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Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 12. Sep 2015
von Botrus
Moin Moin,

mein Name ist Simon, komme aus Hamburg und plane einen kleiner Scrambler-Umbau meiner XJ 900 4bb.

Mein Herr vom TÜV Hanse ist überaus entspannt, gut gelaunt und hat mit mir schon alles soweit besprochen.

Was ich allerdings nicht ganz verstanden habe und er auch nicht weiterführend erklärt hat war die Sichtlinie von 30° auf ein seitliches Kennzeichen. Ich spiele mit dem Gedanken mein Kennzeichen seitlich anzubringen und natürlich kann ich mir vorstellen wie eben dies gemeint ist, jedoch gibt es da meines Erachtens nach ziemlichen Interpretationsspielraum.

Daher meine Frage: Kann jemand annähernd genau formulieren wie das gemeint ist? Als Hilfe für meine Fragestellung mal schnell eine kleine Grafik im Anhang (Soll eine Draufsicht auf's Hinterrad sein) die mein Problem schildert.

Vielen Dank schonmal und schöne Grüße,

Simon
SICHTLINIEN.jpg

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 12. Sep 2015
von wimmerma
Einzig logisch ist für mich die dritte Variante.
Die Polizei will ja das gesamte Kennzeichen sehen und nicht nur die linken Buchstaben. :mrgreen:

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 12. Sep 2015
von obelix
wimmerma hat geschrieben:Einzig logisch ist für mich die dritte Variante.
Die Polizei will ja das gesamte Kennzeichen sehen und nicht nur die linken Buchstaben. :mrgreen:
.daumen-h1:
So isses!

Gruss

Obelix

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 12. Sep 2015
von blatho
Richtig, das Kennzeichen muß vollständig sichtbar sein also Variante 3, Kennzeichenbeleuchtung nicht vergessen.
http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm
Rücklicht und Rückstrahler müssen aber zentral angebracht sein!

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 12. Sep 2015
von Botrus
Ich hatt's befürchtet... Ist zwar meine am wenigsten favorisierte Lösung aber dennoch vielen lieben Dank für die Aufklärung!

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 13. Sep 2015
von didi69
blatho hat geschrieben:... und Rückstrahler müssen aber zentral angebracht sein!
also nicht so wie bei dir, habe ich das richtig verstanden? :grinsen1:

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 13. Sep 2015
von blatho
Petze Bild

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 12. Okt 2015
von Klinko
Muss der seitliche Kennzeichrnhalter eingetragen werden?

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 12. Okt 2015
von obelix
Klinko hat geschrieben:Muss der seitliche Kennzeichrnhalter eingetragen werden?
Yepp...

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 12. Okt 2015
von didi69
schau mal in dem link von Blatho oben..... da steht keine Eintragungspflicht... das dachte ich auch... :?