vorne würde selbst bei orginaler! Radabdeckung gemeckert beim TÜV. Der Prüfer hatte sich aber dann doch noch einsichtig gezeigt. Allerdings hat er sich nur anhand Internetbildern originaler MAschinen überzeugen lassen.

Weiß jemand mehr?

Grüße

Re: Schutzblech Abstand am Hinterrad

Verfasst: 30. Okt 2015
von sven1
Moin,
normalerweise ist das Vorderrad egal, da du dir dann den Dreck ja nur selber ins Gesicht schmeisst. Sollte dort allerdings ein Stabbi verbaut sein, zuckt der Prüfer schon mal.
Beim Hinterrad motzt der TÜV schon mal weil du den nachfolgenden Verkehr beschießt.
Sollte aber das freundliche Schreiben entschärfen.
Ansonsten wie immer...Einzelentscheidungen

Sven