Hallo zusammen ich habe da mal ein paar fragen zur SUZUKI GR 650
ich könnte da eine kaufen
EZ 1986
ca. 57.000 km
TÜV bis 6/2017
Reifen fast neu
es ist auch schon was dran gemacht worden das Heck ist gekürzt mir wurde gesagt wenn es
lang genug ist muss es nicht eingetragen werden stimmt das ?
und auf was muss ich achten Bei einer probe fahrt ?
ich habe gelesen der 3 .gang könnte probleme machen ...gibt es da noch was wo ich drauf achten muß ?
danke gruß andreas

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SUZUKI GR 650 ein paar frangen
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Re: SUZUKI GR 650: Ein paar Fragen
Hi Andreas,
ich hatte mal eine GR650X (und die hat ja ein Zentralfederbein und das X-Modell hat Speichenräder) und die war insgesamt völlig problemlos.
Wenn ich heute eine gebrauchte GR650 kaufen würde, würde ich besonders folgende Punkte beachten:
- Federbein dicht, Dämpfung vorhanden ? (Ersatz ist teuer !)
- Federbeinverstellrad für Federvorspannung fest befestigt, Verstellung per Hand möglich ?
- Schwinge und Umlenkhebel leichtgängig ? (=> Verkäufer aufsitzen und "wippen" lassen, dann müssen sich die Schwinge und die Hebel schön bewegen)
- die einzelne Bremsscheibe vorn ok oder verschlissen ?
- Zylinderkopfdichtung dicht ? (ist kein typisches Problem, aber Undichtigkeit möglich und dann mit Arbeit verbunden)
Ansonsten geht es um die üblichen Verschleißteile wie Gabelsimmerringe, Lenkkopflager, Radlager, Bremsen (vorn: Flüssigkeit ok oder alt ?), Bremsbeläge, Reifen zugelassen bzw. eingetragen, allgemeiner Zustand, Motor dicht, Elektrik, Seitenständer(schalter?), Hauptständer vorhanden, etc.
Eine Änderung am Rahmen ist immer so eine Sache.
Die GR hat ein angeschweißtes Rahmenheck, Änderungen daran sind nicht pauschal erlaubt, egal wie lang oder kurz der Restrahmen dann noch ist. Man kann Heckrahmen legal ändern, das mußt du aber mit dem TÜV klären, ob die Änderung eingetragen werden muß oder ob das nicht erforderlich ist. Dazu gibt es viele verschiedene Erfahrungen und Meinungen und ich will dieses Thema hier nicht vertiefen. Solange die unteren Stützstreben des originalen Heckrahmens unverändert vorhanden sind, sehe ich kein Problem. Spätestens wenn das Mopped nur noch für eine Person zugelassen wird, sollte eine Rahmenkürzung beim TÜV keine Probleme machen.
LG, Michael
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ich hatte mal eine GR650X (und die hat ja ein Zentralfederbein und das X-Modell hat Speichenräder) und die war insgesamt völlig problemlos.
Wenn ich heute eine gebrauchte GR650 kaufen würde, würde ich besonders folgende Punkte beachten:
- Federbein dicht, Dämpfung vorhanden ? (Ersatz ist teuer !)
- Federbeinverstellrad für Federvorspannung fest befestigt, Verstellung per Hand möglich ?
- Schwinge und Umlenkhebel leichtgängig ? (=> Verkäufer aufsitzen und "wippen" lassen, dann müssen sich die Schwinge und die Hebel schön bewegen)
- die einzelne Bremsscheibe vorn ok oder verschlissen ?
- Zylinderkopfdichtung dicht ? (ist kein typisches Problem, aber Undichtigkeit möglich und dann mit Arbeit verbunden)
Ansonsten geht es um die üblichen Verschleißteile wie Gabelsimmerringe, Lenkkopflager, Radlager, Bremsen (vorn: Flüssigkeit ok oder alt ?), Bremsbeläge, Reifen zugelassen bzw. eingetragen, allgemeiner Zustand, Motor dicht, Elektrik, Seitenständer(schalter?), Hauptständer vorhanden, etc.
Eine Änderung am Rahmen ist immer so eine Sache.
Die GR hat ein angeschweißtes Rahmenheck, Änderungen daran sind nicht pauschal erlaubt, egal wie lang oder kurz der Restrahmen dann noch ist. Man kann Heckrahmen legal ändern, das mußt du aber mit dem TÜV klären, ob die Änderung eingetragen werden muß oder ob das nicht erforderlich ist. Dazu gibt es viele verschiedene Erfahrungen und Meinungen und ich will dieses Thema hier nicht vertiefen. Solange die unteren Stützstreben des originalen Heckrahmens unverändert vorhanden sind, sehe ich kein Problem. Spätestens wenn das Mopped nur noch für eine Person zugelassen wird, sollte eine Rahmenkürzung beim TÜV keine Probleme machen.
LG, Michael
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LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)
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