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Spiegel zulässig?

Verfasst: 6. Dez 2015
von Greife
Hallo,

habe mein Motorrad (Yamaha SR 500 BJ 1980) mit zwei dieser Spiegel gekauft: http://www.zietech.de/motorrad-teile/an ... ch_desktop
Bild

Auf der Webseite steht, dass sie E-geprüft sind, habe auf den Spiegeln leider keine Schriftzüge oder Nummern feststellen können. Sind die Spiegel dann zulässig für mein Motorrad oder droht mir Ärger mit der Polizei?

Re: Spiegel zulässig?

Verfasst: 6. Dez 2015
von blatho
Sind zugelassen, keine Sorge!

Re: Spiegel zulässig?

Verfasst: 6. Dez 2015
von RennQ
Greife hat geschrieben:Hallo,

habe mein Motorrad (Yamaha SR 500 BJ 1980) mit zwei dieser Spiegel gekauft: http://www.zietech.de/motorrad-teile/an ... ch_desktop
Bild

Auf der Webseite steht, dass sie E-geprüft sind, habe auf den Spiegeln leider keine Schriftzüge oder Nummern feststellen können. Sind die Spiegel dann zulässig für mein Motorrad oder droht mir Ärger mit der Polizei?
hoi,

...spiegel brauchen (haben) keine e-nr. oder sowas.
du kannst dir da einen alibert dranschrauben, wenn du magst. :mrgreen:

oder selber einen basteln.
armatur u. spiegel rechts.jpg
die StVo. gibt lediglich eine mindestgröße der "spiegelfläche" in cm² vor.

alles andere ist dann wieder ermessensspielraum des herrn ing.

aus schwalmtal
erich

Re: Spiegel zulässig?

Verfasst: 6. Dez 2015
von Benny1984
Gilt aber nur für alte Motorröder mit der Mindestfläche (60cm2 ?)

Für die neueren nach EU-Recht muss ne E-Nummer drauf sein. Bei meinen Highidern an der Speedy sind Nummern auf dem Glas

Re: Spiegel zulässig?

Verfasst: 7. Dez 2015
von RennQ
Aha!

..."die gnade der frühen geburt."

ich hab` mal im netz gesucht:

Anders bei den parallel geltenden ECE- und EWG- Prüfvorschriften, denn hier trägt der Spiegel ein Prüfzeichen. Die Eckdaten: Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten.


Nach EWG-Richtlinie 80/780 dürfen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100 und 150 Millimeter haben, und in nicht runde Spiegel muß sowohl ein 100-Millimeter-Kreis als auch ein Quadrat mit 150 Millimeter Kantenlänge passen.


gruß aus schwalmtal
erich

Re: Spiegel zulässig?

Verfasst: 7. Dez 2015
von jpggl
Greife hat geschrieben:Hallo,

habe mein Motorrad (Yamaha SR 500 BJ 1980) mit zwei dieser Spiegel gekauft: http://www.zietech.de/motorrad-teile/an ... ch_desktop
Bild

Auf der Webseite steht, dass sie E-geprüft sind, habe auf den Spiegeln leider keine Schriftzüge oder Nummern feststellen können. Sind die Spiegel dann zulässig für mein Motorrad oder droht mir Ärger mit der Polizei?

Hi, bei dem BJ brauchst du auch nur links einen.... :law:

Re: Spiegel zulässig?

Verfasst: 7. Dez 2015
von Greife
RennQ hat geschrieben: du kannst dir da einen alibert dranschrauben, wenn du magst. :mrgreen:

oder selber einen basteln.
Was ist ein alibert?
jpggl hat geschrieben:

Hi, bei dem BJ brauchst du auch nur links einen.... :law:
Der TÜV-Prüfer meinte heute, dass ich zwei Spiegel brauche, da das Motorrad >100km/h fahren kann. BJ wäre egal.
Zu den Spiegeln meinte er, dass sie evtl. zu klein sind, aber ich mir keine Gedanken machen müsse.

Re: Spiegel zulässig?

Verfasst: 7. Dez 2015
von pablo99
ein alibert ist der bad-hängeschrank - meist überm waschbecken montiert - auf dessen spiegel du im zarten teeny-alter deine pickel geschossen hast.

pablo

Re: Spiegel zulässig?

Verfasst: 7. Dez 2015
von blatho
Klare Sache, TÜV wechseln, der Typ hat keinen Plan.

Scroll hier mal runter zu dem Absatz mit den Spiegeln http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... 082007.pdf

Re: Spiegel zulässig?

Verfasst: 7. Dez 2015
von Hux
Greife hat geschrieben:Der TÜV-Prüfer meinte heute, dass ich zwei Spiegel brauche, da das Motorrad >100km/h fahren kann. BJ wäre egal.
Da hat Dein Prüfer zwei Vorschriften durcheinandergebracht.