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SUZUKI GR 650 ein paar frangen

Kaufberatung: Mopeds
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andreasnrw
Beiträge: 2
Registriert: 13. Sep 2015
Motorrad:: honda cb659f

SUZUKI GR 650 ein paar frangen

Beitrag von andreasnrw »

Hallo zusammen ich habe da mal ein paar fragen zur SUZUKI GR 650

ich könnte da eine kaufen

EZ 1986

ca. 57.000 km

TÜV bis 6/2017

Reifen fast neu

es ist auch schon was dran gemacht worden das Heck ist gekürzt mir wurde gesagt wenn es

lang genug ist muss es nicht eingetragen werden stimmt das ?

und auf was muss ich achten Bei einer probe fahrt ?

ich habe gelesen der 3 .gang könnte probleme machen ...gibt es da noch was wo ich drauf achten muß ?

danke gruß andreas

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MichaelZ750Twin
Beiträge: 7543
Registriert: 27. Mai 2014
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Re: SUZUKI GR 650: Ein paar Fragen

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Hi Andreas,

ich hatte mal eine GR650X (und die hat ja ein Zentralfederbein und das X-Modell hat Speichenräder) und die war insgesamt völlig problemlos.
Wenn ich heute eine gebrauchte GR650 kaufen würde, würde ich besonders folgende Punkte beachten:
- Federbein dicht, Dämpfung vorhanden ? (Ersatz ist teuer !)
- Federbeinverstellrad für Federvorspannung fest befestigt, Verstellung per Hand möglich ?
- Schwinge und Umlenkhebel leichtgängig ? (=> Verkäufer aufsitzen und "wippen" lassen, dann müssen sich die Schwinge und die Hebel schön bewegen)
- die einzelne Bremsscheibe vorn ok oder verschlissen ?
- Zylinderkopfdichtung dicht ? (ist kein typisches Problem, aber Undichtigkeit möglich und dann mit Arbeit verbunden)

Ansonsten geht es um die üblichen Verschleißteile wie Gabelsimmerringe, Lenkkopflager, Radlager, Bremsen (vorn: Flüssigkeit ok oder alt ?), Bremsbeläge, Reifen zugelassen bzw. eingetragen, allgemeiner Zustand, Motor dicht, Elektrik, Seitenständer(schalter?), Hauptständer vorhanden, etc.

Eine Änderung am Rahmen ist immer so eine Sache.
Die GR hat ein angeschweißtes Rahmenheck, Änderungen daran sind nicht pauschal erlaubt, egal wie lang oder kurz der Restrahmen dann noch ist. Man kann Heckrahmen legal ändern, das mußt du aber mit dem TÜV klären, ob die Änderung eingetragen werden muß oder ob das nicht erforderlich ist. Dazu gibt es viele verschiedene Erfahrungen und Meinungen und ich will dieses Thema hier nicht vertiefen. Solange die unteren Stützstreben des originalen Heckrahmens unverändert vorhanden sind, sehe ich kein Problem. Spätestens wenn das Mopped nur noch für eine Person zugelassen wird, sollte eine Rahmenkürzung beim TÜV keine Probleme machen.

LG, Michael
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LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)

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