jetzt habe ich den Salat!

Rahmenheck bekomme ich eingetragen. Aber zu den Fußrasten und dem Lenker schreibt der TÜV Prüfer:
"Für reihenweise gefertigte Teile benötige ich jeweils ein Teilegutachten, die Unterlagen, die Sie mir gesendet haben, kann ich als Prüfzeugnis leider nicht anerkennen. Nur der technische Dienst, der die Teile seinerzeit geprüft hat, kann die auch im Rahmen des §19(2) StVZO beschreiben, d.h. die Fußrastenanlage der TÜV Nord, beim Lenker der TÜV Süd."
Jetzt ist die Frage, woher bekomme ich ein Teilegutachten!
Ich hoffe ihr habt einen Tipp!
gruß holli